Kenntnisnahme - FB 02/0119/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand Zensus 2022 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Sachstand Zensus 2022

Zensus 2022 - die Aufgabe der Stadtverwaltung Aachen

Der Zensus 2022 ist eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte Volkszählung, einschließlich einer Vollerhebung in Sonderbereichen sowie einer Gebäude- und Wohnungszählung mit Stichtag am 15. Mai 2022. Die letzte Volkszählung im Jahr 2011 ergab in der Stadt Aachen Diskrepanzen zwischen den Einwohnerzahlen des Melderegisters und den durch das  Land NRW ermittelten Zahlen. Um gesicherte Daten aus den Melderegistern stichprobenartig zu überprüfen, werden bundesweit Erhebungsstellen mit der Aufgabe der stichprobenartigen Haushaltsbefragung betraut. Der Zensus 2022 beruht auf einer EU-Richtline (EG) Nr. 763/2008 und deren Umsetzung im Zensusgesetz des Bundes (ZensVorbG 2022 und ZensG 2022) und den dazugehörigen länderspezifischen Umsetzungen, für Aachen gilt das Zensusausführungsgesetz NRW 2022 (ZensG 2022 AG NRW). Die Stadtverwaltung Aachen übernimmt mit dieser Aufgabe auch die Verantwortung für die Erhebung in allen übrigen Kommunen der StädteRegion.

 

Meilensteine des Zensus 2022

Ab Anfang 2022 wird neben der Erhebungsstellen-Leitung zusätzliches Personal eingestellt, bis im April die Erhebungsstelle vollbesetzt sein wird. Parallel hierzu erfolgt die Rekrutierung, Verpflichtungserklärungen, Schulungen und Ausstattung von ca. 400 Erhebungsbeauftragten (EB), die die Interviews in den Haushalten durchführen. Ab dem Stichtag, 15. Mai 2022, beginnen die Haushaltsbefragungen durch ebendiese EBs. Zeitgleich erfolgt die Eingabe der Ergebnisse durch geschulte Sachbearbeiter*innen im abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle (UG Verwaltungsgebäude Blücherplatz). Ab September 2022 wird das Personal wieder schrittweise abgebaut. Die Erhebungsstelle bleibt bis März 2023 bestehen. Die Ergebnisse des Zensus sollen bundesweit im November 2023 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden.

 

Einrichtung der Erhebungsstelle für die StädteRegion

Die Erhebungsstelle, die von der Stadt Aachen eingerichtet wurde, ist für das gesamte Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen zuständig. Dies ist durch die oben genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen geregelt. Die dafür notwendigen Beschlüsse wurden vom Rat der Stadt am 19.02.2020 gefasst (Vorlagen Nr. FB 02/0196/WP17 und FB 02/0197/WP17) und am 01.09.2021 (FB 02/0079/WP18) bestätigt. Der Städteregionstag hat die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am 29.09.2021 bestätigt (2021/0416). Die gefassten Beschlüsse wurden der Bezirksregierung zugestellt.

 

Bereits abgeschlossene Aufgaben in der Erhebungsstelle (EHST) durch FB02/200:

  • Einrichtung, Abschottung und erste Inbetriebnahme der Erhebungsstelle (EHST)
  • Beschaffung der IT-Infrastruktur, sowie Inbetriebnahme der ersten IT-Arbeitsplätze
  • Einstellung des stellvertretenden Erhebungsstellenleiters und IT-Ansprechpartners
  • Anmeldungen/Berechtigungen seitens der zentralen Landes-Erhebungsstelle IT.NRW-Zensus
  • Durchführung der Grundlagenschulungen für Multiplikatoren/Verantwortliche
  • Teilnahme an interkommunalen Arbeitsgruppen zum Erfahrungsaustausch und Hilfestellungen
  • Erstellung eines grundlegendes Sicherheitskonzeptes

 


Zentrale noch anliegende Aufgaben zur Vervollständigung der Erhebungsstelle:

  • Einstellung Personal (EHST-Leitung, Sachbearbeiter*innen)
  • Vorbereitungen der Schulungen für die Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen
  • Rekrutierung Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen

(inkl. Verpflichtungserklärungen, Schulungen und Ausstattung)

  • Abschluss der Infrastruktureinrichtung in der EHST Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43
  • Logistische Lösungen für die Ausstattung umfangreicher Materialien von der IT.NRW

(Erhebungsbögen für Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen)


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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