Entscheidungsvorlage - FB 56/0144/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der Bezuschussung der freien Träger für 2022 ff. nach Beratung.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Zuwendungsbescheide an die freien Träger laufen zum 31.12.2021 aus.

 

Für 2022 haben sechs Träger Anträge auf Erhöhung der Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe gestellt (Nummern 1, 2, 3, 4, 6 und 13 der anliegenden Übersichtsliste).

 

In fünf Fällen haben die Träger eine weitere Bezuschussung ohne Erhöhungsbegehren beantragt (Nummern 5, 8, 9, 11 und 12 der anliegenden Übersichtsliste); in einem dieser Fälle (Nummer 11) reduziert sich der Zuschussbedarf in Folge verringerter Personalkosten.

 

In einem Fall (Nummer 7 – Refugio e. V. für das Café Zuflucht) liegt ein Antrag vor, der sich auf eine substanzielle Erhöhung des Zuschusses richtet und über den aufgrund dessen gesondert zu beraten und entscheiden ist. Insoweit wird auf eine gesondert zu erstellende Vorlage verwiesen.

 

Im Falle der Alexianerkrankenhaus Aachen GmbH (Nummer 10) hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 24.06.2021 unter Tagesordnungspunkt 2 die vollumfängliche Finanzierung des Projekts „Wohnhotel“ beschlossen, sodass keine Abwicklung mehr im Rahmen der jährlichen (Erhöhungs-)Anträge der freien Träger erfolgt. Die Nummer 10 ist insofern lediglich rein nachrichtlich noch übergangsweise in der Gesamtliste ersichtlich.

 

Eine vollständige Berücksichtigung der beantragten und in der beigefügten Übersicht ausgewiesenen Veränderungen der Zuschüsse ab dem Jahr 2022 führt zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 10.700 Euro.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Anlage 1 bietet eine Gesamtübersicht. Als Anlage 2 sind die vorliegenden Anträge beigefügt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 10.700 Euro.

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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