Entscheidungsvorlage - FB 61/0293/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Debyestraße/Nordstraße als DauereinrichtungAntrag der CDU-Bezirksfraktion AC-Brand vom 25.10.19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/ 300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2022
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●
Gestoppt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Brand empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die Verwaltung zu beauftragen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Bau einer neuen stationären Anlage an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße zu verhandeln.
Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Bau einer neuen stationären Anlage an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße zu verhandeln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt die dauerhafte Einrichtung einer Signalanlage am Knoten Debyestraße/Nordstraße (s. Antrag vom 25.10.2019). Begründet wird dies damit, dass sich die provisorische Signalanlage, die an dieser Stelle im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme auf der Freunder Landstraße eingesetzt wurde, bewährt hat.
Am 4.12.2019 wurde in einer Mitteilung der Verwaltung bereits berichtet, dass die o.g. provisorische Anlage im Rahmen der Baumaßnahme Freunder Landstraße auf Kosten der RegioNetz installiert wurde. Durch die Sperrung der Freunder Landstraße musste ein Großteil des umgeleiteten Verkehrs über die Einmündung Debyestraße/ Nordstraße fahren. Die provisorische Anlage wurde - nach Beenden der Baumaßnahme – am 29.11.2019 wieder abgebaut.
Um die Situation nach Abschluss der Baumaßnahme beurteilen zu können, wurde am 10.03.2020 eine Verkehrszählung durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere aufgrund der starken Linksabbiegeströme aus der Debyestraße und in die Debyestraße es angeraten wäre, die Einmündung dauerhaft zu signalisieren.
Eine Signalanlage würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit verbessern. Zu Bedenken wäre jedoch, dass durch die Verbesserung des Verkehrsflusses bei Signalisierung der Einmündung Debyestraße / Nordstraße zusätzlicher Verkehr angezogen wird und die Verkehrsbelastung der Nordstraße und der Eilendorfer Straße zunimmt.
Besonders die Anwohner*innen der Eilendorfer Straße bemängeln immer wieder die starke Belastung in ihrer Straße.
Die Baulast an der Kreuzung Debyestraße/ Nordstraße liegt beim Landesbetrieb Straßen NRW.
In den Planungen zur Ortsumgehung Eilendorf (L221n) mit neuer BAB-Anschlussstelle ist der Knoten Debyestraße/ Nordstraße enthalten. Die Planung sieht an dieser Stelle einen Kreisverkehr vor.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 24.1.2019 in gemeinsamer Sitzung von Bezirksvertretung Brand, Bezirksvertretung Eilendorf, und Mobilitätsausschuss mündlich über den Sachstand der Planung für die L221n berichtet.
Der Landesbetrieb beabsichtigt, in 2023 das Planfeststellungsverfahren für die L221n einzuleiten. Als frühesten Baubeginn gibt der Landesbetrieb das Jahr 2026 an.
Das Aufstellen einer mobilen Anlage bis zur Umsetzung der Planungen des Landesbetriebs ist theoretisch denkbar. Die Miete einer Baustellenampel dieser Größenordnung ist mit monatlichen Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro (jährlich also 48.000 Euro) verbunden. Zusätzliche Kosten entstehen für die Bereitstellung des Stromes.
Die Kosten für eine stationäre Lichtsignalanlage können auf einmalig ca. 50.000 Euro geschätzt werden.
Hinzu kommen die jährlichen Wartungskosten von ca. 1.500 Euro.
Die Fachverwaltung schlägt vor, den Bau einer stationären Lichtsignalanlage mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu verhandeln. Bei Zustimmung des Landesbetriebs und Übernahme der Kosten für Bau und Betrieb durch die Stadt Aachen könnte für den Zeitraum bis zum Baubeginn des Kreisverkehrs an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet werden.
Die erforderlichen finanziellen Mittel müssten in den kommenden Haushalt eingeplant werden.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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54,1 kB
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