Kenntnisnahme - FB 23/0103/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Tagesordnungsantrag

 

Mit Schreiben vom 12.01.2022 stellt die Fraktion Die Linke folgenden Antrag zur Tagesordnung des Hauptausschusses:

 

„Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bereits im Jahr 2017 erfolglos versucht hatte, eine öffentliche Toilette für den Westpark zu finanzieren, und unsere Fraktion am 1. Oktober 2020 ein Konzept zur Bereitstellung ausreichender öffentlicher und barrierefreier Toiletten in den städtischen Parks beantragt hatte, wurde in der Sitzung des Bürgerforums vom 29. Juni 2021 berichtet, dass eine Arbeitsgruppe „öffentliche Toiletten“ eingerichtet worden sei, die klare verwaltungsinterne Zuständigkeiten bzw. Ansprechpartner definieren und Kriterien zur Ermittlung von Bedarfsprioritäten entwickeln sollte. Nach einem halben Jahr bitten wir darum, einen Sachstandsbericht vorzulegen.“

 

 

Erläuterungen

 

In letzter Zeit wird vermehrt der Wunsch aus Politik und Bürgerschaft gestellt, weitere öffentliche Toilettenanlagen zu errichten. Nach Beantragung zur Errichtung einer Toilettenanlage für den Westpark wurde hierzu im Bürgerforum im Juni 2021 berichtet und die Bildung einer stadtinternen Arbeitsgruppe angeregt.

 

Zurzeit stehen im öffentlichen Raum in Aachen insgesamt 7 gegen Entgelt zugängliche Toilettenanlagen, welche von der Firma RBL Media GmbH (RBL) betrieben werden. RBL musste sich im Rahmen der Vergabe der Werbeanlagenstandorte dazu verpflichten, die durch den vorherigen Werbepartner JCDecaux aufgestellten Toilettenanlagen in die Bewirtschaftung zu übernehmen. Die siebte Anlage in Aachen wurde ebenfalls von RBL errichtet, um eine Toilettenlösung für den Bushof zu finden. Die Aufstellung der siebten Anlage erfolgte noch im Rahmen des Werbevertrages und wurde durch FB 30 geprüft und als geringfügige Vertragsergänzung mitgetragen. Weitere Anlagen können aus vergaberechtlichen Gründen über diesen Vertrag jedoch nicht angefordert werden.

 

Für die Toilette am Bushof stellt RBL jährlich 47 T€ als Full-Service-Gebühr bei 10,5 jähriger Vertragslaufzeit in Rechnung. Der Preis ergibt sich aus dem Gesamtvertragsverhältnis mit RBL mit einer insgesamt 15-jährigen Laufzeit. Enthalten in dieser Gebühr sind Lieferung und Aufbau sowie die Unterhaltung der Anlage, Einnahmen aus dem Betrieb gehen an die Firma RBL. Die notwendigen Zu- und Ableitungen zum Betrieb der Anlagen müssen durch die Stadt hergestellt werden. Grundsätzlich könnte auch für weitere Toilettenanlagen ein ähnliches Modell angewandt werden, bei dem die Stadt die Lieferung, Aufstellung und den Betrieb an einen Dienstleister vergibt und selber für die Herrichtung und technische Infrastruktur an den Standorten sorgt. Es ist zu bezweifeln, dass der derzeitige Servicepreis von RBL für die Bushofanlage bei einer öffentlichen Ausschreibung als Maßstab für neue Toiletten Bestand hätte.

 

Bisher sind im städtischen Haushalt keine Mittel für die Errichtung und die Unterhaltung von zusätzlichen Toilettenanlagen eingestellt. Bei Durchführung eines Dienstleistungsmodells wie beschrieben kämen damit pro Toilettenstandort bei z.B. 10-jähriger Vertragslaufzeit mindestens rund 500 T€ für die Bewirtschaftung der Anlagen sowie Einmalkosten für die Herstellung von Fundamenten, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen auf die Stadt zu.

 

Es handelt sich bei den derzeitigen Anlagen um Modelle, die nur für eine Person geeignet sind. Bei hohem Publikumsverkehr und starker Frequentierung müssten daher voraussichtlich mehrere Anlagen an einem Standort erstellt oder eine größere begehbare Anlage gebaut werden. Bisher nicht geklärt ist, wie viele Anlagen und an welchen Standorten diese errichtet werden sollten, um die Bedarfe zu decken.

 

Eine Internetrecherche hat ergeben, dass z.B. die Stadt Düsseldorf mit derzeit ca. 200 Anlagen im Mittelfeld deutscher Städte liegt. Die Stadt setzt dabei ein Mischmodell von geleasten Modulanlagen ähnlich der RBL-Anlagen und selbst gebauten Anlagen um. Bei ca. 2,5 mal mehr Einwohnern und stark frequentierten Bereichen wie der Altstadt hat Düsseldorf einen Bedarf von mindestens 200 Anlagen ermittelt. Für Aachen wäre als erster Ansatz somit voraussichtlich mit mindestens 50 Anlagen zu rechnen, was zu Kosten analog der RBL-Anlage von jährlich rund 2,5 Mio. € zuzüglich einmaliger Kosten für notwendige Leitungsverlegungen etc. führen würde. Die Herstellungskosten für fest errichtete Anlagen wurden bisher nicht berechnet, da dies von der Größe und dem Standort abhängt.

 

Unabhängig ob mobile Modulanlagen oder stationär gebaute Anlagen, handelt es sich bei Toilettenanlagen nach Bauordnung NRW um bauliche Anlagen, für die Bauanträge gestellt und genehmigt werden müssen. Auch die Modulanlagen müssen fundamentiert und aufgestellt werden, und für jede Anlage, unabhängig von der Bauart, sind an jedem Standort Abwasser-, Frischwasser- und Stromanschlüsse zu verlegen, um die Anlagen zu betreiben. Einzuplanen ist, dass alle Anlagen regelmäßig gewartet, gereinigt und die Einnahmen entnommen werden müssen (ggfls. durch einen Dienstleister zu übernehmen) und dass die Koordination des Dienstleisters gewährleistet werden muss.

 

Die Verwaltung wird daher zunächst die Bedarfe im Stadtgebiet ermitteln und Standorte definieren, an denen Toiletten aufgestellt werden sollen. Es bieten sich alle gut besuchten und stark frequentierten Flächen an (Parkanlagen, öffentliche Plätze besonders in der Innenstadt, Veranstaltungsflächen etc.), sowie stark frequentierte überregionale Freizeitachsen (u.a. Vennbahnradweg, Eifelsteig) und ggf. stark frequentierte P+R Parkplätze. In den jeweiligen Quartieren spielen dabei auch stadtgestalterische Aspekte eine große Rolle, insbesondere im Unesco-Weltkulturerbe Bereich.

 

Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe, an der FB 23, FB 32, FB 36, FB 60, FB 61, FB 63, E 18, E 26 sowie bei Bedarf die Bezirke mitwirken bzw. mitwirken sollen, sind folgende:

 

  • Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Gesamtkonzept, an welchen Standorten wie viele Toilettenanlagen benötigt werden, welches in der ersten Jahreshälfte fertiggestellt werden soll
  • vorgezogene Einzelfallentscheidungen sollten unabhängig vom Gesamtkonzept möglich sein (z.B. beabsichtigte „Kulturwiese“, Hollandwiese)
  • Die Verwaltung holt Vergleichsangebote für die Aufstellung von mobilen Anlagen ein, um einzelne Standorte vorab bedienen zu können
  • Standorte, an denen aufgrund der Publikumsfrequenz und der Nutzung ein erhöhter Bedarf – damit für größere Anlagen – besteht, müssen identifiziert werden
  • die ermittelten Standorte werden priorisiert (ggf. Bildung von Paketen)
  • Standards werden festgelegt (Barrierefreiheit, Sicherheit, Ausstattung, Auffindbarkeit, Beschilderung, Bezahlbarkeit etc.)
  • Standortbezogen muss festgelegt werden, ob es bei den (mobilen) Modellen (ähnlich RBL) bleibt, oder ob fest installierte / massiv gebaute Anlagen errichtet werden
  • Erweiterte Lösungen werden geprüft, ob die Kombination mit Gastronomie (Beispiel Ferbers) oder mit anderen Nutzungen (z.B. Kiosk mit angegliederter Toilettenanlage im Kennedypark) im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, soziale Kontrolle etc. sinnvoll sein könnten
  • Festlegung der Bedarfsträgerschaft der Toiletten (welche Organisationseinheit verwaltet die Anlagen und kontrolliert / bewirtschaftet diese)
  • Bereitstellung der Finanzmittel für die Errichtung und den laufenden Betrieb / die Mietkosten werden geklärt

 

Die Ergebnisse der Analyse werden in einer Matrix aufbereitet, die einen schnellen Überblick über die jeweiligen Standorte  ermöglicht (Bedarfsplan mit Bedarfsträger und Finanzierung, Standort, vorhandene Infrastruktur, Größe, Kombination mit sonstigen Einrichtungen, Priorität, Eigentümer, Verantwortlicher für Planung und Vergabe der erforderlichen Anschlüsse, Verantwortlicher für Planung und Vergabe der Anlagen (soweit kein Eigenbau), Vertragsgeber).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen stehen noch nicht fest und ergeben sich künftig aus der Art, der Anzahl und dem Bau sowie Betrieb der Anlagen.

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

keine

positiv

negativ

nicht

eindeutig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2 -Emissionen ist:

 

 

 

 

 

gering

mittel

groß

Derzeit nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2 –Emissionen erfolgt:

 

 vollständig

 

 überwiegend (50% - 99%)

 

 teilweise (1% - 49%)

 

 nicht

X

 Noch nicht bekannt

 

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Anlagen

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