Entscheidungsvorlage - E 46/47/0031/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Betriebsausschuss Kultur und Theater
    Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  2. Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  3. Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
     

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2022/2023 basiert grundsätzlich auf der für die Spielzeit 2021/2022 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2020/2021 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
  • Bezüglich der Investitionsplanung wurde aus dem politischen Raum zuletzt angeregt, die Möglichkeiten zur Finanzierung von über das bisher übliche Maß hinausgehenden dringend erforderlichen Investitionen "… aus der derzeit vorhandenen Rücklage …" in Zusammenarbeit mit FB 20 / Dezernat II zu prüfen. Im Rahmen des sogenannten Haushaltsgesprächs mit Dez. II im Spätsommer 2021 wurde hierzu dann festgelegt, dass diese Frage anhand einer vom Theater im Rahmen  seiner Wirtschaftsplanung vorzulegenden mittelfristigen Cahflow-Planung nach dem Vorbild der Planungssystematik des E 88 beurteilt werden soll. Dem folgend wurde die Planungssystematik des Theaters nun um die neuen Planbestandteile "Mittelfristige Ergebnisplanung" und "Mittelfristige Finanzplanung" mit dem Planungshorizont der städtischen Haushaltsplanung ergänzt. Der bisherige Planbestandteil "Finanzplan", der bislang lediglich die Finanzierung der Investitionen für jeweils nur ein betrachtetes Planungsjahr darstellte, fällt damit weg.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters für die Spielzeit 2022/2023 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2020/2021 (Buchungsstand 07.12.2021) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2021 voraussichtlich rund 7,5 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2021/2022 geplanten Jahresergebnisses wird sich die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2022 zwar voraussichtlich auf rd. 6 Mio Euro mindern, dennoch wird hieraus auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2022/2023 ausgewiesene Plan-Defizit von rund 1,0 Mio. Euro gedeckt werden können.
     

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2022/2023

  • Umsatzerlöse
    Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert einerseits auf der Annahme, dass die Corona-Pandemie bis zur Spielzeit 2022/2023 zumindest soweit überwunden sein wird, dass die in den Spielstätten angebotene Platzanzahl nicht weiterhin reduziert werden muss. Jedoch wird für diese Erholungsphase auch mit einem insgesamt deutlich verstärkten Freizeitwettbewerb gerechnet, was sich – verglichen mit vorherigen Planungen der Spielzeiten und insbesondere mit der Zeit vor Corona – insgesamt in einer etwas defensiveren aber immer noch optimistischen Umsatzplanung niederschlägt.
     
  • Sonstige Erträge
    Bei den sonstigen Erträgen ist das Fördermittelniveau fortgeschrieben, dass gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung zum Ende der Laufzeit (2022) erreicht sein wird.

Darüber hinaus sind die aus der Vorjahresplanung bereits bekannten und entsprechend aktualisierten projektbezogenen Fördermittel-Erträge für die Projekte »Akzent Barock« und »MörgensLab« eingeplant, denen wiederum entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 42 gegenüberstehen. Die nach gleichem Muster im Vorjahr geplanten Erträge und Kosten für die Chorbiennale entfallen turnusmäßig in der Spielzeit 2022/2023.
 

  • Personalaufwand
    Der Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) wurde zunächst auf Basis des zugrunde liegenden Stellenplans sowie unter Berücksichtigung der lt. geltendem Tarifvertrag (Laufzeit bis 31.12.2022) vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Dabei wurde auch die schon im Vorläufigen Wirtschaftsplan 2022/2023 geplante Rückkehr zum gewohnten Ausbildungsumfang mit entsprechendem Kostenniveau für Ausbildungsvergütungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde für die Zeit ab 01.01.2023 der städtischen Haushaltsplanung folgend mit einer tariflich bedingten Personalkostensteigerung von 1 % für das festbeschäftigte Personal insgesamt kalkuliert.

Mit  Blick auf die in der Vergangenheit stets realisierten Personalkosteneinsparungen in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde der wie dargestellt rechnerisch ermittelte Planwert dann um einen pauschalen Betrag von 450 TEuro (Vorjahr 550 TEuro) gemindert. Hierbei wurde berücksichtigt, dass der bevorstehende Intendanzwechsel naturgemäß zusätzliche Personalkosten (einjährige Doppelbesetzung der GI-Stelle, Abfindungszahlungen bei Beendigung künstlerischer Beschäftigungsverhältnisse u.ä.) verursachen wird.

Darüber hinaus wurde die aus Vorjahren bereits bekannte Verlagerung von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste) beibehalten, um dort die regelmäßig auftretenden Planüberschreitungen zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben. Auch erfolgte bei Kontengruppe 42 eine Anpassung des Planansatzes bzgl. der Aufwendungen für die Fördermittel-Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« (vgl. oben) entsprechend den jeweils aktualisierten Projektverläufen.

Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamten (Kontengruppe 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.

 

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) wurde gegenüber der Vorläufigen Planung des Vorjahres ein zusätzlicher Aufwand von 40 TEuro angesetzt für den Beginn eines aus dem politischen Raum initiierten Projekts zur "Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit", dessen Laufzeit bis zum Ende der Folgespielzeit 2023/2024 mit einem Gesamtvolumen von 120 Euro geplant wird .

Die leichte Steigerung bei Kontengruppe 51 (Überlassungsentgelte) resultiert aus der Erhöhung der Mietpreise für das Lager Rotter Bruch sowie die Veranstaltungsräume im Eurogress für die Sinfoniekonzerte.

Bei Kontengruppe 54 führen die gestiegenen Rohstoffpreise für die zum Bau der Bühnenbilder benötigten Baumaterialien – insbesondere Holz – trotz größtmöglicher Einsparbemühungen zu einer nicht länger vermeidbaren Erhöhung des Planansatzes. Demgegenüber sinkt der sonstige betriebliche Aufwand bei Kontengruppe 56 leicht aufgrund einer vom Fachbereich Finanzsteuerung geplanten Senkung des Verwaltungskostenbeitrags.

Bei Kontengruppe 57 entfällt turnusmäßig der mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale.
 

  • Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen basiert zunächst auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2021, in der auch entsprechende Auflösungen der für erhaltene Investitionszuschüsse jeweils gebildeten bilanziellen Sonderposten berücksichtigt sind. Dem hinzugerechnet wurden die aus der Investitionsplanung 2021/2022 sowie 2022/2023 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
     
  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die Veränderung der Beamtenkosten sowie des Verwaltungskostenbeitrags wurden seitens FB 20 in die Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) einbezogen. Der im vorliegenden Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen.

 

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Die laut vorliegendem Investitionsplan geplanten Investitionsmaßnahmen sind weiterhin streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
  • Anknüpfend an die o.a. Vorbemerkung zur Investitionsplanung ist eine Position zur Vorplanung größerer Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, deren Umsetzung dann für die Folgespielzeit 2023/2024 vorgesehen ist (vgl. hierzu zeitgleich vorgelegter Vorläufiger Wirtschaftsplan 2023/2024).
  • Grundlage für den geplanten Investitionszuschuss zur Beschaffung der erforderlichen Instrumente im Rahmen des Projektes »Akzent Barock« ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln.
  • Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen (vgl. Mittelfristige Finanzplanung).

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024/2025

  • Für die Folgespielzeit 2023/2024 wird wie gewohnt zeitgleich mit separater Vorlage ein detaillierter Vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt. Für die Zeit danach erfolgt die Ergebnisplanung in der Struktur der Mittelfristplanung, auf deren Basis auch die Cashflow-Planung abgeleitet wird.
  • Bei den Erträgen wird mittelfristig eine optimistische Steigerung von jährlich 50 TEuro unterstellt.
  • Beim Personalaufwand ist entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine moderate tariflich bedingte Steigerung von 1 % kalkuliert.
  • Beim Sachaufwand ist die Beendigung des o.a. Projekts zur "Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit" berücksichtigt (Reduktion um 80 TEuro). Darüber hinaus wird der Sachaufwand insgesamt mittelfristig als weitestgehend konstant unterstellt - in der Hoffnung, dass sich der aktuelle Trend zur allgemeinen Preissteigerung nicht dauerhaft fortsetzt.
  • Die Abschreibungen sind ausgehend vom Stand des Anlagevermögens am 31.07.2021 sowie auf Basis der für die Folgejahre geplanten Investitionen kalkuliert, wobei für die Zeit ab 2024/2025 wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich unterstellt wird.
  • Nachdem der städtische Betriebskostenzuschuss (BKZ) für die Jahre 2021/2022 und 2022/2023 nahezu konstant geplant ist, wird für die Zeit ab 2023/2024 eine moderate Anhebung ausgewiesen, um das zwischenzeitlich wieder entstandene strukturelle Defizit transparent darzustellen. Im Rahmen bevorstehender Abstimmungen einer neuerlichen Zielvereinbarung wird in den Folgejahren die tatsächliche Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zu diskutieren sein. Dabei wird in Rechnung gestellt werden, dass auch mittelfristig eine respektable Rücklage verbleibt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen und Planentwurf

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Anlagen

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