Entscheidungsvorlage - FB 52/0046/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes und die Erneuerung des Ballfangzauns auf der Sportplatzanlage Brander Straße sowie die Erneuerung der Zuschauerbarrieren auf der Sportplatzanlage Halfenstraße zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes und die Erneuerung des Ballfangzauns auf der Sportplatzanlage Brander Straße sowie die Erneuerung der Zuschauerbarrieren auf der Sportplatzanlage Halfenstraße.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sportplatzanlage Brander Straße

Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).

 

Im Sommer 2020 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2009 erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen dieses Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Brander Straße überprüft. Die Sportanlage besteht aus einem Naturrasenplatz und einem Kunstrasenplatz. Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes wurde festgestellt, jedoch nicht im Jahr 2021 für erforderlich gehalten. Am 27.05.2021 erfolgte eine erneute Besichtigung der Sportanlage. Dabei konnte festgestellt werden, dass eine Sanierung des Platzes in 2022 erforderlich ist.

Der Ballfangzaun befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand und sollte daher erneuert werden. Da das Befahren eines Kunstrasenplatzes mit Arbeitsgeräten und Fahrzeugen nur eingeschränkt möglich ist, sollten die beiden Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen.

 

Der Kunstrasenplatz hat eine Größe von 57,90 x 89,60 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 6.360 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der neue Kunstrasen eine Sand/Kork-Füllung erhalten. Die Sanierungskosten werden auf ca. 290.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.

 

Die Kosten für die Erneuerung des Ballfangzaunes werden auf ca. 130.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll ebenfalls im Sommer 2022 erfolgen.

 

 

Sportplatzanlage Halfenstraße

 

Am 27.05.2021 fand eine Besichtigung der Sportplatzanlage Halfenstraße durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport statt. Die Sportanlage besteht aus einem Naturrasenplatz und einem Kunstrasenplatz. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass sich die Zuschauerbarrieren an dem Naturrasenplatz in einem sehr schlechten Zustand befinden und nicht mehr repariert werden können. Eine Erneuerung der Zuschauerbarrieren ist daher dringend erforderlich. Bei einer Neuerrichtung der Barrieren ist zu beachten, dass eine Aufstellung nur noch an den Längsseiten möglich ist, da an den Kopfseiten kein ausreichender Platz für den erforderlichen hindernisfreien Raum mehr gegeben ist.

 

Die Kosten für die Erneuerung der Zuschauerbarrieren werden auf ca. 50.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-5 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2022 erfolgen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in Höhe von 290.000 € zur Verfügung.

 

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-4 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Errichtung des Ballfangzauns ein Betrag in Höhe von 130.000 € zur Verfügung.

 

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-5 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 für die Errichtung von Zuschauerbarrieren ein Betrag in Höhe von 50.000 € zur Verfügung.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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