Entscheidungsvorlage - FB 36/0130/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Rodungsmaßnahmen in einem Teilstück am westlichen Wurm Ufer zwischen Alt Haarener Straße und Park am alten Friedhof.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Umgestaltung des Bereichs der Wurm-Haarbachaue in Haaren unter dem Motto „Wasser sichtbar machen“ mit der Anlage eins Fuß-Radweges entlang der Wurm ist Bestandteil des Förderprogramms Stadtumbau Haaren. Das Projekt wurde in die Maßnahmen „Park am alten Friedhof“ und „Wurm-Haarbachaue“ unterteilt. Die Maßnahmen zum Park am Alten Friedhof sind vom FB 36 ausgeschrieben und werden nun zeitnah umgesetzt.

Für die Planung und Umsetzung des Projektes Wurm-Haarbachaue ist das Büro 3+ Freiraumplaner beauftragt. In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde ein erster Vorentwurf vorgestellt.

Im westlichen Uferbereich der Wurm ist das Plangebiet stark durch Strauchwerk vornehmlich Brombeere und anderen Spontangehölze überwuchert und somit zurzeit unzugänglich.

Die Vermessungsunterlagen sind in diesem Teilbereich auf Grund des starken Strauchbewuchses unvollständig. Ein ergänzendes Aufmaß ist allerdings für die weitere Planung und Umsetzung notwendig. Da angestrebt wird eine Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung im Sommer / Herbst 2022 vorzustellen und danach die Maßnahmen umzusetzen, ist es erforderlich, hier Planungssicherheit zu erlangen und das vorhandene Gelände in der Höhenabwicklung und Geländemodellierung genau zu kennen. Außerdem befindet sich in dem Teilbereich Baumbestand, der noch nicht vollständig aufgenommen ist.

Es soll eine Fläche von ca. 1800 qm gerodet werden. Die Rodungsmaßnahmen müssen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) innerhalb der Schonzeit spätestens bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Vorhandene Bäume, die auf Grund ihres Stammumfanges unter die Baumschutzsatzung fallen, bleiben bestehen. Die Planung bzw. der Verlauf des ufernahen Fuß-Radweges sind im Hinblick darauf ebenfalls noch abzustimmen.

Da ein natürlicher Charakter für den Bereich auch zukünftig unter Berücksichtigung vorhandener ökologischer Strukturen angestrebt wird, werden die Rodungen nur soweit erforderlich vorgesehen. Der vorhandene Lärmschutzwall bleibt von den Rodungsmaßnahmen weitestgehend ausgenommen. Die weitere Planung sieht wegebegleitend eine naturnahe Gestaltung mit Blühwiesen und neuen Baumstandorten vor.

Die Rodungsflächen sind von der Alt-Haarener Straße aus zugänglich. Die Maßnahmen sollen unmittelbar nach Beschluss in dem vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen.

 

Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen betragen ca. 14.000 €. Mittel stehen unter dem PSP 5-130101-300-00100-300-1 zur Verfügung.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

600.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen

480.000*

0

0

0

0

0

Ergebnis

120.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen werden voraussichtlich 14.000 € betragen.

*entspricht einer 80 % Förderung

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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