Entscheidungsvorlage - FB 56/0143/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen – Antrag auf Zuschussgewährung für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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|
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03.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass Projekt auch im Jahr 2022 – vorbehaltlich der Fortsetzung des Projekts ab dem 01.04.2022 - mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu unterstützen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei dem Projekt Querbeet der Suchthilfe Aachen handelt es sich um ein niedrigschwellig angelegtes Projekt auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, suchtkranken Menschen eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben.
Das Projekt richtet sich an suchtkranke, substituierte, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Kund*innen des Jobcenters Aachen sowie Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII mit schwerwiegenden und multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern, die Integrationsmöglichkeiten in eine Erwerbstätigkeit zu verbessern sowie langfristigen Leistungsbezug möglichst zu verringern.
Eine ausführliche Darstellung des Projekts erfolgte durch die Suchthilfe Aachen (Herr Krznaric) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 04.10.2018. Seit dem Haushaltsjahr 2019 unterstützt die Stadt Aachen das Projekt jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von jeweils 10.000 Euro auf entsprechende Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie, zuletzt in seiner Sitzung vom 25.02.2021 für das Haushaltsjahr 2021.
Neben seinen originären Zielen hat sich das Projekt „Querbeet“ ferner im Kontext der sozialen Situation rund um den Bereich des Kaiserplatzes positiv bemerkbar gemacht.
Mit dem Zuschussantrag für 2022 reicht die Suchthilfe neben ihrem Finanzierungsplan einen aktuellen Zwischenbericht vom 20.12.2021 ein (siehe Anlagen 1 bis 3).
Gegenwärtig ist der Projektzeitraum noch auf den 31.03.2022 befristet. Die Suchthilfe bestätigt mit ihrer Antragstellung, das Projekt ab dem 01.04.2022 fortsetzen zu wollen und verweist auf diesbezüglich positive Signale des Jobcenters (der gemäß dem Finanzierungsplan von der Suchthilfe kalkulierte Zuschuss des Jobcenters entspricht rund 88 % der Finanzierung).
Die Zuschussgewährung in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2022 steht somit unter dem Vorbehalt der Projektdurchführung auch im Zeitraum 01.04. bis 31.12.2022. Bei einem – wider Erwarten – tatsächlichem Projektende zum 31.03.2022 ergäbe sich ein zeitanteiliger Zuschussbetrag in Höhe von 2.500 Euro.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Für das Haushaltsjahr 2022 sind bei PSP-Element 4-050101-933-3, Sachkonto 53180000,
Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro eingeplant.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221 kB
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2
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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