Entscheidungsvorlage - FB 56/0150/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, gemeinsam mit dem Jobcenter der StädteRegion Aachen ein Konzept zu erarbeiten, wie ab dem Jahr 2023 den Leistungsbezieher*innen des Jobcenters der Aachen-Pass ohne gesondertes Antragsverfahren zur Verfügung gestellt werden kann.  

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Datum vom 03.01.2022 hat die Stadt Aachen die Pressemitteilung „Aachen-Pass einfach und bequem online beantragen“ veröffentlicht. Darin wird erläutert, welche unterschiedlichen Antragsmöglichkeiten dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung stehen, den Aachen-Pass zu erhalten; ‚online‘ durch Nutzung des Serviceportals oder ‚persönlich‘ beim Bürger*innenservice und den Bezirksämtern nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mit dieser Pressemitteilung wird ferner darauf hingewiesen, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, Leistungsbezieher*innen des Jobcenters den Aachen-Pass automatisch zu übersenden. Die betroffenen Personen können selbstverständlich den Aachen-Pass grundsätzlich weiterhin erhalten, dann allerdings unter Nutzung einer der verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung. Gleichwohl befasst sich die Verwaltung mit Überlegungen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen ab dem Jahr 2023 wieder eine antragslose Übersendung des Aachen-Passes an den Personenkreis der Leistungsbezieher*innen des Jobcenters erfolgen könnte.

Im Übrigen berichtet die Verwaltung mündlich in der Sitzung.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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