Entscheidungsvorlage - FB 61/0291/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - im Bereich zwischen Freunder Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - im Bereich zwischen Freunder Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - zwischen Freunder Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße

 

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 20.07.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - gefasst mit dem Ziel, den Bestand des Gewerbe- und Industriegebietes zu erhalten und den Einzelhandel in diesem Bereich zugunsten des gewerblichen Standortes zu beschränken. Der Bereich des A 159 überlagert einen Teil des seit 1974 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 593 - Hünefeldstraße / Freunder Weg / Köhlstraße / Hickelweg -. Da dieser keine Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels enthält und zum damaligen Zeitpunkt das Ansiedlungsinteresse eines Discounters bestand, sollte ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Letztlich wurde das Verfahren nur für einen Teilbereich abgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 892 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - ist seit dem 17.11.2007 rechtskräftig.

Für den Bereich nördlich des Freunder Weges soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden (- Freunder Weg / Zeppelinstraße -). Die Ziele für diesen Bebauungsplan entsprechen den heutigen Anforderungen bzw. den aktuellen Entwicklungen in diesem Gebiet. Zur rechtlichen Klarstellung soll parallel hierzu der Aufstellungsbeschluss A 159 aufgehoben werden. Dies ist auch erforderlich, da die Ziele des A 159 nach 17 Jahren überholt sind.

Für den Bereich südlich des Freunder Weges besteht derzeit kein Regelungsbedarf. Falls künftig dennoch Handlungsbedarf entsteht, kann auch hier ein Aufstellungsbeschluss mit einer aktualisierten Zielsetzung gefasst werden.

 

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht.

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße -.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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