Entscheidungsvorlage - FB 11/0065/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 -Ergänzungsvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt in Abweichung des Beschlussvorschlages vom 23.12.2021 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022, ergänzt durch
- die vom Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 03.02.2022 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.
Zudem nimmt der Rat der Stadt die sich daraus ergebenden Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vom 23.12.2021 wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2022, ergänzt durch die Veränderungsnachweise vom 30.09.2021, 25.11.2021 und 06.12.2021 erstellt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 folgende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich darüber hinaus empfohlen:
Stelleneinrichtungen
- 1,0 Stelle für Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule - FB 45
- 2,0 Stellen für IT-Unterstützung an Schulen im FB 45
- 1,0 Stelle für Klimaanpassung im Fachbereich Klima und Umwelt - FB 36
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2021 gesamtstädtisch saldiert 116,5 Mehrstellen
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 159,5 (davon 34,0 kw) | 44,0 (davon 32,5 kw) | + 115,5 |
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| 1,0 | - 1,0 |
| 3,5 | 1,0 | + 2,5 |
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| 0,5 | - 0,5 |
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| 1,0 | 1,0 |
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Mehrstellen (STPL 2021 : STPL 2022) | 164,0 | 47,5 | + 116,5 |
Gesamtbetrachtung
Gegenüber dem Stellenplan 2021 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch
116,5 Mehrstellen zu verzeichnen:
Stellenplan 2021 | 3.540,5 | lt. Ratsbeschluss 24.03.2021 |
| + 90,5 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 11.11.2021 (1. Lesung) |
Stellenplanentwurf 2022 | 3.631,0 | Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat 10.11.2021 |
| + 22,0 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 27.01.2022 (2. Lesung; Sitzung ausgefallen, Verschiebung der Beratung PVA 03.02.2022) |
| + 4,0 | lt. Empfehlung PVA 03.02.2022 |
Stellenplan 2022 | 3.657,0 |
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Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
| x |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Die finanziellen Bedarfe für die 2,0 Stellen für IT-Unterstützung an Schulen in FB 45 sind in der Veränderungsnachweisung im Sachkostenetat des FB 45 berücksichtigt und im Finanzausschuss am 08.02.2022 entsprechend beschlossen worden. Sollte im Laufe des Jahres festgestellt werden, dass die Stadt die IT-Unterstützung mit eigenem Personal leisten wird, bedarf es zur Besetzung der v.g. 2,0 Stellen einer Verlagerung aus dem Sachkostenetat in den Personalkostenverbund. Bis zur Entscheidung über die Art der Leistungserbringung wird im Stellenplan ein Sperrvermerk angebracht. Ggfs. werden die Stellen zum Stellenplan 2023 eingespart.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.
Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung (hier 1,0 Stelle im Fachbereich Klima und Umwelt - FB 36) zu erwarten und mittelbar beispielsweise im Klimaschutzkonzept abgebildet.