Anhörung - A 20/0049/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanz-Managementhier: Anlage von Stiftungsmitteln und kommunalen Rücklagemitteln außerhalb Kassenbestand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- A 20/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Geldanlage von Rücklagemitteln außerhalb des Kassenbestandes zu.
Über die Entwicklung der für die Haushaltskonsolidierung erwirtschafteten Mittel wird berichtet.
In Vertretung:
Grehling
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein aktives Finanz-Management beinhaltet u.a.
- das klassische Schuldenmanagement mit Schwerpunkten bei Finanzierung, Risikosteuerung durch Derivate, Berichtswesen etc.,
- das sogenannte Cash- und Liquiditätsmanagement mit Liquiditätsplanung, Kontendisposition, Cash-Pooling und
- ein eigenständiges Asset-Management, das mit dem gegebenen Kapital eine möglichst hohe Wertsteigerung erreichen sollte.
Das vorgestellte und beschlossene Schuldenmanagement trägt in den ersten Geschäften bereits zu einer Verminderung des Zinsaufwands – und damit der Haushaltskonsolidierung – bei.
Die Investition von Geldbeträgen zur Optimierung des vorhandenen Vermögens (Asset-Management) ist nun ein weiterer Schritt zur Haushaltskonsolidierung.
Die Stadt Aachen verfügt über Rücklagemittel im zweistelligen Millionenbereich sowohl aus dem Bereich Sondervermögen der Stiftungen, als auch aus kommunalem Bereich wie z.B. für die „Rekultivierung Deponie Warden“.
Diese Mittel befinden sich im Kassenbestand. In der Vergangenheit führte dies zur Vermeidung von Kassenkrediten und gewährleistete die rechtzeitige Verfügbarkeit für notwendige Zahlungsvorgänge. Die Entwicklung der jährlichen Fehlbeträge und die historisch niedrigen Zinssätze im Tagegeldbereich führten jedoch im letzten Jahr zur dauerhaften Inanspruchnahme von Kassenkrediten, so daß sich - unter dem Gesichtspunkt eines Asset-Managements - der Rücklagenverbleib im Kassenbestand nachteilig entwickelt.
- Im Kassenbestand befindliche Stiftungs-Mittel werden von der Stadtkasse zum Tagegeldzinssatz verzinst, der auch an die jeweilige kreditgewährende Bank zu zahlen ist. Für den kommunalen Zinsaufwand ist daher die Mittelherkunft (Stiftung/Bank) nicht von Bedeutung – die Entnahme der Stiftungsmittel gestaltet sich für die Stadtkasse zinsneutral. Die Investition der Stiftungsmittel außerhalb des „Kassenbestandes“ würde dagegen eine deutlich höhere Rendite erzielen, als die von der Kasse gezahlten Tagegeldzinsen. Die Differenz zwischen Tagegeldzinssatz und Rendite der Geldanlage außerhalb Kassenbestand wäre der tatsächliche „Gewinn“ für die Stiftungen. In dem Rahmen, in dem die Stiftungen satzungskonform freiwillige Leistungen im städtischen Haushalt abdecken, können diese Mehreinnahmen aus Geldanlage zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
- Die im Kassenbestand befindlichen städtischen Rücklagemittel werden nicht verzinst. Eine Entnahme dieser Mittel würde den Zinsaufwand der Kasse durch ausgleichend höhere Kassenkredite entsprechend erhöhen. Bei einer Anlage dieser städtischen Rücklagemittel außerhalb Kassenbestand würde die erzielbare Rendite den Zinsaufwand der hierfür erforderlichen Kassenkredite deutlich übersteigen. Wie bei den Stiftungsmitteln wäre die Differenz zwischen Tagegeldzinssatz (für die Kassenkredite) und Rendite der Geldanlage der erzielte „Gewinn“ der Stadt Aachen.
Eine Änderung dieser Position – d.h. die erzielbare Rendite sinkt unter den Tagegeldsatz – ist nicht realistisch.
Die bisher übliche Form der Geldanlage wie z.B. Termingeld, Spareinlagen, Inhaberschuldverschreibungen o.ä., kommen aufgrund ihrer geringen Rendite nicht in Betracht. Das sogenannte „magische Dreieck“ der Geldanlage
- geringes Risiko bei
- hoher Rendite und
- hoher Liquidität
scheint aufgrund konkurrierender Zielsetzung nicht realisierbar, doch bietet eine Fonds-Lösung mit gemischter Risiko- und damit Ertragsstruktur die besten Aussichten, bei klar begrenztem Risiko eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften. Besonderheiten bezüglich der unterjährigen Auszahlungen für Stiftungsmittel oder der Entnahmemöglichkeiten für städtische Rücklagemittel bei Bedarf sind hierbei zu berücksichtigen.
Auch die Absicherung der eingesetzten Mittel, sei es in Form von „Ausgleichsrücklagen“ aus Fondserträgen, im Falle einer Fondskombination aus höherem Risiko mit höherer Rendite, oder in Form eines Wertsicherungsfonds, z.B. als „Money-Back-Fonds“ oder „Bonus-Fonds“, muß abschließend diskutiert und verhandelt werden.
Die Einführung eines Asset-Managements, unter Zuhilfenahme einer geeigneten Bank, würde der Stadt erhebliche finanzielle Mittel zuführen. Mit Banken werden derzeit die Gespräche über mögliche Fonds-Lösungen geführt, die, maßgeschneidert, den oben angeführten Anforderungen gerecht werden und die Kosten minimieren.
Der erforderlichen Erhöhung der Kassenkreditlinie – abgedeckt durch eine gleich hohe Anlage – steht ein Optimierungspotential gegenüber, das, bei derzeit kurz- bis mittelfristig rund 60-70 Mio. Euro Anlagehorizont, zwischen 600 TEuro und 1 Mio. Euro pro Jahr liegt.
Geringfügige Abschläge für besondere Absicherungsinstrumente sind, je nach gewählter Variante, möglich. Bei einer Marktentwicklung, die eine Inanspruchnahme nicht erfordert, wäre ein späterer Zufluß dieser Sicherungsbeträge in den städtischen Haushalt möglich.