Entscheidungsvorlage - FB 61/0297/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
'Weißer Weg' im Pferdelandpark - EuRegionale 2008Baubeschluss: Brücke am Wildbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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19.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Bau der Brücke über den Wildbach als Komponente des "Weißen Weges“ im Pferdelandpark entsprechend der Darstellung in der Vorlage umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Östlich der ehemaligen Tuchfabrik Becker, heute „Tuchwerk“, am Strüverweg in Aachen verläuft der Wildbach, der als Element des sogenannten „Weißen Weges“ eine Fußgängerbrückenquerung erhalten soll.
Die Fußgängerbrücke ist die letzte Komponente des Förderprojektes „Weißer Weg“. Der „Weiße Weg“ leistet innerhalb des ursprünglich im Rahmen der EuRegionale 2008 von den Städten Aachen, Herzogenrath und Kerkrade entwickelten Konzeptes Pferdelandpark einen wesentlichen Beitrag zu den wichtigen stadtnahen Erholungsmöglichkeiten.
Mit Umsetzung der Brücke über den Wildbach wird letztendlich die Verbindung vom Strüverweg / Tuchwerk zum Soerser Weg durch die Soerser Wiesenlandschaft ermöglicht.
Die als Wiesenweg geplante fußläufige Zuwegung Richtung Soerser Weg / Gut Soerser Hochkirchen führt in enger Abstimmung mit dem ALRV (Aachen Laurensberger Rennverein) über einen Teil des für das CHIO genutzten Turniergeländes. Die Zuwegung orientiert sich an der seitlichen Abtrennung der Geländestrecke. Es wird angestrebt, dort keine weiteren Abgrenzungen vorzunehmen, um den Charakter der Route als Wiesenweg zu stärken. Während der Turnierzeiten beschränkt sich die Zugänglichkeit des Weges über die geplante Brücke auf die Besucher*innen des Turniers.
Der vorgesehene Brückenstandort über den Wildbach liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und damit im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen.
Die notwendigen Genehmigungen für den dortigen Bau der Brücke liegen vor:
- Ausnahmegenehmigung von den betroffenen Verbotstatbeständen des Landschaftsplanes der Stadt Aachen
- Wasserrechtliche Genehmigung für eine Anlage in und am Gewässer gem. §22 Landeswassergesetz (LWG)
Gestaltung und Konstruktion der Brücke
Die als einfache Konstruktion entwickelte Brücke ist 1,52 m breit und 6,00 m lang. Um die Brücke in das Landschaftsbild einzubinden, wurde als Material Cortenstahl mit seiner naturfarbenen Patina ausgewählt. Die Ausgestaltung der seitlichen Geländer orientiert sich an den für den Wildbach charakteristischen Kopfweiden mit ihren filigranen Weidentrieben. Beiderseits des Wildbachs sind jeweils 2,20 m breite bewehrte Betonfundamente als Brückenwiderlager mit nach hinten abgehenden Flügelwänden vorgesehen. Gemäß Vorgabe der Unteren Wasserbehörde sind die Auflager 50 cm über dem höchsten Hochwasserspiegel positioniert, wodurch die Höhenlage der Brücke über dem vorhandenen Gelände vorgegeben wird. Zu den Brückenköpfen hin findet aus diesem Grund eine leichte Anrampung an den Zuwegungen mit seitlicher Anschüttung statt.
Die Brücke selbst besteht aus zwei seitlichen U-Profilen, die als Hauptträger auf den Fundamenten aufliegen. Mehrere Querträger verbinden diese Seitenträger miteinander, auf denen der vorgesehene Brückenbelag aus Gitterrosten aufliegt. Die Gitterroste lassen Licht und Luft für die darunter liegende, bewachsene Uferböschung durch. Die auf den seitlichen Hauptträgern befestigten Geländer von 1 m Höhe bestehen aus einem umlaufenden Rahmenprofil und angeschweißten, in zwei Ebenen diagonal verspringenden Füllstäben. Alle sichtbaren Teile sind in Cortenstahl vorgesehen, die darunterliegenden tragenden Haupt- und Querträger in verzinkten Stahlprofilen.
Das vorhandene Bachbett bleibt grundsätzlich in seiner Ausformung erhalten. Die vorhandene bewachsene Uferböschung soll in ihrer heutigen Form erhalten bleiben. Die Breite und Höhe des Wasserdurchflusses
werden durch die Konstruktion nicht beeinträchtigt. Auch bei erhöhten Abflussmengen ergeben sich durch die Brückenkonstruktion keine Beeinträchtigungen, der Wasserabfluss erfolgt wie heute in die umliegenden Wiesenflächen.
Kosten und Finanzierung
Das Büro 3+ Freiraumplaner erbringt die Planungsleistungen für die Brücke über den Wildbach und das Brückenumfeld. Das Ingenieurbüro Walter ist mit der Tragwerksplanung beauftragt.
Die auf Grundlage der Ausführungsplanung ermittelte Kostenberechnung (brutto) für den Bau der Brücke beträgt vorbehaltlich coronabedingter (Material-)Preissteigerungen rund 70.000 Euro.
Die Bruttokosten für die gesamten Planungsleistungen inklusive Tragwerksplanung und notwendiger Prüfaufträge betragen rund 22.000 Euro.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im PSP-Element 5-120 102-9000-02000-400-1 "Pferdelandpark, zw. Lousberg & Halde W." zur Verfügung.
Zeitschiene
Der Bau der Wildbachbrücke ist für den Herbst 2022 vorgesehen – vorbehaltlich coronabedingter Engpässe (Ausführungsfirmen, Material) – und wird in enger Abstimmung mit dem ALRV durchgeführt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-00200-400-1 Pferdelandpark, zw. Lousberg & Halde W. | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 200.000 | 200.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 200.000 | 200.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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517,1 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
251,2 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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