Entscheidungsvorlage - FB 45/0184/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2022 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2025 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 einschließlich des Finanzplanes bis 2025 wurde am 10.11.2021 in den Rat eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203  Unterhaltsvorschuss

060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2022ff. voraussichtlich zwischen dem 08.12.2021 und dem 19.01.2022. Den Jugendbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgestimmte 1. Veränderungsnachweisung zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung liegt bei.

 

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
 

  1.                 Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge nachvollzogen werden.

 

  1.                 Betriebswirtschaftliche Prüfung

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2020: 1,18 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2021) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

 

2.1  Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 3: AGOT
  • Nr. 4: Sankt Jakob – OT St. Hubertus
  • Nr. 5: Kinderschutzbund Aachen – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“
  • Nr. 10: AWO Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 18: Kinderschutzbund Aachen – Erziehungsberatungsstelle
  • Nr. 20: Verein alleinerziehender Mütter und Väter – Beratung nach § 16-18 SGB VIII

 

2.2.  Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 9: SKF – Projekt Robert-Koch-Straße
  • Nr. 14: AWO - Vormundschaften
  • Nr. 21: Kinderschutzbund Aachen – Müttercafé
  • Nr. 22: Kinderschutzbund Aachen – Frühe Hilfen
  • Nr. 23: SKF – Guter Start ins Leben


 Aufgrund der Zuschusserhöhungen der letzten Jahre, wurden die entstandenen  Kostensteigerungen für diese 5 Maßnahmen bereits kompensiert.

 

Bezüglich des Antrags der Familiären Tagesbetreuung e.V. (Nr. 2) wird darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung derzeit mit dem Verein in laufenden Verhandlungen über die Erstellung einer aktualisierten Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022 ff. befindet. Es können sich daher kurzfristig noch Änderungen in der Antragshöhe und damit verbunden ein modifizierter Antrag ergeben. Unterlagen werden hierzu ggfls. nachgereicht.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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