Entscheidungsvorlage - FB 56/0149/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Begegnungszentren

Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 wurden die Bezuschussungen der drei unterschiedlichen Einrichtungen für Senior*innen

1. den Altentreffs,

2. den Altentagesstätten und

3. den Begegnungszentren

in einem gemeinsamen PSP – Element (4-050101-902-8) haushalterisch abgewickelt.

 

Aufgrund der sowohl konzeptionell als auch finanziell herausgehobenen Stellung der Begegnungszentren, werden diese ab dem Haushaltsjahr 2022 in einem neu gebildeten PSP-Element (4-050101-960-6) gesondert dargestellt. Dies dient der Hervorhebung der Bedeutung der Begegnungszentren und bietet der Politik eine dieser Bedeutung entsprechende, fokussierte Möglichkeit der Betrachtung und Bewertung.

 

Stand 2021 wurde den Trägern je Begegnungszentrum ein Betrag in Höhe von 42.056 Euro (38.556 Euro Personalkosten- und 3.500 Euro Sachkostenzuschuss) gewährt. Durch zwei zusätzliche Begegnungszentren (s. Vorlage zum Tagesordnungspunkt „Sachstand Ausbau Begegnungszentren“) werden ab dem Jahr 2022 nunmehr insgesamt zehn Begegnungszentren gefördert. Diese werden von vier Trägern wie folgt unterhalten:

 

Träger

Anzahl

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

4 Begegnungszentren

Caritasverband

4 Begegnungszentren

Diakonisches Werk

1 Begegnungszentrum

Evangelische Initiative

1 Begegnungszentrum

 

Die vier Träger haben für das Jahr 2022 die als Anlagen beigefügten Anträge auf Zuwendungen gestellt. Daraus ergibt sich die folgende Antragslage je Träger:

 

I. AWO

4 x 38.556 Euro = 154.224 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (3.084 Euro), zzgl. 4 x 3.500 Euro = 14.000 Euro, insgesamt: 171.308 Euro.

 

II. Caritasverband

4 x 38.556 Euro = 154.224 Euro, zzgl. 4 x 3.500 Euro = 14.000 Euro, insgesamt: 168.224 Euro.

 

III. Diakonisches Werk

1 x 38.556 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (771 Euro), zzgl. 1 x 3.500 Euro, insgesamt: 42.827 Euro.

 

IV. Evangelische Initiative

1 x 38.556 Euro, zzgl. 2 % Tariferhöhung (771 Euro), zzgl. 1 x 3.500 Euro, insgesamt: 42.827 Euro.

 

 

Übersicht der beantragten Zuwendungen

 

Träger

Zuwendungsbetrag

Arbeiterwohlfahrt (AWO)

171.308 Euro

Caritasverband*

168.224 Euro

Diakonisches Werk

42.827 Euro

Evangelische Initiative

42.827 Euro

Zwischen-Summe:

425.186 Euro

*abzgl. Zuschuss der Sparkasse für die Caritas

- 92.000 Euro

Summe:

333.186 Euro

 

Zur Gewährung des Gesamtzuwendungsbetrags in Höhe von 333.186 Euro sind ausreichende Mittel unter PSP – Element 4-050101-960-6 im Haushalt 2022 ff. eingeplant. Die Kosten für die Begegnungszentren werden in Höhe von 329.100 € aus Stiftungsmitteln des Alten- und Siechenfonds sowie des Elisabethspitalfonds, im Übrigen aus Haushaltsmitteln gedeckt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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