Entscheidungsvorlage - FB 61/0327/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Klimaschutz, Förderprojekt #AachenMooVe!1: Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei (Bürger*inneninformation)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.02.2022
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit der Bürger*inneninformation zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürger*inneninformation.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anlass
Das Förderprojekt #AachenMooVe! beinhaltet infrastrukturelle Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere auch zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit im Hauptverkehrsstraßennetz. Die Umgestaltung der Krefelder Straße zwischen Soerser Weg und Bastei ist eine Maßnahme im Projekt. Die Kosten werden zu 80% aus Mitteln des Landes NRW und der EU finanziert. Die Umsetzung muss dafür noch in 2022 erfolgen.
Grundlage für die Auswahl des ausgewählten Straßenraums ist das Aachener Konzept der Rad-Vorrang-Routen. Die Krefelder Straße ist im Abschnitt vom Soerser Weg bis zum Knoten Bastei Teil der Rad-Vorrang-Route Berensberg. Der Knoten Bastei ist ebenfalls Teil dieser Rad-Vorrang-Route und wird ebenfalls im Rahmen des Förderprojekts umgebaut (vgl. Vorlage FB61/0157/WP18).
- Die vorgestellte Planung im Kontext anderer Maßnahmen
Das Planungsgebiet für die Radverkehrsachse erstreckt sich zwischen der Einmündung Soerser Weg und dem Knoten Bastei. Betrachtet wird in dieser Vorlage nur die stadteinwärtige Fahrtrichtung.
Obwohl auch in stadtauswärtiger Fahrtrichtung (Rolandstraße und Krefelder Straße) Handlungsbedarf in Bezug auf die Radverkehrsinfrastruktur besteht und konkrete Ideen vorliegen, wird diese Planung aufgrund einer anstehenden Regionetz-Maßnahme zurückgestellt. Hier wird in 2023 / 2024 eine Wassertransportleitung von der Elsa-Brändström-Straße aus kommend durch die Rolandstraße zum Knoten Bastei (siehe Anlage 1) gelegt.
Die aktuelle Planung schlägt eine kurzfristig realisierbare Markierung auf der Fahrbahn vor, da diese zeitlich mit den anderen Baumaßnahmen koordiniert werden kann. Die notwendige Organisation der Umleitungsverkehre während der Regionetzmaßnahme in 2023 / 2024 schließt einen zeitaufwendigeren Umbau im Bereich der Nebenanlage der Krefelder Straße stadteinwärts momentan aus.
Weiterhin ergeben sich durch die Leitungsneulegung Auswirkungen auf zwei weitere Projekte: Der Umbau der Ecke Monheimsallee/Rolandstraße als Teil der Umgestaltung des Knotens Bastei kann erst nach Abschluss der Regionetzmaßnahme erfolgen. Darüber hinaus muss die Baustellenlogistik über die Krefelder Straße abgewickelt werden, wo zwischen Soerser Weg und Normannenstraße eine Überplanung der nicht regelkonformen Radfahrstreifen ansteht.
Weitere Projekte in diesem Gebiet sind der Umbau der Ludwigsallee und die Errichtung einer Protected Bikelane auf der Monheimsallee in Fahrtrichtung Bastei. Die Projekte sollen Mitte 2022 bzw. Ende 2022 abgeschlossen sein.
- Verkehrliche Rahmenbedingungen
Die Krefelder Straße (B57) bindet auf städteregionaler Ebene Würselen und Alsdorf an das Aachener Zentrum an. Zudem befindet sich auf der Krefelder Straße die Anschlussstelle „Aachen Zentrum“ der Autobahn 4. Im Jahr 2014 wurde in Fahrtrichtung Aachen eine Verkehrsbelastung von circa 10.800 Kraftfahrzeugen im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr gezählt. Der Schwerverkehrsanteil betrug etwa 2 Prozent.
Die Krefelder Straße wird im Abschnitt Soerser Weg – Bastei von der ASEAG-Linie 54 im Halbstundentakt befahren. Hinzu kommen Gelegenheitsfahrten der Linie 30. Eine Haltestelle befindet sich hier nicht. Die Linie 54 bindet alle 30 Minuten Berensberg und Herzogenrath an die Aachener Innenstadt an. Werktäglich werden ca. 1.000 Fahrgäste mit der Linie (einschließlich Verstärkerfahrten) befördert.
Im betrachteten Abschnitt weist die Krefelder Straße circa elf Parkstände in Mittellage auf. Das Planungsgebiet ist Bestandteil der Bewohner*innenparkzone „E“.
Die Krefelder Straße verfügt im Abschnitt Soerser Weg bis Bastei (Fahrtrichtung Aachener Innenstadt) über keine bauliche oder markierte Radverkehrsanlage. Der Radverkehr wird hier bei hohen Kfz-Belastungen (siehe oben) im Mischverkehr geführt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um ein Teilstück der Rad-Vorrang-Route Berensberg handelt, ist dies kein akzeptabler Zustand. Im Juli 2021 wurde die radentscheidkonforme Umgestaltung des Knotens Bastei beschlossen. Der in dieser Vorlage betrachtete Abschnitt der Krefelder Straße knüpft direkt an diese Planung an.
- Planung
Im Zulauf des Knotens Krefelder Straße / Soerser Weg werden die zwei Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs in einen überbreiten Fahrstreifen neben einem 2,0m breiten Schutzstreifen überführt (siehe Anlage 2). Eine bauliche Trennung der Radverkehrsanlage vom Kfz-Verkehr ist bei Beibehaltung der zweistreifigen Kfz-Führung in diesem Abschnitt nicht möglich. Aufgrund der oben dargestellten Bedeutung der Straße für den Kfz-Verkehr wird die zweistreifige Befahrbarkeit als Rahmenbedingung verstanden. Der Schutzstreifen wird den Radentscheid-Vorgaben entsprechend auf voller Länge rot eingefärbt.
Ab der Einmündung Kardinalstraße geht der Schutzstreifen in einen – weiterhin rot eingefärbten – geschützten Radfahrstreifen von mindestens 2,30m Breite über. Hierdurch stehen im Zulauf zum Knoten Bastei nur noch drei statt vier Fahrstreifen zur Verfügung. Im Planungsbeschluss zum Knoten Bastei wurde diese Reduzierung für den Aufstellbereich bereits festgelegt. Bei der Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen der Umgestaltung des Knotens wurde bereits mit der nun geplanten Straßenraumaufteilung kalkuliert. Als bauliche Trennelemente sollen hier – wie auf der Monheimsallee – FLEX-Poller zum Einsatz kommen.
Auf Höhe der Hausnummern 11 bis 15 wird eine Liefer- und Ladezone eingerichtet. Dazu kann der Radfahrstreifen überfahren werden, um auf die Ladezone zu gelangen. Da das Halten neben einem (geschützten) Radfahrstreifen nach StVO unzulässig ist, gäbe es ansonsten keine legale Möglichkeit, Fahrzeuge zu Be- und Entladen. Diese Ladezone kann sowohl durch den Kiosk in Hausnummer 3 als auch für Lieferverkehre für (und durch) Privatpersonen genutzt werden. Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Nutzung der Ladezonen wird behördlich überwacht. Darüber hinaus könnte in der Kardinalstraße voraussichtlich eine weitere Liefer- und Ladezone eingerichtet werden (nicht im Plan dargestellt).
Mit der geplanten Radverkehrsanlage wird ca. 140 m radentscheidkonforme Infrastruktur errichtet.
- Zeitplanung / Weiteres Vorgehen
Mit Beschluss wird eine Bürger*inneninformation vorbereitet, sodass die Ergebnisse in eine Vorlage für den Planungs- und Ausführungsbeschluss einfließen können. Eine Herstellung der Radverbindung bis Ende 2022 ist geplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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412,8 kB
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