Entscheidungsvorlage - FB 56/0149/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge der Träger der Begegnungszentren auf Zuwendungen 2022, neue haushalterische Darstellung ab Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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|
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03.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Finanzierung der zehn Begegnungszentren zur Kenntnis und beschließt, diese gemäß der diesbezüglichen Aufstellung der Verwaltung zu bezuschussen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Begegnungszentren
Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 wurden die Bezuschussungen der drei unterschiedlichen Einrichtungen für Senior*innen
1. den Altentreffs,
2. den Altentagesstätten und
3. den Begegnungszentren
in einem gemeinsamen PSP – Element (4-050101-902-8) haushalterisch abgewickelt.
Aufgrund der sowohl konzeptionell als auch finanziell herausgehobenen Stellung der Begegnungszentren, werden diese ab dem Haushaltsjahr 2022 in einem neu gebildeten PSP-Element (4-050101-960-6) gesondert dargestellt. Dies dient der Hervorhebung der Bedeutung der Begegnungszentren und bietet der Politik eine dieser Bedeutung entsprechende, fokussierte Möglichkeit der Betrachtung und Bewertung.
Stand 2021 wurde den Trägern je Begegnungszentrum ein Betrag in Höhe von 42.056 Euro (38.556 Euro Personalkosten- und 3.500 Euro Sachkostenzuschuss) gewährt. Durch zwei zusätzliche Begegnungszentren (s. Vorlage zum Tagesordnungspunkt „Sachstand Ausbau Begegnungszentren“) werden ab dem Jahr 2022 nunmehr insgesamt zehn Begegnungszentren gefördert. Diese werden von vier Trägern wie folgt unterhalten:
Träger | Anzahl |
Arbeiterwohlfahrt (AWO) | 4 Begegnungszentren |
Caritasverband | 4 Begegnungszentren |
Diakonisches Werk | 1 Begegnungszentrum |
Evangelische Initiative | 1 Begegnungszentrum |
Die vier Träger haben für das Jahr 2022 die als Anlagen beigefügten Anträge auf Zuwendungen gestellt. Daraus ergibt sich die folgende Antragslage je Träger:
I. AWO
4 x 38.556 Euro = 154.224 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (3.084 Euro), zzgl. 4 x 3.500 Euro = 14.000 Euro, insgesamt: 171.308 Euro.
II. Caritasverband
4 x 38.556 Euro = 154.224 Euro, zzgl. 4 x 3.500 Euro = 14.000 Euro, insgesamt: 168.224 Euro.
III. Diakonisches Werk
1 x 38.556 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (771 Euro), zzgl. 1 x 3.500 Euro, insgesamt: 42.827 Euro.
IV. Evangelische Initiative
1 x 38.556 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (771 Euro), zzgl. 1 x 3.500 Euro, insgesamt: 42.827 Euro.
Übersicht der beantragten Zuwendungen
Träger | Zuwendungsbetrag |
Arbeiterwohlfahrt (AWO) | 171.308 Euro |
Caritasverband* | 168.224 Euro |
Diakonisches Werk | 42.827 Euro |
Evangelische Initiative | 42.827 Euro |
Zwischen-Summe: | 425.186 Euro |
*abzgl. Zuschuss der Sparkasse für die Caritas | - 92.000 Euro |
Summe: | 333.186 Euro |
Zur Gewährung des Gesamtzuwendungsbetrags in Höhe von 333.186 Euro sind ausreichende Mittel unter PSP – Element 4-050101-960-6 im Haushalt 2022 ff. eingeplant. Die Kosten für die Begegnungszentren werden in Höhe von 329.100 € aus Stiftungsmitteln des Alten- und Siechenfonds sowie des Elisabethspitalfonds, im Übrigen aus Haushaltsmitteln gedeckt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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762,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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643,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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597,8 kB
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