Entscheidungsvorlage - FB 61/0290/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg -hier:1.Aufhebungsbeschluss Aufstellungsbeschluss A 1492.Aufhebungsbeschluss Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.02.2022
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg - im Bereich zwischen Trierer Straße, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Trierer Straße, Freunder Weg und Eisenbahnweg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
2003 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Freunder Weg - (A 149) gefasst, dessen Planungsziele 2016 nochmals konkretisiert wurden (siehe Vorlage FB 61/0396/WP17). Ziel war insbesondere die Entflechtung der Gemengelage unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes sowie die Schaffung von Raumkanten. Dieser Aufstellungsbeschluss soll aufgehoben werden, ebenso die für diesen Bereich geltende Vorkaufsrechtsatzung.
Der Aufstellungsbeschluss A 149 wurde im Jahr 2003 im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost gefasst. Zu dieser Zeit liefen die Planungen für die Aachen Arkaden. Im näheren Umfeld befanden sich mehrere große Brachflächen, die einem hohen Entwicklungsdruck unterlagen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurden Ziele formuliert, die in den folgenden Jahren dazu geführt haben, dass die Fläche "Kartoffel Braun" sowie das ehemalige CMC-Gelände (zentrales Depot der Militärhandelsorganisation Cantine Militaire Centrale (CMC) der belgischen Streitkräfte am Bahnhof Rothe Erde) im Sinne dieser Ziele entwickelt wurden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes war dazu letztlich nicht erforderlich.
Damit sind die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses für große Teile des Geltungsbereiches erreicht worden, so dass eine Aufhebung rechtliche Klarheit schafft. Für den Bereich Freunder Weg, Zeppelinstraße und Eisenbahnweg gibt es nach wie vor Steuerungsbedarf. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll hier ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dies wird in einer separaten Vorlage behandelt.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde 2003 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der Satzungsbereich (siehe Anlage) wurde hierbei kleiner gefasst als der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses, da eine Vorkaufsrechtsatzung insbesondere nur für den nordwestlichen Teil des Gebiets erforderlich war. Wie oben beschrieben, wurden die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt. Die Vorkaufsrechtsatzung bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechtes zur Umsetzung der Planungsziele ist deshalb nicht mehr notwendig.
- Klimanotstand
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 149 - Eisenbahnweg / Freunder Weg -.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Eisenbahnweg / Freunder Weg die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
5,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
169,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|