Entscheidungsvorlage - FB 02/0117/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt - ausschließlich der

Personalaufwendungen - die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) entsprechend

der vorgelegten Unterlagen des Haushaltsplanentwurfs 2022 und der Finanzplanung 2023 - 2025 in

Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung beschließt darüber hinaus, die in den

Teilfinanzplänen 2022 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2022 - 2025) unter

Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen

Einzelveränderungen.

 

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener

Einzelveränderungen.
 

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Erläuterungen

Haushaltsplanberatungen 2022 einschl. Finanzplanung bis 2025

Beratung gemäß Anlagen.

Zu den in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/- auszahlungen sind besondere Beschlüsse der Fachausschüsse nicht mehr erforderlich, da diese gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.
 

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Anlagen

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