Entscheidungsvorlage - FB 61/0284/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1003 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 1003 - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0109/WP18 Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0284/WP18 Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

  1. Planungsanlass und bisheriges Verfahren

Bereits im Jahr 2016 hatte der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Sicherung der städtebaulichen Ziele den Aufstellungsbeschluss A 265 gefasst.

Im Mai 2020 wurde anlässlich eines Antrags auf Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in ein Ferienhaus für das im Geltungsbereich dieses Aufstellungsbeschlusses liegende Grundstück Minoritenstraße 8a eine Veränderungssperre erlassen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 1003 - Großkölnstraße / Minoritenstraße wird nun im beschleunigten Verfahren gem. §13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt, um im Plangebiet die Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen zu gewährleisten, aber auch um  das Dauerwohnen oberhalb der Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich zu stärken und zu fördern. Damit soll die vorhandene vielfältige Nutzungsmischung und insbesondere das Wohnen erhalten und gestärkt werden.

Ein weiteres Ziel, das der Erhaltung des Gebietscharakters dient, ist es, die Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen in dem Baublock zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben auszuschließen.

 

  1. Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss und öffentliche Auslegung

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 gem. § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1003 – Großkölnstraße/ Minoritenstraße – beschlossen. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieses Plans.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 05.05.2021 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1003 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lag ab 12.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 öffentlich aus. Parallel dazu wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich in ihrer Sitzung am 12.01.2022 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 13.01.2022 darüber beraten.

Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung berichtet.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 1003 - Großkölnstraße / Minoritenstraße in der vorgelegten Fassung den Satzungsbeschluss zu fassen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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