Kenntnisnahme - AVV/0041/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt den Sachstand zur aktuellen Corona-Situation bzw. zum ÖPNV-Rettungsschirm zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die inzwischen bereits seit zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die ÖPNV-Branche, welche grundsätzlich auf die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen bzw. Aufgabenträger durchschlagen. Dabei wirken sich sowohl die Corona-bedingt erhöhten Anforderungen an die Verkehrsunternehmen einerseits als auch die im Zuge der Pandemie aus verschiedenen Gründen zu verzeichnenden Fahrgastrückgänge andererseits negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Nahverkehrs aus.

 

Obwohl zur Minimierung des Infektionsrisikos insbesondere für die Verkehrsmittel des Nahverkehrs strenge Regelungen gelten und die Sicherheit der Fahrgäste somit weitestgehend gewährleistet werden kann, beträgt die durchschnittliche Auslastung der Verkehrsunternehmen im AVV aktuell durchschnittlich lediglich 70 – 75 % des vorpandemischen Niveaus, wobei seitens der Verkehrsunternehmen zumindest in Teilbereichen von einer schrittweisen Erholung berichtet wird. Der vorgenannte Fahrgastrückgang ist nicht zuletzt auch auf ein durch die Corona-Pandemie ausgelöstes verändertes Mobilitätsverhalten zurückzuführen (u.a. wegen der Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen). Die wirtschaftliche Erholung der Branche dürfte nicht zuletzt auch vom Nachhaltigkeitsgrad dieser Pandemiefolge abhängen.

 

Da die unverändert erforderliche Einhaltung von Abstandsregeln entsprechenden kapazitativen Anpassungen entgegenstehen, kann die von der Pandemie beeinträchtigte Einnahmenentwicklung von den Verkehrs­unter­nehmen auch nicht durch entsprechen­de Aufwandsminderungen ausgeglichen werden. Die wirtschaftliche Situation der Branche dürfte sich somit voraussichtlich nicht kurzfristig aus eigener Kraft wieder vollständig auf das vorpandemische Niveau „normalisieren“.

 

Aus diesem Grund gilt es, die angestrebte Erholung durch Maßnahmen zu unterstützen, die geeignet sind, einerseits das Vertrauen der Fahrgäste in die Sicherheit des ÖPNV wieder herzustellen und andererseits die dauerhafte Bindung bereits bestehender Stammkunden an den ÖPNV zu verstärken bzw. neue Kunden zu gewinnen. In diesem Kontext sei auf die auch im Sommer 2022 auf Landesebene angestrebte tarifliche Maßnahme „ABO-Aktion NRW“ hingewiesen, welche auf die Kundenbindung und -(rück)gewinnung ausgerichtet ist. (Weitergehende Informationen hierzu sind der gleichnamigen Sitzungsvorlage zu entnehmen.)

 

ÖPNV-Rettungsschirme 2020/2021

Vor obigem Hintergrund ist die vollumfängliche Unterstützung in Form der ÖPNV-Rettungsschirme, die der Bund und das Land NRW bereits seit März 2020 gewähren, von elementarer Bedeutung für den Erhalt des bestehenden Nahverkehrsangebots.

 

Für die vorgenannten Unterstützungsleistungen von Bund und Land für das Kalenderjahr 2020 (Zeitraum März – Dezember) ist zwischenzeitlich bereits eine abschießende Abrechnung erfolgt. Ebenso ist die Antragstellung in Bezug auf entsprechende Mittel für das Jahr 2021 seitens der jeweils Anspruchsberechtigten (Aufgabenträger / Verkehrsunternehmen) im abgelaufenen Jahr fristgerecht bis zum 30.09.2021 erfolgt. Die Ausreichung der sog. Billigkeitsleistungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirms 2021 durch die Bezirksregierung Köln stand bei Erstellung dieser Vorlage zwar noch aus, wurde nach Informationen der Verbundgesellschaft jedoch zeitnah angekündigt.

 

 

Analog zum Vorjahr wird im laufenden Jahr zumindest eine Abrechnung des Rettungsschirms 2021 erfolgen. Dementsprechend beabsichtigt die Verbundgesellschaft, den Erlösverantwortlichen (Verkehrsunternehmen / Aufgabenträger) die für die Abrechnung 2021 relevanten Daten zu den jeweiligen Einnahmenminderungen auch in 2022 wieder fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist die termingerechte Bereitstellung entsprechend testierter Verkaufsdaten seitens der Verkehrsunternehmen.

 

ÖPNV-Rettungsschirm 2022

Auch wenn bislang noch gewisse Unsicherheit über die Fortsetzung des Rettungsschirms im laufenden Jahr 2022 besteht, so gibt es doch bereits Anhaltspunkte dafür, dass die Thematik sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene in NRW weiterhin die erforderliche Aufmerksamkeit genießt. In Bezug auf den Bund lässt sich dies klar dem Wortlaut des aktuellen Koalitionsvertrags entnehmen, in welchem die Koalitionsparteien vereinbart haben, dass sie „die pandemiebedingten Einnahmeausfälle“ in 2022 „wie bisher ausgleichen“ werden (s. Abschnitt „Öffentlicher Verkehr und neue Mobilitätsangebote“; S. 50). Soweit es den Anteil des Landes NRW betrifft, sei an die vom damaligen NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst bereits beim VDV-Mobilitätskongress am 02. September 2021 getätigte Aussage erinnert, dass das Land NRW die Verkehrsunternehmen in dieser schwierigen Situation auch im kommenden Jahr nicht allein zu lassen beabsichtige.

 

Über die Leistungen im Rahmen der Rettungsschirme hinaus werden der ÖPNV-Branche im Zusammenhang mit den Pandemiefolgen weitere Leistungen gewährt. Hierzu zählt die inzwischen auch auf den Busbereich ausgeweitete Förderung von Mehraufwendungen für zusätzliches Sicherheitspersonal, welches für die Umsetzung der im gesamten ÖPNV geforderten Kontrollmaßnahmen (Einhaltung 3G-Regel und Maskenpflicht) erforderlich ist. Das Land NRW hat hierzu eine eigene Förderrichtlinie erlassen, die den Verkehrsunternehmen vorliegt.

 

Eine weitere über den Umfang der Rettungsschirme hinausgehende Corona-bedingte Förderung des Landes NRW besteht in den Leistungen, die zur Gewährleistung ausreichend hoher Kapazitäten bzw. Leistungen im Schülerverkehr gewährt werden. Die diesbezüglich gewährte Unterstützung wurde seitens des Landes zwischenzeitlich bis zu den Sommerferien 2022 verlängert.

 

Über die weitere Entwicklung in dieser Thematik wird die Verbundgesellschaft jeweils berichten.

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