Anhörung - E 49.5/0024/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt die Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung in der vorliegenden Fassung fest.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1) Allgemein

Die letzte Änderung der Schulgeldordnung der Musikschule trat am 01.08.2016, die letzte Änderung der Schulordnung per 01.01.2017 in Kraft. Beide Texte bilden seitdem in einem Dokument als „Schul- und Schulgeldordnung“ zusammengefasst die Grundlage aller Verwaltungs- und Unterrichtsvorgänge an der Musikschule.

Der vorliegende Entwurf der „Schul- und Schulgeldordnung der Musikschule“ stellt eine weitreichende Neufassung des bisherigen Textes dar. Neben der differenzierten Erhöhung des Schulgelds sollen mit den zahlreichen Änderungen weitere Zielsetzungen verfolgt werden, insbesondere

-          Verwaltungsvorgänge vereinfacht,

-          die Kundenfreundlichkeit erhöht,

-          neue Unterrichtsformen und -projekte berücksichtigt sowie

-          das Ermäßigungssystem neustrukturiert werden, um das Entstehen möglicher Härtefälle bei der Schulgelderhöhung zu verhindern.

In der Anlage werden die zahlreichen Änderungen in einer Synopse detailliert dargestellt und erläutert.

 

2) Schulgelderhöhung

Seit 2016 wurden die allgemeinen Kostensteigerungen in der Schulgeldordnung nicht mehr berücksichtigt. Wie berichtet, war in der Coronazeit, in der die Nutzer der Musikschule z.B. durch digitalen Ersatzunterricht wesentliche Angebotseinschränkungen hinnehmen mussten, die gebotene Anpassung der Schulgelder nicht möglich. Des Weiteren ist eine Schulgeldanpassung auf Grund des Budgets der Musikschule ab dem Jahre 2023 erforderlich.

Um die dadurch entstehenden Lasten im Sinne eines sozialen Ausgleichs zu verteilen, wurde das Tarifsystem sorgfältig angepasst. Wichtigstes Instrument dabei ist die vorgeschlagene Erweiterung der Ermäßigungsmöglichkeiten.

Im Sinne der Entgeltgerechtigkeit beruhen alle dargestellten Tarife weitestgehend auf einem einheitlichen Berechnungsschlüssel. Dieser bildet eine transparente Grundlage für künftige Schulgeldanpassungen oder für die Ermittlung von Tarifen für mögliche neu zu entwickelnde Unterrichtsformen.

 

3) Zugänglichkeit, Ermäßigungen

Oberstes Ziel ist es, die niederschwellige Zugänglichkeit der Musikschule auch im neuen Tarifsystem durchgängig zu erhalten. Dazu verfügt die Musikschule schon jetzt über zahlreiche Ermäßigungsmöglichkeiten, die in der Neufassung zusätzlich miteinander kombiniert werden können. Insbesondere profitieren sozial schwächere Familien von der Kombinierbarkeit der Familienermäßigung mit dem Aachenpass deutlich.

Durch das neue Ermäßigungssystem, die Zusammenlegung von Familienkarte und Geschwisterermäßigung zur „Familienermäßigung“ sowie durch die Kombinierbarkeit von Ermäßigungsarten entfällt die bisher notwendige Günstigerprüfung. Mit der Neufassung können Ermäßigungstatbestände oftmals direkt aus dem Datenbestand der EDV ermittelt und gewährt werden. Dadurch und durch die Anhebung von Altersgrenzen entfällt in vielen Fällen die Antragsstellung und Nachweispflicht und damit auch die Kundenfreundlichkeit und Entgeltgerechtigkeit deutlich.

Neu ist zudem die Einführung einer Mehrfächerermäßigung, um Familien die Förderung der musikalischen Entwicklung besonders interessierter Kinder und Jugendlichen zu erleichtern.

 

4) Interkommunaler Vergleich

Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagene Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung von zahlreichen Nutzer*innen der Musikschule als deutliche Kostensteigerung angesehen wird. Bei der Bewertung sollte berücksichtigt werden, dass die Aachener Musikschule mit ihren Tarifen nach der Erhöhung im Rahmen andernorts üblicher Musikschulentgelte liegen wird, insbesondere wenn Musikschulen mit vergleichbaren Kostenstrukturen – d.h. mit ähnlichem Personalschlüssel im Bereich festangestellter Lehrkräfte – betrieben werden.

Zusätzlich zu bedenken sind die überdurchschnittlich hohen Ermäßigungsmöglichkeiten, die die Aachener Musikschule ihren Nutzer*innen bietet. In vielen Fällen ergibt sich durch Vorlage der Familienkarte bereits ein Abschlag von 10% auf den Bruttotarif, wenn nur ein Kind die Musikschule besucht.

 

5) Finanzielle Auswirkungen

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung zum 01.08.2022 ist im laufenden Haushaltsjahr mit Mehreinnahmen von 75T€ und ab 2023 in Höhe von 180T€ jährlich zu rechnen. Damit ist ab 2023 bei Fortschreibung des Deckungsausgleichs 2021 mit einem ausgeglichenen Verlauf des Wirtschaftsplans zu rechnen.


 

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Anlagen

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