Entscheidungsvorlage - FB 61/0306/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.    Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 12.01.2012 beschloss der Planungsausschuss für den Bereich des ehemaligen Tennishallengeländes in der Grünenthaler Straße 65 anlässlich der Aufgabe des Hallentenniszentrums den Aufstellungsbeschluss (A 241). Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses sind:

  1. Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;
  2. Der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen Tennishallen-Grundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.

 

Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das Plangebiet (komplett) als "Grünflächen" dargestellt. Der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde durch den Rat der Stadt Aachen am 26.08.2020 gefasst und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.02.2021 wurde der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 mit Auflagen genehmigt. Derzeit werden die Auflagen eingearbeitet, im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Mit erfolgter Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 stellt einen ca. 40 Meter breiten Streifen parallel zur Grünthaler Straße als "Wohnbaufläche" und den südlichen Bereich des Pangebiets als „Grünflächen“ dar. Dies entspricht den Zielen des alten Aufstellungsbeschlusses A 241.

 

Mittlerweile wurden die Grundstücke, die als Wohnbaufläche vorgesehen waren, bebaut und die Ziele des alten Aufstellungsbeschlusses wurden in den Flächennutzungsplan AACHEN*2030 übernommen. Daher sind die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 bereits erreicht und er kann aufgehoben werden.

 

  1.    Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klima-schutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 sind bereits erreicht. Nach der Aufhebung werden die Flächen nach § 34 BauGB beurteilt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

  1.    Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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