Entscheidungsvorlage - AVV/0015/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mögliche Maßnahmen zur Kompensation der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr (AVV- Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
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16.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der AVV-Beirat der Stadt Aachen
beschließt zur Vermeidung einer weiteren allgemeinen Tariferhöhung oder
weiterer Leistungseinschränkungen den Mittelkürzungen des Landes im
Ausbildungsverkehr durch eine Erhöhung des Schüler-Ticket-Preises auf 21,00 € /
Monat ab 01.08.2006 entgegenzuwirken.
Hierbei geht der Beirat davon aus, dass
mit dem genannten Preis den Schülern (Selbstzahler) weiterhin ein Ticket mit
einem deutlichen Preisvorteil gegenüber dem Regeltarif angeboten werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mögliche Maßnahmen zur
Kompensation der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr
1. Bisherige
Mittelkürzungen im Nahverkehr
Seit dem Jahr 2004 sind Landes- und
Bundesmittel für den Nahverkehr bereits mehrfach deutlich gekürzt worden.
Alleine im Jahr 2006 werden dem
Finanzierungssystem für Bus und Bahn im Bereich des AVV (u. a. infolge
Koch/Steinbrück-Papier) rund 3,848 Mio. € im Vergleich zum Jahr 2003 entzogen
(siehe Übersicht):
Aufgrund
der vorgenannten Entwicklungen und der gleichzeitig weiter steigenden und durch
die Verkehrsunternehmen größtenteils nicht beeinflussbaren externen Kosten, wie
z. B. für Treibstoffe, wurden in den zurückliegenden Jahren die Verbundtarife
bereits mehrfach angepasst.
Trotz
dieser Tarifanpassungen und massiver Anstrengungen der Verkehrsunternehmen zur
Aufwandsminimierung konnten die bisherigen Mittelkürzungen nicht vollständig
kompensiert werden.
2. Weitere Kürzung der Mittel im
Ausbildungsverkehr ab 2006
Anfang
des Jahres hat das Land NRW angekündigt, die Berechnungsbasis für die
Ermittlung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr gem. § 45a PBefG / §
6a AEG zu verändern. Danach wird der Ansatz für die ausbildungsnotwendigen Tage
reduziert. Gleichzeitig sollen aber die „Sollkostensätze“ im
Berechnungsverfahren angepasst werden. Die vorgenannten Änderungen führen im
Saldo verbundweit zu einer Mittelkürzung im Ausbildungsverkehr von rd. 1,8
Mio. € / Jahr. Um den vorgenannten Kürzungen entgegenzuwirken,
beabsichtigt das Land NRW die Fahrzeugförderung wie in TOP 3 dargestellt, zu
modifizieren.
3. Mögliche Maßnahmen zur
Kompensation
Im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation aller Kommunen im AVV kann eine weitere Mehrbelastung von den Kommunen nicht verkraftet werden.
Da weitere Leistungsausdünnungen vor dem Hintergrund der positiven Nachfrageentwicklung als äußerst kontraproduktiv angesehen werden, wurde von Seiten des AVV nach Lösungsansätzen gesucht, um eine möglichst „verträgliche“ Kompensation der Mittelkürzungen zu erwirken. In einem intensiven Diskussionsprozess mit den Verkehrsunternehmen wurden 3 Bausteine entwickelt:
1.
Ausweitung des
Geltungsbereiches bei Schülerjahreskarten und Erhebung eines Eigenbeitrages
(nur für Kommunen ohne Schüler-Ticket relevant)
2. Anpassung Selbstzahleranteil bei Schüler-Tickets (Stadt und Kreis Aachen)
3. Ausschöpfung der 25%-Regelung bei der Fahrzeugförderung (s. auch TOP 3)
3.1 Ausweitung
der Geltungsbereiche bei Schülerjahreskarten und Erhebung eines Eigenbeitrages
Nach Auffassung des AVV können Mittelkürzungen von
Bund und Land nur über eine stärkere nutzerfinanzierte Tarifstrategie
aufgefangen werden. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass nicht bei den
allgemeinen Verbundtarifen, sondern nur im Tarifsegment „Ausbildungsverkehr“
eine Anpassung der Tarife über das bereits zum 01.04.2006 beschlossene Maß hinaus
erfolgen sollte. Angesichts der Tatsache, dass infolge der heute bereits
bestehenden enormen Belastung der kommunalen Haushalte eine weitere Anhebung
der Preise der Schülerjahreskarten ausscheidet, schlägt der AVV vor, den
Geltungsbereich der Schülerjahreskarten auf die Start- und Zielkommune
auszuweiten und entsprechend den im Schulgesetz vorgesehen Möglichkeiten
hierfür Eigenbeiträge von den Inhabern von Schülerjahreskarten, gestaffelt
nach Preisstufen, zu erheben. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass diese
Nutzergruppe die bisher einzige im AVV ist, die keine Finanzierungsbeiträge für
den Nahverkehr leistet.
Der AVV schlägt in Abstimmung mit dem
Unternehmensbeirat folgende gestaffelten Eigenbeiträge vor:
|
Eigenbeitrag / Monat |
||
Preisstufe |
1. Kind |
2. Kind |
ab 3. Kind |
1A |
3,00 € |
3,00 € |
0 € |
1B |
5,00 € |
5,00 € |
0 € |
2 |
7,00 € |
6,00 € |
0 € |
3 |
9,00 € |
6,00 € |
0 € |
4 |
12,00 € |
6,00 € |
0 € |
Das Gelingen der aufgezeigten Lösung setzt einen einvernehmlichen Verfahrensansatz voraus, der über eine Rahmenvereinbarung und entsprechende Verträge mit den jeweiligen Schulträgern zu vereinbaren ist. Die beschriebene Maßnahme soll ab dem Schuljahresbeginn zum 01.08.2006 umgesetzt werden.
Die Stadt Aachen ist von dieser Maßnahme nicht unmittelbar betroffen, da hier das Schüler-Ticket eingeführt wurde. Aufgrund der gesamten Auswirkungen auf das Wirtschaftsergebnis der ASEAG (./. 1,039 Mio. €) ist die Maßnahme vollständigkeitshalber mit aufgeführt.
3.2 Anpassung
Selbstzahleranteil bei Schüler-Tickets
Da in den Kommunen, in denen bereits ein Schüler-Ticket angeboten wird, die mögliche Obergrenze beim Eigenbeitrag bereits erreicht ist, verbleibt hier nur die Möglichkeit der Erhöhung des Selbstzahlerbeitrages.
Hinsichtlich des Preises der Schüler-Tickets für
Selbstzahler schlägt der AVV vor, die Preise ab dem Schuljahresbeginn zum
01.08.2006 über den bereits beschlossenen Preis in Höhe von 17,00
€ / Monat auf 21,00 € / Monat anzuheben. Im Vergleich zum
Preis einer Monatskarte für Auszubildende (beispielweise in Aachen 34,50
€ / Monat) oder einer AVV-Gesamtnetzkarte (91,60
€ / Monat), die den Geltungsbereich des Schüler-Tickets abdeckt,
ergibt sich auch weiterhin ein erheblicher Preisvorteil gegenüber dem
Regeltarif.
Einen Vergleich zu den Regeltarifen gibt die
nachfolgende Übersicht:
|
Regeltarif Monatskarte |
Schüler-Ticket |
|||
|
Selbstzahler |
Selbstzahler |
|||
|
z. Zt. |
ab |
z. Zt. |
ab |
Neu ab |
Preisstufe 1C |
33,45 € |
(34,50 €) |
15,00 € |
17,00 € |
21,00 € |
Preisstufe 2 |
45,40 € |
(47,10 €) |
Stadt AC |
||
Preisstufe 3 |
64,15 € |
(66,45 €) |
16,50 € |
||
Preisstufe 4 |
88,30 € |
(91,60 €) |
Kreis AC |
Es sei darauf hingewiesen, dass sich für alle
anspruchsberechtigten Schüler gem. Schülerfahrkostenverordnung keine
Änderungen ergeben. Hier bleibt es bei der bisherigen Eigenbeteiligung von
12,00 € bzw. 6,00 € pro Monat.
3.3 Ausschöpfung
der 25 %-Regelung bei der Fahrzeugförderung
Wie bereits unter TOP 3 dargestellt, besteht ab 2006 die Möglichkeit, bis zu 25 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 13 ÖPNVG NRW als Vorhaltekostenförderung an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Im Hinblick auf die Ergebniswirksamkeit und eine Entlastung der kommunalen Haushalte wird vorgeschlagen, die Quote von 25 % voll auszuschöpfen.
4. Wirtschaftliche
Auswirkungen
Aufgrund der Tatsache, dass die Mittelkürzungen bereits für das Wirtschaftsjahr 2006 voll greifen sollen, die Tarifmaßnahmen allerdings frühestens zum 01.08.2006 wirksam werden, ist eine Erhöhung des Fehlbetrages für 2006 unvermeidbar. Darüber hinaus ist auch durch die Überlagerung der Maßnahmen nach derzeitiger Übersicht eine vollständige Kompensation der Mittelkürzungen für die ASEAG nicht zu erwarten.
Nach vorsichtiger Schätzung verbleibt eine Finanzierungslücke von 200 – 300 TSD € / Jahr nach Wirksamwerden der Tarifmaßnahmen.