Entscheidungsvorlage - AVV/0016/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Maßnahmen (AVV- Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.02.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt dem tariflichen Angebot für „Neubürger“ einer Kommune in dem aufgezeigten Rahmen zu.
Der AVV-Beirat der
Stadt Aachen nimmt die Kombi-Ticket-Vereinbarung mit der KölnTicket GmbH zur
Kenntnis.
Der AVV-Beirat der Stadt Aachen
stimmt dem Modell eines NRW-Aufpreises zu Semester-Tickets in dem aufgezeigten
Rahmen zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
5.1 Tarifliches Angebot für „Neubürger“ einer Kommune
Im Hinblick auf die
Erschließung neuer Kundenpotentiale für den ÖPNV/SPNV sind aus Sicht der Verbundgesellschaft
so genannte „Neubürger“ einer Kommune ein interessantes Marktsegment. Gerade
„Neubürger“ sind hinsichtlich ihrer Mobilitätsüberlegungen offen dafür, den
ÖPNV/SPNV in der für sie noch unbekannten neuen Umgebung in ihre Überlegungen
aktiv einzubeziehen.
Von Seiten der Stadt Aachen wurden hierzu Gespräche mit der Verbundgesellschaft und der ASEAG geführt. Inhalt der Gespräche war es, den „Neubürgern“ der Stadt Aachen im Rahmen eines „Begrüßungspaketes“ auch ein Angebot für die Nutzung des ÖPNV in der Stadt Aachen zu machen. Es wurden folgende, den ÖPNV betreffende, tarifliche Maßnahmen vereinbart:
- Jeder „Neubürger-Haushalt“ erhält bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen einen Gutschein über eine übertragbare Wochenkarte, gültig im AVV-Gesamtnetz. Ausgenommen hiervon sind Studierende sowie Ummeldungen innerhalb der Stadt Aachen.
- Gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und des Gutscheines innerhalb von einem Monat nach Anmeldung kann der Gutschein im Kunden-Center der ASEAG eingelöst werden. Die Wochenkarte wird dann für eine beliebige Woche innerhalb der nächsten vier Wochen ausgestellt.
- Die Wochenkarte für den „Neubürger“-Haushalt beinhalte am Wochenende eine Mitnahmekomponente von einem Erwachsenen und drei Kindern unter 15 Jahre.
- Über die tariflichen Maßnahmen hinaus wird das Begrüßungspakete weiter Informationen wie beispielsweise Netzplan, Informations-Flyer, ggf. Werbeartikel und Hinweise zu den Verbundtarifen enthalten.
- Das gesamte Vorhaben wird für einen halbjährigen Pilotversuch angeboten und von Seiten der Stadt Aachen wissenschaftlich untersucht und begeleitet werden. Als Starttermin wird der 1. Juni 2006 avisiert.
Ein
solches Angebot soll aber nicht nur den „Neubürgern“ der Stadt Aachen sondern
auch den „Neubürgern“ weiterer interessierter Kommunen im AVV-Verkehrsgebiet
gemacht werden. In Kooperation mit dem jeweilig zuständigen Verkehrsunternehmen
im AVV ist von Seiten der Verbundgesellschaft beabsichtigt, den Kommunen
entsprechende Angebote zu unterbreiten.
5.2
Kombi-Ticket-Vereinbarung mit der KölnTicket GmbH
Die KölnTicket GmbH vermarktet Veranstaltungen überwiegend im Rhein/Ruhr-Gebiet und übernimmt den Ticketverkauf für den jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, in den Eintrittspreis für eine Veranstaltung generell die An- und Abfahrt zu dem/ab dem Veranstaltungsort mit dem ÖPNV einzubeziehen. Entsprechende Vereinbarungen mit dem VRS und dem VRR hat die KölnTicket GmbH bereits abgeschlossen.
In mehreren Verhandlungsrunden zwischen der AVV GmbH und der KölnTicket GmbH konnte eine vergleichbare Vereinbarung nun auch für Veranstaltungen im AVV-Gebiet erzielt werden. Dies bedeutet, dass, wenn ein Veranstalter die ÖPNV-Nutzung wünscht, dies von der KölnTicket GmbH bei der Vermarktung der Eintrittskarten einbezogen wird. Hierfür wird je verkaufter Eintrittskarte ein Beförderungsentgelt erhoben und an die Verkehrsunternehmen – unter Koordination der Verbundgesellschaft – abgeführt.
Die Vereinbarung beinhaltet des Weiteren, dass, wenn dies vom Veranstalter gewünscht wird, auch Besucher aus dem AVV-Gebiet Veranstaltungen im VRS und VRR mittels ihrer Eintrittskarte mit dem ÖPNV erreichen können. Dies trifft ebenfalls für Besucher einer Veranstaltung im AVV-Gebiet zu, die aus dem VRS- oder VRR-Gebiet anreisen. Auch für diesen Service wird je verkaufter Eintrittskarte ein Beförderungsentgelt erhoben, das an den jeweiligen Verbundraum abgeführt wird.
Mit den vorgenannten Kombi-Ticket-Regelungen ist ein weiterer Schritt getan, verbundraumübergreifende Fahrten für die Fahrgäste aus tariflicher Sicht einfacher und transparenter zu gestalten.
Der AVV-Unternehmensbeirat hat dieser Tarifmaßnahme bereits einvernehmlich zugestimmt.
5.3 NRW-Aufpreis zu
Semester-Tickets
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet, wurde in den
landesweiten Arbeitskreisen „NRW-Tarif“ die Thematik eines landesweit
einheitlichen Aufpreises zu den jeweiligen Semester-Tickets der einzelnen
Kooperationsräume bereits mehrfach beraten. Zum Zwecke einer Kalkulation dieses
Aufpreises wurde durch das KompetenzCenter Marketing/Tarif beim VRS eine
entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben. An den Hochschulstandorten
Aachen, Bielefeld, Bochum, Köln und Münster wurde das Fahrverhalten und die
Fahrtwege, die außerhalb des Gültigkeitsbereiches des jeweiligen
Semester-Tickets von den Studierenden gemacht werden, repräsentativ
untersucht.
Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte ein Aufpreis zu den jeweiligen
Semester-Tickets kalkuliert werden. Dieser beläuft sich auf maximal 32,00 € je
Studierendem und Semester und berechtigt zur landesweiten Nutzung aller ÖPNV-
und SPNV-Verkehrsmittel. Dieser Aufpreis muss solidarisch von allen
Studierenden einer Hochschule entrichtet werden, wenn sich eine Hochschule
hierfür entscheiden sollte.
Der Landes-ASten-Koordination wurde das Modell am 27.01.2005 vorgestellt
und von dieser positiv aufgenommen. Wann mit einer Entscheidung der einzelnen
Hochschulen zu rechnen ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Das AVV-Semester-Ticket für die Aachener Hochschulen umfasst zur Zeit
das gesamte AVV-Gebiet und zusätzlich die Bahnstrecken nach Köln und
Düsseldorf.
Für Studierende an anderen NRW-Hochschulen (z. B. Köln), deren Wohnsitz
im AVV liegt, bestehen keine Anschlussregelungen. Alle bisherigen bilateralen
Verhandlungen mit Hochschulen in den Nachbarräumen sind gescheitert, da keine
Bereitschaft zur Zahlung eines höheren Semesterbeitrages zu erkennen war.
Inwieweit das neue landesweite Modell vor dem Hintergrund geplanter
Hochschulgebühren die notwendige Akzeptanz findet, bleibt abzuwarten.