Entscheidungsvorlage - FB 56/0155/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat beschließt, den eingereichten Projektantrag Nr. 1 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.000,00 Euro zu fördern.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2022 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der vom Integrationsrat am 01.12.2021 beschlossenen Erhöhung um 12.000,- Euro und der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022, 150.000,- Euro zur Verfügung.

Die zur Verfügung stehende Summe für Projekte zur Integration in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) basiert auf der vom Integrationsrat am 01.12.2021 beschlossenen Mittelverteilung.

 

Projektantrag Nr. 1

 

Picco Bella gGmbH

„Frauenprojekt Perspektive und Bildung“

Beantragt: 5.000 Euro

 

Das Projekt richtet sich an geflüchtete Frauen, die ab dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind. Die Frauen sind zwischen 18 und 60 Jahre alt, haben eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung und wohnen in Aachen. Das Projekt ist für 10 bis 12 Teilnehmerinnen geplant.

Es wird ein ganzheitliches vierzehnwöchiges Kursprogramm angeboten, das in die Bereiche Netzwerk, Sprache und Aktionstag aufgeteilt ist.

Der Kurs berücksichtigt einen ressourcenorientierten Ansatz. Die Frauen können ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Wissensbestände mit Hilfe des Kurses und der dazugehörigen Begleitung aktivieren. Die Kursinhalte orientieren sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Teilnehmerinnen. Für die Vermittlung der Inhalte werden Ehrenamtler*innen mit eingebunden.

Ziele für die Teilnehmerinnen sind lokale Vernetzung, Orientierung und Mobilität, Persönlichkeitsstärkung und Empowerment sowie Sprach- und Bildungsförderung. Dies fördert die gesellschaftliche Teilhabe der Frauen, für die es aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status kaum Angebote gibt.

Zusätzlich wird eine Kinderbetreuung für die Kinder angeboten, die noch keine Regelbetreuung aufsuchen.

 

Das Projekt wird als förderfähig bewertet und dem Integrationsrat zur Förderung in Höhe von 5.000,00 € empfohlen. 

 

Förderhöhe: 5.000,00 Euro

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2022 insgesamt 150.000,00 € vorbehaltlich der vom Integrationsrat am 01.12.2021 beschlossenen Erhöhung um 12.000,00 € und der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2022 zur Verfügung.

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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