Kenntnisnahme - FB 45/0181/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 25.03.2021 den Antrag gestellt, die Nutzung des Foyers der Gemeinschaftsgrundschule Brander Feld für nichtkommerzielle Veranstaltungen zu ermöglichen und die entsprechende bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung einzuholen bzw. zu erteilen.

Der Antrag wird damit begründet, dass in 2015 durch die Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die notwendigen Arbeiten zur Nutzungserweiterung für eine schulische Nutzung als Versammlungsstätte durchgeführt werden. In dem Stadtbezirk Brand fehlen Räumlichkeiten für kleine nichtkommerzielle Veranstaltungen. Das Foyer der Grundschule eignet sich auch im Hinblick auf die räumliche Verbindung zu JuB (Jugend und Begegnung im Brander Feld e.V.) sehr gut für eine derartige Nutzung. Die fehlende bauordnungsrechtliche Nutzungserlaubnis solle eingeholt werden, um eine Vergabe durch das Bezirksamt zu ermöglichen.

 

2. Vorgehen der Verwaltung

Derzeit ist die Nutzung des Foyers der GGS Brander Feld für schulische Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen zugelassen. Die aktuell räumliche Verbindung zu den Räumlichkeiten des JuB fällt voraussichtlich im Sommer 2022 mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der Grundschule weg, da Küche und Café des JuB in das Untergeschoss des Erweiterungsbaus verlagert werden. Die in dem Erdgeschoss vorhandene Küche und das Café stehen mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus ausschließlich der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung.

 

Das Gebäudemanagement hat die Nutzungserweiterung des Foyers der GGS Brander Feld untersucht. Diese ist, vorbehaltlich der bauaufsichtlichen Zustimmung, mittels Aufrüstung der Sicherheitstechnik auch für externe Veranstaltungen bis zu 300 Personen möglich. Die Kosten für die Erweiterung der technischen Sicherheitseinrichtungen beläuft sich auf einmalig ca. 69.000 € brutto, die jährlichen Folgekosten für Prüfung und Wartung auf 2.200 € brutto. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Schulleitung der GGS Brander Feld sieht die Nutzung des Foyers durch örtliche Vereine unkritisch, sofern schulische Belange weiter Vorrang haben. Die Nutzung für private Veranstaltungen sieht sie jedoch problematisch.

 

In der unmittelbaren Nähe der GGS Brander Feld liegt die Gesamtschule Brand. Das Pädagogische Zentrum und die Pausenhalle sind als Versammlungsstätte mit bis 684 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für bis zu 1.500 Personen zugelassen. Eine Einschränkung für Veranstaltungen gibt es nicht, so dass auch außerschulische Veranstaltungen zulässig sind.

In der Turnhalle der Gesamtschule sind lediglich Sportveranstaltungen mit 348 Sitzplätzen auf der Tribüne genehmigt.

Die Turnhalle der Grundschule ist nicht als Versammlungsstätte zugelassen.

 

In Brand wird derzeit die denkmalgeschützte alte Turnhalle an der Marktschule Brand als Versammlungsstätte für die Schule und den gesamten Stadtbezirk als kulturelles Zentrum umgebaut. Mit der Fertigstellung im Sommer 2022 werden Veranstaltungen mit bis zu 337 Sitzplätzen bzw. unbestuhlt für 520 Personen möglich sein.

 

3. Fazit

Mit den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Gesamtschule Brand und zukünftig in dem kulturellen Zentrum der ehemaligen Turnhalle Brand stehen dem Bezirk Einrichtungen für nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus besteht mit Fertigstellung des Erweiterungsbaus an der GGS Brander Feld die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des JuB für private Veranstaltungen zu mieten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, Vereine und Privatpersonen auf die dargestellten Nutzungsmöglichkeiten in dem Bezirk zu verweisen und zunächst abzuwarten, ob darüber hinaus ein weiterer Bedarf besteht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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