Entscheidungsvorlage - FB 56/0144/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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03.02.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Zuwendungsbescheide an die freien Träger laufen zum 31.12.2021 aus.
Für 2022 haben sechs Träger Anträge auf Erhöhung der Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe gestellt (Nummern 1, 2, 3, 4, 6 und 13 der anliegenden Übersichtsliste).
In fünf Fällen haben die Träger eine weitere Bezuschussung ohne Erhöhungsbegehren beantragt (Nummern 5, 8, 9, 11 und 12 der anliegenden Übersichtsliste); in einem dieser Fälle (Nummer 11) reduziert sich der Zuschussbedarf in Folge verringerter Personalkosten.
In einem Fall (Nummer 7 – Refugio e. V. für das Café Zuflucht) liegt ein Antrag vor, der sich auf eine substanzielle Erhöhung des Zuschusses richtet und über den aufgrund dessen gesondert zu beraten und entscheiden ist. Insoweit wird auf eine gesondert zu erstellende Vorlage verwiesen.
Im Falle der Alexianerkrankenhaus Aachen GmbH (Nummer 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 24.06.2021 unter Tagesordnungspunkt 2 die vollumfängliche Finanzierung des Projekts „Wohnhotel“ beschlossen, sodass keine Abwicklung mehr im Rahmen der jährlichen (Erhöhungs-)Anträge der freien Träger erfolgt. Die Nummer 10 ist insofern lediglich rein nachrichtlich noch übergangsweise in der Gesamtliste ersichtlich.
Eine vollständige Berücksichtigung der beantragten und in der beigefügten Übersicht ausgewiesenen Veränderungen der Zuschüsse ab dem Jahr 2022 führt zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 10.700 Euro.
Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 1 bietet eine Gesamtübersicht. Als Anlage 2 sind die vorliegenden Anträge beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 10.700 Euro.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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