Entscheidungsvorlage - B 03/0045/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausbauplanung des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau von Januar 2006 für die erstmalige Herstellung des Grünen Weges von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons einschließlich der erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die vorgenannte Ausbauplanung zu beschließen und diese Planung zum Gegenstand des Ausbauvertrages mit der Ausbauträgerin zu machen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau von Januar 2006 für die erstmalige Herstellung des Grünen Weges von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons einschließlich der erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges zur Kenntnis und beschließt, diese Planung zum Gegenstand des Ausbauvertrages mit der Ausbauträgerin zu machen Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsmanagementausschuss hat in seiner Sitzung am 16.10.2003 die Verwaltung mit der Erstellung einer Ausbauplanung für den Grünen Weg von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons auf Grundlage des in der damaligen Sitzung vorgelegten Vorentwurfes beauftragt. Die vom Fachbereich Verkehr und Tiefbau erstellte Ausbauplanung liegt nun vor. Nach eingehenden Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der Ausbauträgerin ist diese nunmehr bereit, den Ausbau der Gesamtmaßnahme durchzuführen.

 

 

Ausbauplanung

 

Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in zwei Teilmaßnahmen:

Teil 1 umfasst den Ausbau des Grünen Weges von der Kurve des Hauptstraßenzuges bis zum Prager Ring im Bereich der Gasballons. In diesem Bereich wird die Erschließungsanlage Grüner Weg erstmalig endgültig hergestellt, so dass von dem Grundstückseigentümer des durch diesen Abschnitt erschlossenen Grundstückes (mithin von der Ausbauträgerin) Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind, sofern der Stadt beitragsfähiger Aufwand entsteht.

Teil 2 umfasst die erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges.

 

Teil 1

 

Die Fahrbahn erhält ab dem Einmündungsbereich in den Hauptstraßenzug je Fahrtrichtung eine jeweils 3,50 m breite Fahrspur. Diese Fahrspuren werden anfänglich von einem 2,75 m breiten und ca. 42,50 m neu anzulegenden Grünstreifen getrennt, der mit Straßengrün bepflanzt wird. Bis zur Einmündung in den Prager Ring weitet sich die Fahrbahn auf 12,25 m auf. Die stadteinwärts führende Fahrspur wird dennoch auf 3,25 m verschmälert, so dass dem auf den Prager Ring abfließenden Verkehr zwei Rechtsabbiegespuren von 3,25 m und 2,75 m Breite sowie eine 3,00 m breite Spur für den Geradeausverkehr und die Linksabbieger zur Verfügung steht. Diese Aufteilung dient der Optimierung des Verkehrsflusses und verhindert somit einen längeren Rückstau vor der Signalanlage. Die Fahrbahn wird in 4 cm Splittmastix auf 8 cm Asphaltbinder, 14 cm Bitumentragschicht und 34 cm Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 60 cm) befestigt.

 

Entlang des Geländes der Deutschen Bahn wird ein durchgängig 2,50 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt und in 8 cm Betonsteinplatten auf 4 cm Brechsandsplittgemisch, 15 cm hydraulisch gebundener Tragschicht und 13 cm Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 40 cm) befestigt. Entlang des mit den Gasballons bebauten Grundstückes wird ebenfalls ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Seine Breite variiert zwischen 2,50 m und 3,25 m. Dieser gemeinsame Geh- und Radweg erhält einen verstärkten Oberbau aus 10 cm Betonsteinpflaster. Hierdurch wird gewährleistet, dass Schwerlastfahrzeuge für Arbeiten z. B. an der benachbarten oberirdischen Fernwäreleitung dort aufgestellt werden können. Die Frostschutzschicht wird auf 11 cm verringert, so dass der Gesamtaufbau von 40 cm beibehalten werden kann. Die vorhandene Grundstücksein- und –ausfahrt wird in 10 cm Betonsteinpflaster befestigt. Die Geh- und Radwege werden durch ein Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt.

 

An den Fußgängerüberwegen wird der Richtlinie für Schwerbehinderte Rechnung getragen, indem Noppenpflaster und abgesenkte Bordsteine angelegt werden.

 

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über neue Abläufe in die bereits bestehende Kanalisation des Grünen Weges.

 

Die zu erstellende Beleuchtung wird an die Standardsituation des übrigen Grünen Weges angepasst.

 

 

Teil 2

 

Im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges sind umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich, um zum einen einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten und zum anderen ein einheitliches Straßenbild herzustellen.

 

Stadteinwärts werden beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege in einer Breite von 2,50 m bzw. 3,00 m hergestellt. In Richtung Gut-Dämme-Straße wird auf beiden Seiten ein Gehweg angelegt. Auf der stadteinwärts gelegenen Seite wird im Kurvenbereich eine Grünfläche angelegt.

 

Die Ausbauart sowohl der Fahrbahn als auch der Nebenanlagen einschließlich Oberflächenentwässerung und Beleuchtung entsprechen der jeweiligen Ausbauart des ersten Teilbereiches. Auch in diesem Bereich werden an den Fußgängerüberwegen Noppenpflaster und abgesenkte Bordsteine den gemeinsamen Geh- und Radweg von der Fahrbahn trennen.

 

 

Grunderwerb

 

Sowohl im Teilbereich 1 als auch im Teilbereich 2 muss für die öffentliche Verkehrsfläche Grunderwerb getätigt werden, der bereits vom Fachbereich Immobilienmanagement in die Wege geleitet wurde.

 

 

Ausbauvertrag / Kostentragung

 

Damit die Gesamtmaßnahme noch bis zum Beginn der Weltreiterspiele abgeschlossen werden kann, soll die Durchführung der Baumaßnahme durch Abschluss eines Ausbauvertrages auf die Ausbauträgerin übertragen werden. Dieser Vertrag wird neben der Ausbauart auf Grundlage der vorgestellten Ausbauplanung insbesondere die Kostentragung nach folgenden Maßstäben regeln:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 550.000,00 €. Hiervon entfallen auf den Teilbereich 1 etwa 60 % ( ca. 330.000,00 €) und auf den Teilbereich 2 etwa 40 % , mithin ca. 220.000,00 €. Die Ausbauträgerin trägt die Kosten für den Ausbau des Teilbereiches 1 mit Ausnahme der Kosten, die durch das Versetzen der Signalanlage an der Einmündung Prager Ring, das Anpassen ihres Steuergerätes sowie das Verlegen von Leerrohren entstehen. Im Gegenzug stellt die Stadt das Grundstück der Ausbauträgerin erschließungsbeitragsfrei. Die übrigen Ausbaukosten gehen zu Lasten der Stadt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 9.63200.95580/6 für das Jahr 2007 zur Verfügung. Es wird jedoch versucht, nach Abschluss der Maßnahme eine zeitnahe Auszahlung vorzunehmen.

 

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor, die Ausbauplanung des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau von Januar 2006 für die erstmalige Herstellung des Grünen Weges von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons einschließlich der erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges zur Kenntnis zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die vorgenannte Ausbauplanung zu beschließen und diese Planung zum Gegenstand des Ausbauvertrages mit der Ausbauträgerin zu machen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 15.02.2006 die Ausbauplanung des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau von Januar 2006 für die erstmalige Herstellung des Grünen Weges von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons einschließlich der erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges zur Kenntnis genommen und dem Verkehrsausschuss empfohlen, die vorgenannte Ausbauplanung zu beschließen und diese Planung zum Gegenstand des Ausbauvertrages mit der Ausbauträgerin zu machen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau von Januar 2006 für die erstmalige Herstellung des Grünen Weges von Kurve bis Prager Ring im Bereich der Gasballons einschließlich der erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges zur Kenntnis und beschließt, diese Planung zum Gegenstand des Ausbauvertrages mit der Ausbauträgerin zu machen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 220.000,00 € Erstattung der Ausbaukosten für die erforderlichen Umbauarbeiten im Kurvenbereich des Hauptstraßenzuges an die Ausbauträgerin

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 9.63200.95580/6 im Jahr 2007 zur Verfügung.

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Anlagen

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