Entscheidungsvorlage - FB 62/0014/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenrechtliche Widmung der Kopernikusstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- Dez. III - FB62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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12.01.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kopernikusstraße ist als Teilstück der neuen Radvorrangroute Campus Melaten zwischen dem Seffenter Weg und der Ahornstraße im Rad-Vorrang-Netz der Stadt Aachen ausgewiesen worden.
Die bisher nicht gewidmete Straße wurde überwiegend durch die RWTH genutzt. Die o.g. Ausweisung hat nun aber Zufolge, dass die Straße deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen (Technische Hochschule Aachen) ist Eigentümerin mehrerer der in Anspruch genommenen Flächen. Nach § 6 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist eine Widmung trotz fremden Eigentums möglich, wenn der Eigentümer*in der Widmung zustimmt. Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen als Vertreter der Eigentümerin diese Zustimmung erteilt.
Die Kopernikusstraße auf dem o.g. Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
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362,5 kB
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