Entscheidungsvorlage - AVV/0016/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt dem tariflichen Angebot für „Neubürger“ einer Kommune in dem aufgezeigten Rahmen zu.

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Kombi-Ticket-Vereinbarung mit der KölnTicket GmbH zur Kenntnis.

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt dem Modell eines NRW-Aufpreises zu Semester-Tickets in dem aufgezeigten Rahmen zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

5.1 Tarifliches Angebot für „Neubürger“ einer Kommune

 

Im Hinblick auf die Erschließung neuer Kundenpotentiale für den ÖPNV/SPNV sind aus Sicht der Ver­bundgesellschaft so genannte „Neubürger“ einer Kommune ein interessantes Marktsegment. Gerade „Neubürger“ sind hinsichtlich ihrer Mobilitätsüberlegungen offen da­für, den ÖPNV/SPNV in der für sie noch unbekannten neuen Umgebung in ihre Überlegun­gen aktiv einzubeziehen.

 

Von Seiten der Stadt Aachen wurden hierzu Gespräche mit der Verbundgesellschaft und der ASEAG geführt. Inhalt der Gespräche war es, den „Neubürgern“ der Stadt Aachen im Rah­men eines „Begrüßungspaketes“ auch ein Angebot für die Nutzung des ÖPNV in der Stadt Aachen zu machen. Es wurden folgende, den ÖPNV betreffende, tarifliche Maßnahmen ver­einbart:

 

-    Jeder „Neubürger-Haushalt“ erhält bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen einen Gutschein über eine übertragbare Wochenkarte, gültig im AVV-Gesamt­netz. Ausgenommen hiervon sind Studierende sowie Ummeldungen innerhalb der Stadt Aachen.

 

-    Gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und des Gutscheines innerhalb von einem Mo­nat nach Anmel­dung kann der Gutschein im Kunden-Center der ASEAG eingelöst wer­den. Die Wochenkarte wird dann für eine beliebige Woche innerhalb der nächsten vier Wochen ausgestellt.

 

-    Die Wochenkarte für den „Neubürger“-Haushalt beinhalte am Wochenende eine Mit­nahme­kom­ponente von einem Erwachsenen und drei Kindern unter 15 Jahre.

 

-    Über die tariflichen Maßnahmen hinaus wird das Begrüßungspakete weiter Informationen wie beispiels­weise Netzplan, Informations-Flyer, ggf. Werbeartikel und Hinweise zu den Verbundtarifen enthalten.

 

-    Das gesamte Vorhaben wird für einen halbjährigen Pilotversuch angeboten und von Seiten der Stadt Aachen wissenschaftlich untersucht und begeleitet  werden. Als Start­termin wird der 1. Juni 2006 avisiert.

 

Ein solches Angebot soll aber nicht nur den „Neubürgern“ der Stadt Aachen sondern auch den „Neubürgern“ weiterer interessierter Kommunen im AVV-Verkehrs­gebiet gemacht werden. In Kooperation mit dem jeweilig zuständigen Verkehrs­unternehmen im AVV ist von Seiten der Verbundgesellschaft beabsichtigt, den Kommunen entsprechende Angebote zu unterbreiten.

 

 

 

5.2 Kombi-Ticket-Vereinbarung mit der KölnTicket GmbH

 

Die KölnTicket GmbH vermarktet Veranstaltungen überwiegend im Rhein/Ruhr-Gebiet und übernimmt den Ticketverkauf für den jeweiligen Veranstalter. Der Veranstalter hat die Mög­lichkeit, in den Eintrittspreis für eine Veranstaltung generell die An- und Abfahrt zu dem/ab dem Veranstaltungsort mit dem ÖPNV einzubeziehen. Entsprechende Vereinbarungen mit dem VRS und dem VRR hat die KölnTicket GmbH bereits abgeschlossen.

 

In mehreren Verhandlungsrunden zwischen der AVV GmbH und der KölnTicket GmbH konnte eine vergleichbare Vereinbarung nun auch für Veranstaltungen im AVV-Gebiet erzielt werden. Dies bedeutet, dass, wenn ein Veranstalter die ÖPNV-Nutzung wünscht, dies von der KölnTicket GmbH bei der Vermarktung der Eintrittskarten einbezogen wird. Hierfür wird je verkaufter Eintrittskarte ein Beförderungsentgelt erhoben und an die Verkehrsunterneh­men – unter Koordination der Verbundgesellschaft – abgeführt.

 

Die Vereinbarung beinhaltet des Weiteren, dass, wenn dies vom Veranstalter gewünscht wird, auch Besucher aus dem AVV-Gebiet Veranstaltungen im VRS und VRR mittels ihrer Ein­trittskarte mit dem ÖPNV erreichen können. Dies trifft ebenfalls für Besucher einer Veran­staltung im AVV-Gebiet zu, die aus dem VRS- oder VRR-Gebiet anreisen. Auch für diesen Service wird je verkaufter Eintrittskarte ein Beförderungsentgelt erhoben, das an den jeweili­gen Verbundraum abgeführt wird.

 

Mit den vorgenannten Kombi-Ticket-Regelungen ist ein weiterer Schritt getan, verbund­raumübergreifende Fahrten für die Fahrgäste aus tariflicher Sicht einfacher und transpa­renter zu gestalten.

 

Der AVV-Unternehmensbeirat hat dieser Tarifmaßnahme bereits einvernehmlich zuge­stimmt.

 

 

 

5.3 NRW-Aufpreis zu Semester-Tickets

 

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet, wurde in den landesweiten Arbeits­kreisen „NRW-Tarif“ die Thematik eines landesweit einheitlichen Aufpreises zu den jeweili­gen Semester-Tickets der einzelnen Kooperationsräume bereits mehrfach beraten. Zum Zwecke einer Kalkulation dieses Aufpreises wurde durch das KompetenzCenter Marke­ting/Tarif beim VRS eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben. An den Hoch­schulstandorten Aachen, Bielefeld, Bochum, Köln und Münster wurde das Fahrverhalten und die Fahrtwege, die außerhalb des Gültigkeitsbereiches des jeweiligen Semester-Tickets von den Studieren­den gemacht werden, repräsentativ untersucht.

Als Ergebnis dieser Untersuchung konnte ein Aufpreis zu den jeweiligen Semester-Tickets kalkuliert werden. Dieser beläuft sich auf maximal 32,00 € je Studierendem und Semester und berechtigt zur landesweiten Nutzung aller ÖPNV- und SPNV-Verkehrsmittel. Dieser Aufpreis muss solidarisch von allen Studierenden einer Hochschule entrichtet werden, wenn sich eine Hochschule hierfür entscheiden sollte.

Der Landes-ASten-Koordination wurde das Modell am 27.01.2005 vorgestellt und von dieser positiv aufgenommen. Wann mit einer Entscheidung der einzelnen Hochschulen zu rechnen ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Das AVV-Semester-Ticket für die Aachener Hochschulen umfasst zur Zeit das gesamte AVV-Gebiet und zusätzlich die Bahnstrecken nach Köln und Düsseldorf.

Für Studierende an anderen NRW-Hochschulen (z. B. Köln), deren Wohnsitz im AVV liegt, bestehen keine Anschlussregelungen. Alle bisherigen bilateralen Verhandlungen mit Hochschulen in den Nachbarräumen sind gescheitert, da keine Bereitschaft zur Zahlung eines höheren Semesterbeitrages zu erkennen war.

Inwieweit das neue landesweite Modell vor dem Hintergrund geplanter Hochschulgebühren die notwendige Akzeptanz findet, bleibt abzuwarten.

 

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Auswirkungen

 

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