Kenntnisnahme - FB 56/0142/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Ausbau der Begegnungszentren zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen zum Ausbau der Begegnungszentren zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen zum Ausbau der Begegnungszentren zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 14.05.2020 wurde der Ausbau der derzeit acht Begegnungszentren in Aachen vom Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen. Die räumliche Verortung wurde an die Erkenntnisse des 3. Sozialentwicklungsplans gekoppelt, der damals unmittelbar vor der Veröffentlichung stand. In der Sitzung am 27.08.2020 präsentierte die Verwaltung die konkreten Vorschläge zum Ausbau, hergeleitet aus dem 3. Sozialentwicklungsplan. Der Ausschuss für Soziales, Demographie und Integration hat in dieser Sitzung auf Empfehlung der Bezirksvertretungen Kornelimünster/Walheim und Richterich den Ausbau des Netzes der Senior*innen-Begegnungszentren in den beiden Bezirken Aachens beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt ein entsprechendes Verfahren einzuleiten und den Ausbau in Kornelimünster/Walheim sowie Richterich umzusetzen. Der Anspruch dabei war es, qualitativ hochwertige Angebote für beide Bezirke zu konzipieren und geeignete Räumlichkeiten zu finden.  

 

Die Sozialverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Vertrags,- Vergabe- und Fördermittelmanagement einen Prozess zur Vergabe dieser sozialen Dienstleistung durchgeführt. Interessierte Träger*innen erhielten die Möglichkeit, ein Konzept einzureichen und sich damit für die Durchführung der Leistung zu bewerben. Die eingereichten Konzepte wurden durch Vertreter*innen der Sozialplanung, der Leitstelle „Älter werden in Aachen“ und des jeweiligen Bezirksamtes fachlich bewertet. 

 

Folgende Punkte wurden bei der Angebotsabgabe durch potentielle Träger*innen bewertet und als wichtig eingeschätzt:

1. Lage und Ausstattung der Räumlichkeiten

2. Konzeptidee unter Berücksichtigung von:

       Zielgruppenausrichtung

       Definition von Schwerpunktthemen und -ansätzen bzw. nachvollziehbare Ziele der Einrichtung

       Freizeitangebote

       Beratungs- und Hilfsangebote

       Gewinnung, Qualifizierung, Koordination und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen

       Möglichkeiten zur Selbstorganisation älterer Menschen

       Intergenerative Ansätze

3. Kooperationsstrukturen

4. Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit (Ansprache-Konzept und Niederschwelligkeit)

 


Ergebnisse des Auswahlprozesses

Richterich:

In Richterich sind zwei Konzepte eingereicht worden. Durchgesetzt hat sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit einem sehr gelungenen Ansatz für das neue Begegnungszentrum Richterich, das zukünftig in der Vorburg Schloss Schönau eingerichtet wird. Die dort derzeit geführte Altentagesstätte der AWO wird in das neue Begegnungszentrum überführt. 

In Richterich hat die Verwaltung die eingesparten Mittel der überführten Altentagesstätte zudem in eine neue Förderung gebracht. Die Fördersumme „Altentagesstätte“ wird ab dem neuen Jahr den Maltesern in Richterich zur Verfügung gestellt. Diese betreiben in der Horbacher Str. eine Senior*innen-Beratung mit dem Schwerpunkt Demenz. Dieses Angebot wird seit vielen Jahren auf Projektbasis erfolgreich umgesetzt, ist allerdings abhängig von Drittmitteln, die nun ausgelaufen sind. Die Förderung als Altentagesstätte unterstützt die Fortführung des etablierten Angebots, das die Arbeit des neuen Begegnungszentrums der AWO mit einem Schwerpunktthema flankieren wird.   

 

Kornelimünster/Walheim:

In Kornelimünster/Walheim ist ein Konzept eingereicht worden. Es wurde von der GdG an der Himmelsleiter in Kooperation mit dem Caritasverband Aachen erstellt und als förderfähig sowie gelungen eingeschätzt. Das Begegnungszentrum wird im Pfarrheim Paradies“, im Ortszentrum von Kornelimünster, eingerichtet. Die dort derzeit geführte Altentagesstätte wird in das neue Begegnungszentrum überführt.

In beiden Fällen handelt es sich somit um eine Professionalisierung und Weiterentwicklung von ehrenamtlich geleiteten Altentagesstätten.

 

Weiterer Prozess

Beide Träger – die AWO in Richterich und die GdG/Caritas in Kornelimünster/Walheim – sind derzeit in der Personalauswahl tätig und bereiten die Räumlichkeiten vor. In Kornelimünster muss beispielsweise noch eine Auflage zur Barrierefreiheit erfüllt werden, bevor die Förderung starten kann. Sobald die Förderung und die Angebote beginnen können, werden sich beide zuständigen Mitarbeiter*innen der Begegnungszentren im Ausschuss vorstellen und ihre Ansätze präsentieren. Jedes Begegnungszentrum wird mit einer Summe i.H.v. 42.056 p.a. (Stand 2021) bezuschusst, darin sind eine Sachkostenpauschale sowie ein Lohnkostenzuschuss enthalten. Die Zuwendung erfolgt jährlich. Grundsätzlich entwickeln alle Begegnungszentren durch eine bedarfsbezogene und sozialraumorientierte, inhaltliche Schwerpunktsetzung ein eigenes Profil. Dieses Profil wird fortwährend und im Rahmen des Evaluationssystems (siehe Vorlage vom 14.05.2020) weiterentwickelt. Die Leistungsdauer erfolgt für maximal 15 Jahre (10 Jahre + 5x1 Jahr Verlängerungsoption), stets in Abhängigkeit von der Haushaltsaufstellung.

 

Beide neuen Begegnungszentren werden voraussichtlich im ersten Quartal 2022 eröffnet. Sie werden dann das Netz der Begegnungszentren – derzeit in Mitte, Preuswald, Forst, Haaren, Kronenberg, Ost, Nord und Hörn aktiv – um zwei neue, vielversprechende Projekte erweitern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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