Kenntnisnahme - FB 61/0277/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße nicht möglich ist.

Der Antrag vom 22.04.2021 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat mit Antrag vom 22.04.2021 die Verwaltung beauftragt, die Straßenquerungen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße, durch einen Fußgängerüberweg zu sichern.

Begründet wird der Antrag damit, dass an Königsberger Straße / Ecke Johannstraße viele Fußgänger*innen die Straße queren, um das dortige Einkaufszentrum erreichen zu können. Für Fußgänger*innen könnten unüber-sichtliche Situationen entstehen, da Fahrzeuge jeweils aus drei Fahrtrichtungen (sowie Fahrzeuge, die den Parkplatz des Einkaufszentrum verlassen) auf die Fußgängerquerung treffen.

 

An der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße sollen an einer bereits bestehenden Querungsstelle mit einer baulichen Mittelinsel die Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit auf einer Tempo-50 Strecke queren und so die Sicherheit für Fußgänger gefährden. An dieser Örtlichkeit sind ist an Schultagen Verkehrshelfer*innen im Einsatz, um Schüler*innen der nahegelegenen Grundschule Forster Linde das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Außerhalb der Einsatzzeiten der Verkehrshelfer*innen ist das Überqueren der Schopenhauerstraße dagegen eher gefährlich, da hier Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit verkehren.

 

Sachstand

 

Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.

 

An der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße befindet sich in unmittelbarer Umgebung an der Trierer Straße

(in ca. 80 m Entfernung) ein signalisierter Fußgängerüberweg. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges sind neben den allgemeinen Grundsätzen, auch die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde

und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz.

 

Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am Standort Königsberger Straße / Ecke Johannstraße, wurden am 28.03.2017 in zwei Spitzenstunden (von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr) 688 Fahrzeuge und 61 querende Fußgänger*innen, (von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr) 701 Fahrzeuge und 55 querende Fußgänger*innen in beiden Fahrtrichtungen (zwischen Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße und Kreuzung Königsberger Straße / Johannstraße) gezählt. Nach den Richtlinien wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, wenngleich die Zählungen bereits in 2017 erfolgt sind, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.

 

Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ voraus, dass in der Nähe keine Lichtzeichen-anlage (LZA) vorhanden ist. Da sich in der Nähe (80 m Entfernung) des gewünschten Fußgängerüberweges

an der Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße eine Lichtzeichenanlage befindet, darf ein Fußgänger-überweg nicht angelegt werden. Ebenfalls liegt die Königsberger Straße in einer Tempo-30-Zone, so das ein Fußgängerüberweg nach den Richtlinien entbehrlich ist.

 

An der Querungsstelle Schopenhauerstraße / Sittarder Straße befindet in der Straßenmitte der Schopenhauer-straße eine Verkehrsinsel, die nicht befahren werden darf. Nach den Richtlinien bezieht sich die Bewertung

der Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs nur für den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil, d.h. bei Verkehrsinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

 

Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am

Standort Schopenhauerstraße / Sittarder Straße wurden am 07.09.2017 in der Spitzenstunde (von 16.00 Uhr

bis 17.00 Uhr) aus Fahrtrichtung Trierer Straße kommend insgesamt 161 Fahrzeuge und aus Richtung Lintertstraße / Sittarder Straße kommend insgesamt 169 Fahrzeuge gezählt. Insgesamt 48 Fußgänger*innen

querten in der Spitzenstunde die beiden Abschnitte zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittelinsel.

Den Richtlinien folgend wäre auch hier das Anlegen eines Fußgängerweges nicht möglich.

Wenngleich die Zählung bereits in 2017 erfolgt ist, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.

 

Fazit:

 

Da aufgrund der Ausschlusskriterien der derzeit gültigen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an der Querungsstelle Königsberger Straße / Johannstraße eine Lichtzeichenanlage in der Nähe zur Verfügung steht und die Anlage in einer Tempo-30-Zone entbehrlich ist, empfiehlt die Verwaltung an der Königsberger Straße keinen Fußgängerüberweg anzulegen.

Auch aufgrund der geringen Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße empfiehlt die Verwaltung hier ebenfalls auf die Anlage eines Fußgängerüberweg zu verzichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

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0

Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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