Entscheidungsvorlage - FB 61/0304/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Nahverkehrsplan der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers.
Der aktuell gültige Nahverkehrsplan, 2. Fortschreibung 2015 wurde am 26.08.2015 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen. Die 1. Änderung 2018 hatte insbesondere das Ziel, die Angebotsstruktur (Liniennetz) und das Angebotsprofil (Qualitätsanforderungen) für ein Zielnetz 2018 zu definieren. Das Zielnetz 2018 bildete gleichzeitig die Basis für die im Dezember 2017 erfolgte Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen in der Stadt Aachen.
Die nun geplante Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll den bisher geltenden Nahverkehrsplan, fortführen.
Der Bedarf der Fortschreibung des NVP ergibt sich zum einen aus den gesetzlichen Vorgaben, die Zielsetzung „Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022“ im Nahverkehrsplan zu verankern: „Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen bzw. gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 Ausnahmen hiervon konkret zu nennen und zu begründen.“ Daran arbeitet die Verwaltung bereits, gemäß Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 30.09.2021. Dies war notwendig, damit die genannte Frist zur Barrierefreiheit im NVP eingehalten werden kann.
Darüber hinaus hat die Fortschreibung das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiterzuentwickeln, gleichzeitig aber auch eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten. Durch eine Optimierung der Netze und eine differenzierte Ausgestaltung der Angebote soll der ÖPNV im Gebiet der Stadt Aachen bis in die Nachbarregionen gestärkt und für den Bürger*innen attraktiv gestaltet werden.
Des Weiteren gibt der Nahverkehrsplan einen Ausblick auf die Gestaltung des Mobilitätsmarktes der Zukunft. Dabei gilt es, neue attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen und den ÖPNV stärker mit anderen Mobilitätsdiensten wie beispielsweise dem Car- oder Bikesharing zu vernetzen. Auf diese Weise sollen Synergien genutzt und Alternativen zur individuellen PKW-Nutzung gestärkt werden. Hierzu zählen auch Angebote mit alternativen Antrieben im ÖPNV wie der Einsatz von Elektro- und Wasserstoffbussen.
Der seit Jahren entwickelte E-Tarif ist gerade auf den Markt gekommen und muss ebenfalls im Nahverkehrsplan aktuell und perspektivisch behandelt werden. Schließlich muss auch die zukünftige Finanzierung des ÖPNV-Angebotes weiter untersucht und Lösungswege aufgezeigt werden.
Denkbar ist eine modulare Bearbeitung und Aufstellung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dabei haben die vorgenannten Belange der Barrierefreiheit sowie ein Abgleich des beauftragten Angebotes Ende 2017 mit dem des heutigen Fahrplans eine hohe Priorität.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Fortschreibung erfolgt durch die Verwaltung. Es fallen daher keine Kosten an.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |