Entscheidungsvorlage - FB 61/0340/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, den Ausführungsbeschluss zur Ergänzung der Asphaltdecke in der Amstelbachstraße gem. Lageplan (2021_913_L1).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 05.06.2021 einen Antrag an die Verwaltung zur Prüfung und Machbarkeit eines ergänzenden Ausbaus der Asphaltdecke der Amstelbachstraße im Bereich der Hausnummer 32 bis zum Anschluss an den weiterführenden Gehweg/Radweg gestellt. Da dieser Weg stark frequentiert ist, soll gem. dem Antrag für den Radverkehr ein ergänzender Ausbau der Asphaltdecke erfolgen um die gegebene Gefahrensituation zu entschärfen.

 

2. Heutige Situation

Die Fahrbahn der Amstelbachstraße läuft am nördlichen Ende, ab der Hausnummer 32, spitz zu und schließt nicht an den weiterführenden Gehweg/Radweg an (vgl. Abbildung 1). Der Radverkehr wird so gezwungen, entweder eine 6 cm hohe Bordsteinkante auf den weiterführenden Rad-/Gehweg hinaufzufahren, oder er fährt über eine nicht befestigte Grünfläche auf diesen weiterführenden Rad-/Gehweg. Stürze und Unfälle sind hier absehbar.

Abbildung 1: Bestandsituation (eigenes Foto)

 

 

3. Planung

Die Ausführungsplanung sieht daher vor, die derzeitig spitz zulaufenden Fahrbahn geradlinig zu verbreitern und niveaugleich an den weiterführenden Rad-/Gehweg anzuschließen. Ab der Hausnummer 32 wird die alte Asphaltdecke geschnitten, aufgebrochen und zur Wiederverwertung abtransportiert. Der neue Fahrbahnaufbau wird in einer Breite von 2,80 m RStO-konform bis zu dem weiterführenden Randstein des vorhandenen Geh-/Radweges höhengerecht hergestellt.

Die Entwässerung erfolgt mittels Einseitneigung über die Schulter in die vorhandenen Grünflächen.

 

Aufbau

  4 cm Asphaltdeckschicht

10 cm Asphalttragschicht

36 cm   Frostschutzschicht    

50 cm Gesamtaufbau

 

4. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde

Am 26.01.2022 gab es einen Vororttermin mit der unteren Naturschutzbehörde. Diese stimmte dem Vorhaben zu, unter der Voraussetzung, dass in dem Gebiet mit dem besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern die vorhandenen Bäume nicht beschädigt werden, da sonst ein Verbotstatbestand des Landschaftsplans berührt würde. Bei einem vermehrten Auftreten auch insbesondere von Starkwurzeln im Baufeld ist die untere Naturschutzbehörde zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. Gegebenenfalls sind dann der Einsatz eines Saugbaggers oder Handschachtungen vorzusehen. Allgemein ist bei der Baumaßnahme der Schutz der Vegetation gemäß der DIN 18920 einzuhalten. Sofern der Schutz der Bäume gewährleistet ist, sind keine Verbote des Landschaftsplans betroffen und die Maßnahme kann in der geplanten Form durchgeführt werden.

 

Zu beachten ist allerdings weiterhin die Eingriffsregelung im Außenbereich. Da hier auf der unversiegelten Grünfläche ein versiegelter Radweg neu angelegt werden soll, entsteht ein Eingriff, der ausgeglichen werden muss. Dieser Ausgleich ist noch mit der unteren Naturschutzbehörde zu klären.

 

5. Empfehlung der Verwaltung

Die jetzige Situation in der Amstelbachstraße ist für den Radverkehr als schwierig einzustufen. Es besteht ein sehr hohes Unfallpotential, sodass Verwaltung den ergänzenden Ausbau der Asphaltdecke dringend empfiehlt.


6. Baukosten und finanzielle Auswirkung

Eine Kostenschätzung veranschlagt für die geplante Maßnahme 30.000 €.

Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element     5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 (Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)) zur Verfügung.

 

7. Weiteres Vorgehen

Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses wird der Bauauftrag für 2022 vorbereitet.

Der Bau soll spätestens im 3. Quartal 2022 beginnen und ca. 2 Wochen dauern. Für die Dauer der Baumaßnahme muss der Radverkehr über den vorhandenen Gehweg geführt werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

220.000

220.000

460.000

460.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

470.000

470.000

1.210.000

1.210.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Zu den Haushaltsansätzen 2022 sind aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich investiv bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 ein Betrag von 1.028.388,68 € und konsumtiv bei PSP-Element 4-120102-986-6 ein Betrag von 361.322,54 € (ohne Abschreibungen)

an verfügbaren Mitteln hinzuzurechnen.

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterung:

Die Maßnahme erzeugt aufgrund der auszuführenden Umbauarbeiten nicht näher bezifferbare CO2-Emmissionen. Die Verwaltung sieht hier jedoch keine nennenswerte Relevanz, da durch die Baumaßnahme verursachten CO2-Emissionen durch die Stärkung des Radverkehrs kompensiert werden kann. Vor allem langfristig gesehen ist die Investition als Infrastrukturmaßnahme für den Radverkehr wichtig.

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Anlagen

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