Entscheidungsvorlage - FB 56/0160/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Refugio e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 78.700 Euro zu unterstützen.
 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Tagesordnungspunkt „Refugio e. V. – Förderantrag für 2022“ (TOP 14) steht in unmittelbarem Kontext zum Tagesordnungspunkt „Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2022“ (TOP 15).

 

Mit der Vorlage zu TOP 15 werden einige der Zuschussbeträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Erhöhung vorgeschlagen. Die dort gesammelt behandelten Erhöhungsanträge bewegen sich dabei jeweils im Bereich eines Erhöhungsvolumens von zwei bis drei Prozentpunkten (im Einzelnen ist auf die Vorlage zu TOP 15 nebst Anlagen zu verweisen, insbesondere die tabellarische Gesamtübersicht, dort Anlage1).

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zu TOP 15 bestand bezüglich des Refugio e. V. eine Antragslage, die eine Behandlung unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt außerhalb des TOP 15 erforderte. Aus diesem Grund beinhaltet die Vorlage TOP 15 entsprechend keine Erhöhung des Zuschusses an den Refugio e. V., sondern stattdessen die Verweisung auf eine gesondert zu erstellende Vorlage.   

 

Zwischenzeitlich ist eine wesentliche Änderung der Antragslage eingetreten. Mit Antrag vom 12.01.2022 beantragt Refugio e. V. aufgrund eingetretener Tarifsteigerungen die Erhöhung des Zuschusses auf den aktualisierten Betrag in Höhe von 78.660 Euro (Anlage 1).

 

Mit dem dabei berücksichtigten Erhöhungsumfang wäre der Antrag üblicherweise im Rahmen der Vorlage TOP 15 behandelt worden, was alleine bedingt durch den geschilderten Verlauf nun nicht erfolgt ist. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie erhält daher die Gewährung des auf 78.700 Euro aufgerundeten Zuschussbetrags hiermit gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind bei PSP-Element 4-050101-919-8, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 76.800,00 Euro eingeplant.

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

76.800

78.700

230.400

236.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.900

-5.700

 

 

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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