Entscheidungsvorlage - AVV/0015/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen beschließt zur Vermeidung einer weiteren allgemeinen Tariferhöhung oder weiterer Leistungseinschränkungen den Mittelkürzungen des Landes im Ausbildungsverkehr durch eine Erhöhung des Schüler-Ticket-Preises auf 21,00 € / Monat ab 01.08.2006 entgegenzuwirken.

 

Hierbei geht der Beirat davon aus, dass mit dem genannten Preis den Schülern (Selbstzahler) weiterhin ein Ticket mit einem deutlichen Preisvorteil gegenüber dem Regeltarif angeboten werden kann.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

Mögliche Maßnahmen zur Kompensation der Mittelkür­zun­gen im Ausbildungsverkehr

 

 

1.    Bisherige Mittelkürzungen im Nahverkehr

 

Seit dem Jahr 2004 sind Landes- und Bundesmittel für den Nahverkehr bereits mehrfach deutlich gekürzt worden.

 

Alleine im Jahr 2006 werden dem Finanzierungssystem für Bus und Bahn im Bereich des AVV (u. a. infolge Koch/Steinbrück-Papier) rund 3,848 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2003 entzogen (siehe Übersicht):

 

 

Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen und der gleichzeitig weiter steigenden und durch die Verkehrsunternehmen größtenteils nicht beeinflussbaren externen Kosten, wie z. B. für Treibstoffe, wurden in den zurückliegenden Jahren die Verbundtarife bereits mehrfach angepasst.

 

Trotz dieser Tarifanpassungen und massiver Anstrengungen der Verkehrsunternehmen zur Aufwandsminimierung konnten die bisherigen Mittelkürzungen nicht vollständig kompensiert werden.

 

 

2.    Weitere Kürzung der Mittel im Ausbildungsverkehr ab 2006

 

Anfang des Jahres hat das Land NRW angekündigt, die Berechnungsbasis für die Ermittlung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr gem. § 45a PBefG / § 6a AEG zu verändern. Danach wird der Ansatz für die ausbildungsnotwendigen Tage reduziert. Gleichzeitig sollen aber die „Sollkostensätze“ im Berechnungsverfahren angepasst werden. Die vorgenannten Änderungen führen im Saldo verbundweit zu einer Mittelkürzun­g im Ausbildungsverkehr von rd. 1,8 Mio. € / Jahr. Um den vorgenannten Kürzungen entgegenzuwirken, beabsichtigt das Land NRW die Fahrzeugförderung wie in TOP 3 dargestellt, zu modifizieren.

 

 

3.    Mögliche Maßnahmen zur Kompensation

 

Im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation aller Kommunen im AVV kann eine weitere Mehrbelastung von den Kommunen nicht verkraftet werden.

 

Da weitere Leistungsausdünnungen vor dem Hintergrund der positiven Nachfrageentwicklung als äußerst kontraproduktiv angesehen werden, wurde von Seiten des AVV nach Lösungsansätzen gesucht, um eine möglichst „verträgliche“ Kompensation der Mittelkürzungen zu erwirken. In einem intensiven Diskussionsprozess mit den Verkehrsunternehmen wurden 3 Bausteine entwickelt:

 

1.       Ausweitung des Geltungsbereiches bei Schülerjahreskarten und Erhebung eines Eigenbeitrages (nur für Kommunen ohne Schüler-Ticket relevant)

 

2.       Anpassung Selbstzahleranteil bei Schüler-Tickets (Stadt und Kreis Aachen)

 

3.       Ausschöpfung der 25%-Regelung bei der Fahrzeugförderung (s. auch TOP 3)

 

 

3.1   Ausweitung der Geltungsbereiche bei Schülerjahreskarten und Erhebung eines Eigenbeitrages

 

Nach Auffassung des AVV können Mittelkürzungen von Bund und Land nur über eine stärkere nutzer­finanzierte Tarifstrategie aufgefangen werden. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass nicht bei den allgemeinen Verbundtarifen, sondern nur im Tarifsegment „Ausbildungsverkehr“ eine Anpassung der Ta­rife über das bereits zum 01.04.2006 beschlossene Maß hinaus erfol­gen sollte. Angesichts der Tatsache, dass infolge der heute bereits bestehenden enormen Belastung der kommunalen Haushalte eine weitere Anhebung der Preise der Schülerjahreskarten ausscheidet, schlägt der AVV vor, den Geltungsbereich der Schülerjahres­karten auf die Start- und Ziel­kommune auszuweiten und entsprechend den im Schulge­setz vorgesehen Möglichkeiten hierfür Eigenbeiträge von den Inhabern von Schüler­jahreskarten, gestaffelt nach Preisstufen, zu erheben. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass diese Nutzergruppe die bisher einzige im AVV ist, die keine Finanzierungsbeiträge für den Nah­verkehr leistet.

 

Der AVV schlägt in Abstimmung mit dem Unternehmensbeirat folgende gestaffelten Eigenbeiträge vor:

 

 

Eigenbeitrag / Monat

   Preisstufe

1. Kind

2. Kind

ab 3. Kind

1A

      3,00 €

      3,00 €

0 €

1B

      5,00 €

      5,00 €

0 €

2

      7,00 €

      6,00 €

0 €

3

      9,00 €

      6,00 €

0 €

4

    12,00 €

      6,00 €

0 €

 

 

Das Gelingen der aufgezeigten Lösung setzt einen einvernehmlichen Verfahrensansatz voraus, der über eine Rahmenvereinbarung und entsprechende Verträge mit den jeweiligen Schulträgern zu vereinba­ren ist. Die beschriebene Maß­nahme soll ab dem Schuljahresbeginn zum 01.08.2006 um­gesetzt werden.

 

Die Stadt Aachen ist von dieser Maßnahme nicht unmittelbar betroffen, da hier das Schüler-Ticket eingeführt wurde. Aufgrund der gesamten Auswirkungen auf das Wirtschaftsergebnis der ASEAG (./. 1,039 Mio. €) ist die Maßnahme vollständigkeitshalber mit aufgeführt.

 

 

3.2   Anpassung Selbstzahleranteil bei Schüler-Tickets

 

Da in den Kommunen, in denen bereits ein Schüler-Ticket angeboten wird, die mögliche Obergrenze beim Eigenbeitrag bereits erreicht ist, verbleibt hier nur die Möglichkeit der Erhöhung des Selbstzahlerbeitrages.

 

Hinsichtlich des Preises der Schüler-Tickets für Selbstzahler schlägt der AVV vor, die Preise ab dem Schuljahresbeginn zum 01.08.2006 über den bereits beschlossenen Preis in Höhe von 17,00 € / Monat auf 21,00 € / Monat anzu­heben. Im Vergleich zum Preis einer Monatskarte für Auszubildende (beispielweise in Aachen 34,50 € / Monat) oder einer AVV-Gesamtnetzkarte (91,60 € / Monat), die den Gel­tungsbereich des Schüler-Tickets abdeckt, ergibt sich auch weiterhin ein erheblicher Preisvorteil gegenüber dem Regeltarif.

Einen Vergleich zu den Regeltarifen gibt die nachfolgende Übersicht:

 

 

Regeltarif Monatskarte

Schüler-Ticket

 

Selbstzahler

Selbstzahler

 

z. Zt.

ab
01.04.06

z. Zt.

ab
01.08.06

Neu ab
01.08.06

Preisstufe 1C

    33,45 €

 (34,50 €)

15,00 €

17,00 €

21,00 €

Preisstufe 2

    45,40 €

 (47,10 €)

Stadt AC

Preisstufe 3

    64,15 €

 (66,45 €)

16,50 €

Preisstufe 4

    88,30 €

 (91,60 €)

Kreis AC

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich für alle anspruchsberechtigten Schüler gem. Schülerfahrkostenverordnung keine Änderungen ergeben. Hier bleibt es bei der bisherigen Eigenbeteiligung von 12,00 € bzw. 6,00 € pro Monat.

 

 

3.3   Ausschöpfung der 25 %-Regelung bei der Fahrzeugförderung

 

Wie bereits unter TOP 3 dargestellt, besteht ab 2006 die Möglichkeit, bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW als Vorhaltekostenförderung an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Im Hinblick auf die Ergebniswirksamkeit und eine Entlastung der kommunalen Haushalte wird vorgeschlagen, die Quote von 25 % voll auszuschöpfen.

 

 

4.       Wirtschaftliche Auswirkungen

 

          Aufgrund der Tatsache, dass die Mittelkürzungen bereits für das Wirtschaftsjahr 2006 voll greifen sollen, die Tarifmaßnahmen allerdings frühestens zum 01.08.2006 wirksam werden, ist eine Erhöhung des Fehlbetrages für 2006 unvermeidbar. Darüber hinaus ist auch durch die Überlagerung der Maßnahmen nach derzeitiger Übersicht eine vollständige Kompensation der Mittelkürzungen für die ASEAG nicht zu erwarten.

 

          Nach vorsichtiger Schätzung verbleibt eine Finanzierungslücke von 200 – 300 TSD € / Jahr nach Wirksamwerden der Tarifmaßnahmen.

 

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Auswirkungen

 

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