Entscheidungsvorlage - FB 20/0088/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
08.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
16.02.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2022 unter
Einbeziehung:
1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem
Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022
2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der
Personalkostenaufteilung
zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2022 unter Einbeziehung:
1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem
Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022
2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen
3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der
Personalkostenaufteilung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 10.11.2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 mit seinen Anlagen im Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0061/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 18.01.2022 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte (Vorlage FB 20/0082/WP18).
Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.
Die 2. Veränderungsnachweisung enthält nun neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als
- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,
Investitionsplan, Produktblätter und § 13-Liste)
Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:
- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals
- Anlage 3: Haushaltssatzung
Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 2: „Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals“ und die Anlage 3: „Haushaltssatzung“ an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.
Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von
Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt
01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und -volumen nach Beschluss des Rates an die
Beratungsergebnisse angeglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
50,5 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
63,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
57,9 kB
|