Entscheidungsvorlage - FB 62/0014/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kopernikusstraße ist als Teilstück der neuen Radvorrangroute Campus Melaten zwischen dem Seffenter Weg und der Ahornstraße im Rad-Vorrang-Netz der Stadt Aachen ausgewiesen worden.

 

Die bisher nicht gewidmete Straße wurde überwiegend durch die RWTH genutzt. Die o.g. Ausweisung hat nun aber Zufolge, dass die Straße deutlich mehr durch die Öffentlichkeit genutzt wird.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen (Technische Hochschule Aachen) ist Eigentümerin mehrerer der in Anspruch genommenen Flächen. Nach § 6 Abs. 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist eine Widmung trotz fremden Eigentums möglich, wenn der Eigentümer*in der Widmung zustimmt. Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen als Vertreter der Eigentümerin diese Zustimmung erteilt.

 

Die Kopernikusstraße auf dem o.g. Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße  im Sinne von § 3 Abs. 4.3 StrWG NRW - Gemeindestraße/sonstige - zu widmen. Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf den Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...