Kenntnisnahme - FB 02/0107/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Sachstand „Homeoffice- Einrichtung ermöglichen" zur Kenntnis.

 

2. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Sachstand „Homeoffice-Einrichtung ermöglichen“ zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Ratsantrag vom 03.02.2021 beantragte die CDU-Fraktion ein kommunales Programm zur Förderung von Homeoffice zu erarbeiten, das Beratungsangebote für Arbeitgeber zur Umsetzung von Homeoffice, Angebote zur Vernetzung mit Unternehmen sowie die Einführung zinsloser Darlehen für Investitionen bei kleineren Unternehmen umfassen soll. Ziel war es, besonders kleinere Unternehmen bei der Einrichtung von Homeoffice zu unterstützen, die nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen verfügen, um ihren Mitarbeitenden diese Form des mobilen Arbeitens zu ermöglichen.

Für die Ausschusssitzungen im April 2021 wurden bereits verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung von (Beratungs-)Angeboten zur Einrichtung von Homeoffice bei KMU aufgeführt.

So wurde in der Zwischenzeit u.a. das Serviceangebot für Unternehmen im Bereich Digitalisierungsberatung um das Themenfeld „Einrichtung von Homeoffice" mit hilfreichen Informationen weiter ergänzt. Diese umfassen bspw. eine Checkliste zum „Quick-StarTHomeoffice" und Hinweise von unabhängigen Dritten zu Themen des Mitarbeiterschutzes. Zudem wird in diesem Zusammenhang auf passende Förderprogramme zur Digitalisierung der Arbeitswelt hingewiesen, wie z.B. „go-digital“ oder „Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU".

Ergänzend wurde die digitale „Road Show Weiterbildung & Neue Arbeitswelt", die regelmäßig als Teil des Newsletters von FB 02 und auf der Webseite der Stadt Aachen erscheint, thematisch weiter ausgebaut und dient nun ebenfalls der Sensibilisierung zum Thema Homeoffice bzw, mobiles Arbeiten. Vernetzungsangebote in Form von (digitalen) Veranstaltungen mit regionalen Kooperationspartnern werden im Kontext der digitalen Transformation der Arbeitswelt zukünftig auch nach Möglichkeit und bei Bedarf die Themenfelder Homeoffice bzw. hybride Arbeitswelten umfassen.

 

Zur Fragestellung der Vergabe zinsloser Darlehen an kleinere Unternehmen, die kein Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen der Stadt Aachen darstellen, ist die rechtliche Durchführbarkeit geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die Vergabe an die vorgenannten Unternehmen rechtlich nicht möglich ist.

Das Verbot begründet sich in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Demnach ist die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft) ausschließlich Kreditinstituten Vorbehalten.

Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (vgl. §1 Abs. 1 KWG). Der Betrieb eines Bankunternehmens ist der Stadt Aachen jedoch gemäß § 107 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW untersagt. Dies bedeutet, dass die Gewährung von Darlehen an Dritte, an denen die Stadt Aachen nicht beteiligt ist (Konzern), nicht erfolgen darf. Demnach darf die Stadt Aachen nicht als Darlehensgeber tätig sein und die vorgeschlagene Darlehensgewährung ist nicht umsetzbar. Zudem sind Unternehmen aufgrund der aktuellen Bedingungen auf dem Finanzmarkt bei der Vergabe von Krediten / Darlehen nicht auf vergünstigte Konditionen, die sie ggf. über die Stadt Aachen erhalten würden, angewiesen.

Alternativ zur Einführung zinsloser Darlehen wurde die Umsetzung von Leasing-Verträgen mit Unternehmen für die Bereitstellung von Hardware geprüft. Dies ist ebenso wie die Vergabe zinsloser Darlehen kommunalrechtlich nicht möglich, da es sich auch hier um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt.

 

Zudem haben sich bei den Unternehmen keine Bedarfe abgezeichnet, bei der Inanspruchnahme von individuellen Beratungsdienstleistungen zur Einrichtung von Homeoffice, wie bspw. zur IT-Sicherheit oder der Erfassung von Arbeitszeitmodellen. Mit diesen Fragestellungen mussten sich die Unternehmen bereits zu Beginn der Corona-Pandemie auseinandersetzen und dementsprechende Lösungen herbeiführen.

 

Die o.g. Service- bzw, Vernetzungsangebote sollen in der Form weitergeführt bzw. aktualisiert werden. Die Forderung der Einführung von zinslosen Darlehen für Unternehmen zur Einrichtung von Homeoffice aus dem Ratsantrag kann jedoch nicht umgesetzt werden.

 

Auch wenn die bereitgestellten Mittel somit nicht originär für ein Darlehensprogramm eingesetzt werden können, bestehen im Rahmen der Entwicklung der Smart City Aachen vielfältige Handlungsansätze. So haben etwa die Unternehmen und deren Beschäftigte Unterstützungsbedarfe bei der Information über, der Schulung zu und dem Einsatz von digitale(n) Technologien, Tools und Anwendungen. Hier können beispielsweise passgenaue Informationsangebote und flexibel nutzbare Digitalisierungsgutscheine eine unmittelbare Wirkung für die Beschäftigten erzeugen. Die Verwaltung wird daher die im Haushalt 2021 bewilligten Mittel in das Jahr 2022 übertragen, entsprechend nutzen und die zuständigen Ratsausschüsse hierüber unterrichten. Zu diesem Zweck muss eine Umwandlung der investiven Mittel i. H. v. 160.000 € in konsumtive Mittel erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

*Für den Haushalt 2021 sind folgende konsumtive Mittel eingeplant: 

Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023

 2024

15.02.01

4-150201-967-1

„Beratung Fonds Einrichtung v.Homeoffice“

49110000

Coronaertrag

Beratung den Fonds zur Einrichtung v. Homeoffice

Ertrag

Corona-isolierung

-40T€

0€

0€

0€

15.02.01

4-150201-967-1

„Beratung Fonds Einrichtung v.Homeoffice“

52920000/

72920000

Beratung den Fonds zur Einrichtung v. Homeoffice

Aufwand/

Auszahlung Corona-isolierung

40T€

0€

0€

0€

Veränderungen gesamt

40T €

0€

0€

0€

Davon Coronaisolierung

-40T €

0€

0€

0€

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

0 €

0€

0€

0€

 

Für den Haushalt 2021 sind folgende investive Mittel eingeplant:

Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023

 2024

15.02.01

5-150201-900-02300-900-1

„Fonds zur Einrichtung von Homeoffice“

78680000-

Gewährung v Ausleihen v sonstig inländ Bereich

übrige Bereiche

Fonds zur Beratung und Einrichtung von Homeoffice

Ausz-ahlung (zinslose Darlehen)

 

160T€

0€

0€

0€

15.02.01

 

5-150201-900-02300-900-1

„Fonds zur Einrichtung von Homeoffice“

68680000

Rückflüsse v Ausleihung v sonstig inländ Bereich

Fonds zur Beratung und Einrichtung von Homeoffice (Rückzahlung zinsloser Darlehen)

Einz-ahlung (zinslose Darlehen)

 

0€

-80T€

-80T€

0€

Veränderungen gesamt

160T€

-80T€

-80T€

0€

Davon Coronaisolierung

0€

0€

0€

0€

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

160T€

-80T€

-80T€

0€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

 

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