Entscheidungsvorlage - FB 36/0132/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit dem oben genannten Antrag wird für die Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt ein Tagesordnungspunkt beantragt, zu dem die Verwaltung die Organisations- und Personalstruktur des FB 36 und die daraus resultierende Ressourcenverteilung darstellen soll. Zudem wird um einen Ausblick auf notwendige Anpassungen dieser Strukturen gebeten.

Sowohl die Organisation als auch die Personalausstattung -quantitativ und qualitativ- sind bedingt durch die Aufgaben, die der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz (FB 36) zu erfüllen hat. Daher soll zunächst in groben Zügen der aktuelle Aufgabenbestand umrissen werden. So dann erfolgt die Darstellung der hierzu entwickelten Organisationsstruktur (Aufbauorganisation) sowie der personellen Ausstattung.

Aussagen zu notwendigen Anpassungen der Organisations- und Personalstruktur finden sich, soweit solche im Rahmen einer derartigen Vorlage möglich sind, am Ende.

 

  1. Die Aufgaben des FB 36

Der Aufgabenbestand des FB 36 hat sich seit seiner Gründung 1987 (damals: Umweltamt) dynamisch entwickelt. Treibende Kräfte hierfür waren vor allem die Entwicklung und ständige Ausweitung der Bau- und Umweltgesetzgebung sowie Organisationsentscheidungen der Stadt (Verlagerung/Bündelung von Aufgaben im FB 36, z.B. Forst, Gewässeraufsicht, Grünplanung, Klimaschutz) oder des Landes (z.B. neue Zuständigkeitsordnung Umweltschutz, insbesondere anlagenbezogener Immissionsschutz)

 

Im Wesentlichen werden heute im FB 36 Aufgaben aus folgenden Themenbereichen erledigt:

  • Umweltbildung / Umweltinformation / Bildung für Nachhaltige Entwicklung / Fair-Trade-Stadt (Aktionen, Projekte (z.B. FLIP, ACtive for future), Bildungsangebote, Netzwerkarbeit, Multiplikatorenschulung u.a.m.)
  • Umweltvorsorgeplanung (darunter auch Umweltprüfungen und Umweltberichte gem. Baugesetzbuch, Stellungnahmen zu Schutzgütern bei diversen Planungsvorhaben)
  • Strategische Grünplanung (u.a. Freiraumkonzept „Grüne Krone“, strategisches Spielplatzkonzept, Grün- und Gestaltungssatzung, Grünprojekte (z.B. „Grüne Lunge“ uva.))
  • Objektplanung und -bau (u.a. Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze, Straßengrün, Baumpflanzungen im Straßenbereich (z.B. im Rahmen des Innenstadtkonzeptes, des Klimafolgenanpassungskonzeptes u.a.))
  • Gewässerschutz, dazu gehören neben Oberflächengewässern auch Grundwasser und Thermalwasser und die Gewässerunterhaltung (soweit nicht der Wasserverband zuständig ist); Ein wichtiger Aspekt des Gewässerschutzes ist auch die Genehmigung/Überwachung der Einleitung oder Behandlung gewerblicher Abwässer (mit gefährlichen Inhaltsstoffen) oder des Umgangs mit / der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
  • Anlagenbezogener Immissionsschutz (insbesondere Genehmigungen und Überwachungen immissionsschutzrechtlicher Anlagen)
  • Naturschutz und Landschaftsplanung (z.B. fachliche Begleitung der Neuaufstellung und die Umsetzung des Landschaftsplanes, „Eingriffsregelung“, Vertragsnaturschutz, Begleitung von Genehmigungsverfahren (Ausnahmen und Befreiungen), Überwachungsaufgaben  u.a.m.)
  • Betreuung von Schutzgebieten, Biotoppflege und Biotopentwicklung
  • Artenschutz (ohne Handelsartenschutz) (Programme, Ausnahmeregelungen, Umgang mit Neobiota und invasiven Arten) u.a.m.
  • Baumschutz / Naturdenkmale (Umsetzung der Baumschutzsatzung (Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen), Betreuung von Naturdenkmalen u.a.m.
  • Bodenschutz (vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz, Eingriffsbewertung, Bodenschutzkonzepte, Begleitung von Genehmigungs- und Planverfahren, Überwachungen, Untersuchungen, Altlastenverdachtsflächenkataster, Bearbeitung von Altlasten (soweit in kommunaler Verantwortung) u.a.m.)
  • Behördliche Aufgaben der Abfallwirtschaft (Überwachungsaufgaben, Betriebsprüfungen, Erlaubnisse u.a.m.)
  • Waldwirtschaft (Harmonisierung aller Ökosystemleistungen hinsichtlich der der ökologischen, ökonomische und sozialen Anforderungen an den urbanen Wald (unter Berücksichtigung der Kriterien des FSC): Forsteinrichtung und Jahresplanung und deren Vollzug, Natur- und Artenschutz, Forstschutz, Jagdschutz, Erholungseinrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit u.a.m.)
  • Immissionsschutz (z.B. Luftreinhalteplanung, Lufthygiene, Stadtklima, Lärmminderungsplanung u.a.m)
  • Klimaschutz (Integriertes Klimaschutzkonzept – Fortschreibung, Koordination, Umsetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogramme u.a.m)
  • Übergreifende Koordinationsaufgaben in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • „Betriebsrelevante“ Querschnittsarbeiten: iT-Unterstützung, Datenbanken, Grafische Informationssysteme, Map-Info- und CAD, Haushaltsplanung und -bewirtschaftung, fachbereichsbezogene Personal- und Organisationsaufgaben u.a.m.

(Hinweis: Die Reihenfolge der Aufzählung impliziert keinerlei Priorisierung)

 

In fast allen Bereichen sind Aufgaben der Gefahrenabwehr zu leisten, es besteht ein 24/24 7/7 Alarmdienst. Bei den Umweltmedien gehören medienbezogene Fachstellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die erforderliche Grundlagenermittlung zum festen Aufgabenbestandteil. Ebenso gibt es in allen Bereichen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern oder von Betrieben, besteht häufig Beratungs- und Informationsbedarf. All das ist selbstverständlich Teil aller Aufgabenbereiche.

Obwohl die vorstehende Auflistung von Aufgaben recht umfangreich ist, umfasst sie doch nur die Aufgabenschwerpunkte in den einzelnen Themenbereichen. Dennoch macht sie deutlich, dass das Aufgabenportfolio des FB 36 komplex und ausdifferenziert ist.

Bei dem weit überwiegenden Teil handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (dem FB 36 sind 5 sog. Sonderordnungsbehörden zugeordnet) oder um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben. Nur ein kleinerer Teil sind sog. freiwillige Aufgaben.

Diese Einteilung sagt nichts über die Bedeutung oder Wichtigkeit der Aufgaben aus, sondern macht deutlich, woher die Aufgaben dem Grunde nach stammen: Aufgaben, die der Kommune gesetzlich übertragen sind und die daher nur durch Gesetz geändert oder gar gestrichen werden können, oder Aufgaben, die die Stadt  im Rahmen ihres Aufgabenfindungsrechts selbst definiert und dem FB 36 übertragen hat.

Hinsichtlich der Organisation und personellen Ausstattung hat die Stadt grundsätzlich auch bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben eine  Gestaltungsfreiheit, die sich nicht zuletzt auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren muss (wobei eine grundsätzlich ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben gewährleistet sein muss.)

 

  1. Die Organisationsstruktur des FB 36

Die Aufbauorganisation wurde im Laufe der Zeit mehrfach an die o.g. Entwicklungen des Aufgabenbestandes angepasst, zuletzt im September 2020, als eine neue Abteilung „Immissions- und Klimaschutz“ eingerichtet wurde, um auch organisatorisch der aktuell herausragenden Bedeutung des Themenbereichs Klimaschutz / Klimafolgenanpassung Rechnung zu tragen. Im Übrigen berücksichtigt die Organisationsstruktur vor allem thematische aber auch rechtliche Zusammenhänge (z.B. Organisation der Sonderordnungsbehörden) oder den Charakter von Aufgaben (z.B. Querschnittsaufgaben) sowie die vielfältigen Synergien, die durch die  organisatorische Zusammenfassung der genannten Aufgabenbereiche und Organisationseinheiten in einem Fachbereich befördert werden.

Das aktuell gültige Organigramm des FB 36 ist im Folgenden dargestellt und gibt wohl den besten Überblick über die derzeitige Organisation des FB 36. Informationshalber sei darauf hingewiesen, dass sich hinter den textlichen Beschreibungen der Abteilung 36/300 unter anderem sowohl die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde als auch die der Unteren Immissionsschutzbehörde verbergen.



  1. Die Personalstruktur des FB 36

 

Der oben skizzierten Komplexität der Aufgaben und der dargestellten Organisationsstruktur entspricht qualitativ auch die Personalstruktur des FB 36. Der Stellenplan sieht für FB 36 aktuell 101,5 Stellen vor, 109 Personen (inkl. Teilzeitkräfte) sind hier tätig, darunter

 

  • Wissenschaftler*innen und Ingenieur*innen (60 Personen)
    (z.B. Biologie, (Hydro-)Geologie, Geowissenschaften, (Mineralogie), Geographie, Umweltingenieurwissenschaften, Bauingenieurwesen, Chemieingenieurwesen, Forstingenieurwesen, Forstwissenschaften, Waldökologie, Verfahrenstechnik, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Landschaftsökologie, Umweltplanung, Energie-/Umweltmanagement, Raumplanung)
  • Techniker*innen, Meister*innen oder Menschen mit vergleichbaren Qualifikationen (15 Personen)
    (z.B. Forstwirtschaftsmeister, Fachagrarwirt Baumkontrolle, Bauzeichnerinnen/Bautechniker, Chemietechniker)
  • 10 Forstwirte (aktuell nur Männer, 10 Personen),
  • iT-Fachkräfte (2 Personen)
  • Verwaltungsmitarbeiter*innen (unterschiedliche Laufbahnen, 22 Personen).

Qualitativ ist der FB 36 damit breit und gut aufgestellt.

Zur Darstellung der Personalstruktur gehört neben der Betrachtung der qualitativen auch die der quantitativen Aspekte sowie aktuelle Entwicklungen im Personalbestand. Die oben genannten 109 Mitarbeiter+innen  bzw. 101,5 Stellen verteilen sich wie folgt auf die Abteilungen:

 

  • 36/000: 3 Stellen / 3 Mitarbeiter*innen (Vollzeit)
  • 36/100: 10,5 / 5 (Vollzeit) / 6 (Teilzeit)
  • 36/200: 17 / 11 / 8
  • 36/300: 23,5 / 16 /12
  • 36/400: 11,6 / 8 / 4
  • 36/500: 9 / 8 / 2
  • 36/600: 16,4 / 14 / 3
  • 36/700: 10,5 / 8 / 3

(Hinweis: Die aufgeschlüsselten Zahlen der Mitarbeiter*innen addieren sich auf 111, da aktuell zwei Personen anteilig in jeweils 2 Abteilungen Tätig sind und dort jeweils als „Teilzeit“ gezählt wurden)

 

Wie bereits oben erwähnt hat die Kommune hinsichtlich der Personalausstattung weitgehende Gestaltungsfreiheit, die nicht zuletzt durch die Möglichkeiten, die der städtische Haushalt bietet, begrenzt wird.

 

Wie alle Fachbereiche musste und muss auch der FB 36 immer wieder prüfen, ob etwaige Konsolidierungsbeiträge im Personalbereich möglich waren / sind. Hierzu erfolgten immer wieder Aufgabenkritiken, die im Bereich der Pflichtaufgaben ja nicht einen vollständigen Verzicht auf die Aufgabe, wohl aber eine kritische Betrachtung des Erfüllungsstandards beinhalteten. Dies führte notwendigerweise in der Vergangenheit dazu, dass mit Rücksicht auf die quantitativen personellen Ausstattungsmöglichkeiten freiwillige Aufgaben weitgehend zurückgefahren wurden und die Bearbeitungsstandards der gesetzlichen Pflichtaufgaben in der Regel auf ein rechtlich noch vertretbares Niveau reduziert werden mussten. Dies ist weitgehend gelungen, was zur Folge hat, dass der aktuelle Personalbestand und die Personalstruktur des FB 36 auf diese Betrachtung hin „optimiert“ ist, so dass grundsätzlich eine Erfüllung der aktuell bestehenden Aufgaben mit den festgelegten Standards möglich ist. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass eine -zumal signifikante- Ausweitung des Aufgabenbestands oder eine intensivere bzw. beschleunigte Wahrnehmung von Aufgaben grundsätzlich eine Anpassung des Personalbestands nach sich ziehen müsste.

 

Dies war zuletzt beispielsweise im Zusammenhang mit Aufgaben im Bereich Klimaschutz und Grünplanung (insbesondere Planung von Straßenbegrünung, Bäumen) und im Zusammenhang mit dem Radentscheid der Fall. Hier wurden kurzfristig zusätzliche Stellen geschaffen und zwischenzeitlich besetzt, mit denen eine Reihe der bisher definierten Aufgaben erledigt werden können. Insgesamt stieg die Zahl der Planstellen im FB 36 durch Verlagerungen und Neueinrichtungen von 84,5 in 2018 auf aktuell 101,5 Stellen.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Darstellung der Personalstruktur des FB 36 zu berücksichtigen ist, sind die Folgen der demographischen Entwicklung im Fachbereich. Als das Umweltamt 1987 gegründet und zunächst in den 90iger Jahren auf- und ausgebaut wurde, nahmen viele meist junge Fachkräfte die Arbeit im Umweltamt auf. In den folgenden Jahren gab es -erfreulich- nur eine äußerst geringe Fluktuation. So konnte einerseits ein überaus wertvoller Wissens- und Erfahrungsschatz bei den Mitarbeiter*innen entstehen, andererseits bedeutet das aber auch, dass eine große Zahl nun das Ende des Berufslebens erreicht. Seit 2013 haben aus diesem Grunde 25 Personen ihren Dienst im FB 36 beendet, in den nächsten 5 Jahren werden weitere 25 Personen folgen. Dies betrifft auch das Führungspersonal: Drei Abteilungen haben in 2021 nach z.T. längerer Vakanz neue Führungskräfte erhalten, und auch die Stelle der Fachbereichsleitung wird in diesem Jahr neu zu besetzen sein.

 

Eine solche Entwicklung bleibt nicht ohne Folgen für den Fachbereich: zusammen mit den o.g. neuen Stellen gibt es eine große Zahl neuer MitarbeiterInnen, was zum einen eine wertvolle Bereicherung bedeutet, zum anderen aber auch Aufwand für Ausschreibungen, Personalauswahl, Einarbeitung sowohl in die jeweiligen Sachgebiete als auch in die relevanten Arbeitsprozesse. Das ist nicht ungewöhnlich und im Wesentlichen auch leistbar, bindet aber dennoch nicht unerheblich Kapazitäten und stellt für viele Mitarbeiter*innen insbesondere im Verwaltungsbereich eine spürbare Mehrbelastung dar.

 

 

  1. Ausblick

Es ist erkennbar, dass sich der Aufgabenbestand des FB 36 weiter entwickeln wird. Dies gilt für die gesetzlichen als auch für die freiwilligen Aufgaben, mit denen aktuell und in Zukunft auf die bedeutenden ökologischen Herausforderungen reagiert werden muss.

Wichtige Nachhaltigkeitsthemen wie Hochwasserschutz, Biodiversität, Klimafolgenanpassung, weitere, bisher noch nicht als konkrete Aufgaben definierte Teilaspekte wie z.B. Ernährung, Landwirtschaft u.a.m. rücken zunehmend in den Fokus und so ist es naheliegend, dass hieraus im Rahmen der kommunalen Handlungsmöglichkeiten weitere Aufgaben entstehen.

Grundsätzlich ist die aktuelle Organisationsstruktur des FB 36 hierfür geeignet, Anpassungen sind im Bedarfsfalle natürlich möglich. Hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen -sowohl für die direkte Sachbearbeitung als auch für die notwendigen Querschnittsaufgaben- müssten neue Themen operationalisiert und im Einzelfall geprüft werden, welche Ressourcen dann in welchem Umfange erforderlich und wirtschaftlich leistbar sind.

 

Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Klimaanpassung, der die Verwaltung sowohl inhaltlich als auch personell vor große Herausforderungen stellt, welche kurzfristig und insbesondere auch aufgrund der jüngsten Umweltereignisse in den Fokus gerückt werden müssen. An verschiedenen Stellen werden und wurden dazu Konzepte erarbeitet und umgesetzt. Dabei ist die gute Zusammenarbeit über die Dezernats- und Fachbereichsgrenzen hinweg ein Garant für Schnelligkeit und Zielorientierung. Um in diesem Themengebiet jedoch nachhaltig und auch zukünftig der Größenordnung der Aufgabe gerecht zu werden und die Systematisierung und die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung aber auch mit den Institutionen und Stakeholdern außerhalb der Verwaltung zu stärken, ist beabsichtigt, im Rahmen des Stellenplanverfahrens die Einrichtung einer Stelle zu beantragen, welche die Schnittstellen bedient, das Große und Ganze dieser Aufgabe überblickt und die Zusammenarbeit und Umsetzungsschritte systematisiert.

 

 

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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