Kenntnisnahme - AVV/0017/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den Bericht zur Integrierten Gesamt­verkehrsplanung NRW (IGVP) für den Bereich SPNV / Verkehrsinfra­struktur­be­darfsplan­ zustim­mend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 
Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP)
- Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan für den Bereich SPNV -

 

Auf der Grundlage der Untersuchungen zum IGVP hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen einen Entwurf der Bedarfspläne für Schiene und Straße vorgelegt, über den die Verkehrskommission des Regionalrates Köln am 10.02.2006 beraten wird und zu dem bis zum 1. März dieses Jahres die Beschlüsse aller Regionalräte zur Priorisierung erwartet werden. Nach Vorliegen der Beratungsergebnisse der Regional­räte erstellt das Ministe­rium für Bauen und Verkehr einen neuen Bedarfs­plan­entwurf und stellt das Einvernehmen mit dem Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtages NRW her. Im Vorfeld der Beratungen für die Verkehrskommission Köln hat der AVV seine Position zu der Thematik verdeutlicht und auf eine Reihe von unstimmigen Sachverhalten hingewiesen. Daraufhin sind eine Reihe von Modifikationen erfolgt. Die maßgeblichen Auszüge der Beratungsunterlagen der Bezirksregierung Köln zur 6. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates am 10.02.2006 sind als Anlage beigefügt.

 

 

Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan

 

Der Infrastrukturbedarfsplan des Landes NRW wird vor dem Hintergrund der bis 2015 zur Ver­fügung stehenden Haushaltsmittel aufgestellt. Im Zusammenhang mit den SPNV – Vor­ha­ben ist zu beachten, dass die Umsetzung davon abhängig gemacht wird, dass die Auf­ga­ben­träger die erforderlichen Bestellgarantien abgeben und die dafür erforderlichen Finanzmittel (Transfermittel gemäß ÖPNVG NRW) zur Verfügung stehen.

 

Der Bedarfsplanentwurf unterscheidet zwischen

 

  • indisponiblen Vorhaben (Auszug Köln, Anlage 6),

 

  • disponiblen Vorhaben (Auszug Köln, Anlage 7),

 

  • sowie bewerteten und nicht im Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan enthaltenen Schienen­vor­haben (Auszug Köln, Anlage 8)

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch bestehende Verpflichtungen des Landes NRW und die indisponiblen ÖV-Maßnahmen die Ansätze bis 2015 soweit vorbelastet sind, dass für neue Bedarfsplanmaßnahmen bis 2015 nur noch ca. 600 Mio. € für eine mögliche Förderung neuer Vorhaben zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund konnten nicht alle Vorhaben mit einem guten Nutzen - Kosten - Quotienten im Bedarfsplanentwurf berücksichtigt werden.

 

Für den Bereich des AVV ist insbesondere bedeutsam, dass das Projekt euregiobahn einschließlich der Anbindung der Aachener Innenstadt sowie die Anbindung des Kreises Heinsberg (Re­ak­tivie­rung der Strecke Lindern – Heinsberg) für den SPNV als indisponibles Vorhaben auf­ge­nommen worden ist.

 

Zu den disponiblen Vorhaben hat die Bezirksregierung Köln der Verkehrskommission des Regionalrates im Einvernehmen mit dem AVV und dem VRS die beiliegende Stellungnahme bzw. Beschlussempfehlung (siehe Anlage: Auszug aus der Vorlage für die 6. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates vom 10.02.2006) abgegeben. In dieser Stellung­nahme wird insbesondere empfohlen, im Bereich des Regierungsbezirkes Köln bei gleich­en veranschlagten Gesamtkosten statt einzelner kurzer Abschnitte den gesamten kritischen Bereich der SPNV-Hauptachse Herzogenrath Hbf - Aachen Hbf – Stolberg Hbf - und Düren Hbf in die Liste der disponiblen Vorhaben (Anlage 7) aufzunehmen. Der Anteil des Bundes für die ABS 4 Köln - Aachen ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme.

 

Mit diesem veränderten Ansatz werden im wesentlichen zwei bedeutende Dinge erreicht:

 

a)    Der gesamte kritische Streckenabschnitt der Hauptbahn Herzogenrath – Aachen – Düren  wird Bestandteil des Bedarfsplanes,

 

b)    die erforderliche Flexibilität im Hinblick auf punktuelle Ausbauerfordernisse wird mit einem Ausbauvolumen von rund 75 Mio. EURO für regionalspezifische Belange hergestellt.

 

Im Rahmen von Vorgesprächen zur Verkehrskommission wurde darauf hingewiesen, den Netzschluss Linnich – Baal/Lindern in einer sogenannten Reserveliste aufzunehmen.

 

Die IGVP soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

 

Über das Ergebnis der Beratung der Verkehrskommission des Regionalrates wird in der Sitzung berichtet.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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