Kenntnisnahme - FB 61/0318/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Inhalt des Antrages

Beantragt wird ein Bericht zu folgenden Punkten:

 

1.1.   Wie viele Bebauungspläne, welche die Schaffung von Wohnraum betreffen, wurden in den Jahren 2011 bis 2021, jeweils einschließlich, pro Jahr bestandskräftig?

1.2.   Wieviel Wohnungen sind in dem genannten Zeitraum pro Jahr mittels dieser Pläne planungsrechtlich geschaffen worden?

1.3.   Wie teilen sich diese Wohnungen in öffentlich-rechtlich geförderte und frei finanzierte auf?

 

  1. Stellungnahme

Die Zahl der Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum und die Anzahl der Wohneinheiten verteilt sich auf die Jahre 2011 bis 2021 in etwa wie folgt:

 

Bebauungs-pläne*:

Satzungs-beschlüsse gesamt

Davon mit Ziel Wohnen: Anzahl der Bebauungspläne*

Anzahl Wohneinheiten, nur geschätzt, genau Angabe bei Angebotsbebauungsplänen nicht möglich

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Jahren

Anzahl der bewilligten öffentlich geförderten Wohneinheiten

Fördervolumen der bewilligten öffentlich geförderten Wohneinheiten (MWB)

2011

7

2

 170

3,6

74

6.836.200 €

2012

23**

5

190

2,2

99

10.614.100 €

2013

22**

5

500

5,7

264

10.162.900 €

2014

20**

5

230

3,5

260

30.720.100 €

2015

28**

1

165

4,7

131

13.188.400 €

2016

27**

6

770

4,4

222

32.474.700 €

2017

7

2

125

5,0

209

26.775.115 €

2018

12

3

495

2,6

287

31.469.910 €

2019

6

2

30

3,7

379

37.646.615 €

2020

8

1

85

1,9

111

18.473.711 €

2021

9

0

0

-

noch k. A.

noch k. A.

 Summe 2011-2021

169

32

2.760

3,7

2.036

218.361.751 €

 

 

 

 

 

 

 

Blick in die Zukunft

2022

noch k. A.

9

833

noch k. A.

noch k. A.

noch k. A.

2023

noch k. A.

3

245

noch k. A.

noch k. A.

noch k. A.

2024

noch k. A.

4

270 + X

noch k. A.

noch k. A.

noch k. A.

 Summe 2022-2024

noch k. A.

16

1165 + X

noch k. A.

noch k. A.

noch k. A.

 

 

 

 

 

 

 

*einschl. Bebauungsplanänderungen, -aufhebungen und -teilaufhebungen

** die hohe Anzahl an Verfahren ist auf eine Vielzahl von Aufhebungsverfahren zurückzuführen

Die Verteilung der Anzahl der Bebauungspläne auf die einzelnen Jahre ist mit einer Unschärfe versehen, weil nur für das jeweilige Jahr des Vorgangsabschlusses (einschließlich aller verwaltungsinternen Arbeitsschritte im Anschluss an den Satzungsbeschluss) gefiltert werden kann, der Satzungsbeschluss ist u. U. schon im Vorjahr erfolgt.

In Bebauungsplänen, insbesondere Angebotsbebauungsplänen, handelt es sich in der Tabelle um grobe Schätzungen aus dem Verfahren, da der Verwaltung nach Rechtskraft in der Regel nicht die genaue Zahl der entstehenden Wohneinheiten mitgeteilt wird.

Der „Blick in die Zukunft“ ist für die Wohnungsanzahl im Jahr 2024 mit einem „+  X“ versehen, weil zu den Verfahren Bebauungsplan-Westpark / Gartenstraße - und Bebauungsplan - Preusweg / Hasselholzer Weg – noch keine exakte Anzahl genannt werden kann

 

Die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist in der letzten Spalte der Tabelle dargestellt. Die geförderten Wohneinheiten beziehen sich auf das Jahr der positiven Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde der Städteregion Aachen. Die Förderung erfolgt teilweise mit großer Zeitverzögerung nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes, da der Förderantrag erst im späteren Verlauf gemeinsam mit dem Bauantrag zu stellen ist. Das erfordert einen erhöhten Planungsaufwand. Weiterhin wird bei der Statistik von öffentlich gefördertem Wohnraum auch nicht unterschieden ob der originäre Rechtsanspruch der Bebauung nach Bebauungsplan oder §34 BauGB erfolgt. Ebenso ergeben sich "sprunghafte Werte" durch die unterschiedlichen Bauprojekte (Beispiel 2019: insgesamt 379 Wohneinheiten, davon aber 157 Studierendenwohnungen in der Nizzaallee).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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