Kenntnisnahme - FB 61/0277/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauer Straße, Ecke Sittarder StraßeAntrag der SPD-Fraktion in der BV Aachen-Mitte vom 22.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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12.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt zur Kenntnis, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße nicht möglich ist.
Der Antrag vom 22.04.2021 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat mit Antrag vom 22.04.2021 die Verwaltung beauftragt, die Straßenquerungen an der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße und an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße, durch einen Fußgängerüberweg zu sichern.
Begründet wird der Antrag damit, dass an Königsberger Straße / Ecke Johannstraße viele Fußgänger*innen die Straße queren, um das dortige Einkaufszentrum erreichen zu können. Für Fußgänger*innen könnten unüber-sichtliche Situationen entstehen, da Fahrzeuge jeweils aus drei Fahrtrichtungen (sowie Fahrzeuge, die den Parkplatz des Einkaufszentrum verlassen) auf die Fußgängerquerung treffen.
An der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße sollen an einer bereits bestehenden Querungsstelle mit einer baulichen Mittelinsel die Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit auf einer Tempo-50 Strecke queren und so die Sicherheit für Fußgänger gefährden. An dieser Örtlichkeit sind ist an Schultagen Verkehrshelfer*innen im Einsatz, um Schüler*innen der nahegelegenen Grundschule Forster Linde das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Außerhalb der Einsatzzeiten der Verkehrshelfer*innen ist das Überqueren der Schopenhauerstraße dagegen eher gefährlich, da hier Fahrzeuge mit relativ hoher Geschwindigkeit verkehren.
Sachstand
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen soll entsprechend der Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) zu § 26 StVO und der derzeit gültigen Richtlinien (R-FGÜ 2001) unter bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Richtlinien ergänzen und präzisieren die Verwaltungsvorschriften.
An der Königsberger Straße / Ecke Johannstraße befindet sich in unmittelbarer Umgebung an der Trierer Straße
(in ca. 80 m Entfernung) ein signalisierter Fußgängerüberweg. Zur Anlage eines Fußgängerüberweges sind neben den allgemeinen Grundsätzen, auch die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges kommt aus verkehrlicher Sicht in Betracht, sofern der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und entsprechende Kombinationen an Fußgänger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken auftreten. Dabei bezieht sich die Kraftfahrzeugverkehrsstärke auf den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil. Nach den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich ab einer Kombination von 50 - 100 Fußgängern pro Stunde
und einem gleichzeitigen Aufkommen von 200 - 750 Kfz.
Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am Standort Königsberger Straße / Ecke Johannstraße, wurden am 28.03.2017 in zwei Spitzenstunden (von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr) 688 Fahrzeuge und 61 querende Fußgänger*innen, (von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr) 701 Fahrzeuge und 55 querende Fußgänger*innen in beiden Fahrtrichtungen (zwischen Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße und Kreuzung Königsberger Straße / Johannstraße) gezählt. Nach den Richtlinien wäre das Anlegen eines Fußgängerüberweges demnach grundsätzlich möglich, wenngleich die Zählungen bereits in 2017 erfolgt sind, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt nach der R-FGÜ voraus, dass in der Nähe keine Lichtzeichen-anlage (LZA) vorhanden ist. Da sich in der Nähe (80 m Entfernung) des gewünschten Fußgängerüberweges
an der Kreuzung Trierer Straße / Königsberger Straße eine Lichtzeichenanlage befindet, darf ein Fußgänger-überweg nicht angelegt werden. Ebenfalls liegt die Königsberger Straße in einer Tempo-30-Zone, so das ein Fußgängerüberweg nach den Richtlinien entbehrlich ist.
An der Querungsstelle Schopenhauerstraße / Sittarder Straße befindet in der Straßenmitte der Schopenhauer-straße eine Verkehrsinsel, die nicht befahren werden darf. Nach den Richtlinien bezieht sich die Bewertung
der Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs nur für den in einem Zug zu querenden Fahrbahnteil, d.h. bei Verkehrsinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.
Bei der letzten Erhebung von Fußgänger*innen und Fahrzeugen (Pkw, Schwerverkehr und Zweirädern) am
Standort Schopenhauerstraße / Sittarder Straße wurden am 07.09.2017 in der Spitzenstunde (von 16.00 Uhr
bis 17.00 Uhr) aus Fahrtrichtung Trierer Straße kommend insgesamt 161 Fahrzeuge und aus Richtung Lintertstraße / Sittarder Straße kommend insgesamt 169 Fahrzeuge gezählt. Insgesamt 48 Fußgänger*innen
querten in der Spitzenstunde die beiden Abschnitte zwischen dem Fahrbahnrand und der Mittelinsel.
Den Richtlinien folgend wäre auch hier das Anlegen eines Fußgängerweges nicht möglich.
Wenngleich die Zählung bereits in 2017 erfolgt ist, können die Werte zugrunde gelegt werden, da sich die Verkehrsbeziehungen in diesem Straßenraum nicht verändert haben.
Fazit:
Da aufgrund der Ausschlusskriterien der derzeit gültigen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an der Querungsstelle Königsberger Straße / Johannstraße eine Lichtzeichenanlage in der Nähe zur Verfügung steht und die Anlage in einer Tempo-30-Zone entbehrlich ist, empfiehlt die Verwaltung an der Königsberger Straße keinen Fußgängerüberweg anzulegen.
Auch aufgrund der geringen Kraftfahrzeugverkehrsstärken und des Fußgängerquerverkehrs an der Schopenhauerstraße / Ecke Sittarder Straße empfiehlt die Verwaltung hier ebenfalls auf die Anlage eines Fußgängerüberweg zu verzichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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