Anhörung - AVV/0042/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Mobil-Ticket ABO
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.03.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Einführung des Mobil-Tickets für die StädteRegion Aachen zum 01.06.2011 wurde ein attraktives Tarifangebot zur Nutzung des ÖPNV für bezugsberechtigte Personen geschaffen. Grundlage hierfür war die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Sozialticket im ÖPNV durch das Land NRW. In den nachfolgenden Jahren konnte das Mobil-Ticket SädteRegion Aachen eine steigende Nachfrage vorweisen, so dass bis zum Jahr 2021 weit über 1,2 Millionen Tickets ausgegeben wurden. Das Mobil-Ticket wurde bislang ausschließlich als Monatskarte und nicht als Abonnement angeboten. Mit Beginn der Corona-Pandemie ist der Verkauf, wie auch in anderen Segmenten der Monatskarten jedoch stark eingebrochen.
Mit dem Ziel auch Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten ein attraktives Produkt im Abonnement anzubieten und somit eine Gleichstellung zu anderen Abonnementinhabern herzustellen und gleichzeitig eine stärkere Bindung an den ÖPNV zu erzielen, ist beabsichtigt, ein vergünstigtes Mobil-Ticket als ABO, zunächst als Piloten, für die StädteRegion Aachen mit den nachfolgenden Rahmenbedingungen anzubieten.
- Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen wird im Rahmen eines zunächst zweijährigen Pilotzeitraums vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 als persönliches Abonnement zum Preis von 30,50 Euro je Monat ausgegeben und gilt nur in Verbindung mit einer durch einen Sozialträger der Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen ausgegebenen und zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Kundenkarte.
- Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen wird, wie auch die anderen Abonnements als Chipkarte ausgegeben und unterscheidet sich somit optisch nicht von anderen Abonnements.
- Der berechtigte Personenkreist ist identisch zum Mobil-Ticket StädteRegion Aachen als Monatskarte und umfasst Leistungsempfänger bei einem Sozialträger der Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen.
- Der Geltungsbereich umfasst, ebenso wie die Monatskarte, die gesamte StädteRegion Aachen.
- Die Nutzung ist, ebenso wie die Monatskarte, ohne zeitliche Einschränkung möglich.
- Wie bei anderen bestehenden Abonnements soll das Mobil-ABO StädteRegion Aachen mit einer Mitnahmekomponente ausgestattet werden. Somit können Inhaber eines Abos in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine weitere erwachsene Person und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitnehmen, was eine deutliche Aufwertung des Produktes im Vergleich zum Mobil-Ticket als Monatskarte darstellt.
- Abonnementbeginn (zum 1. eines Monats) und Abonnementdauer (12 Monate) des Mobil-ABO SädteRegion Aachen unterscheiden sich nicht von den übrigen AVV-Abonnementprodukten.
- Sollte die Berechtigung im ersten Vertragsjahr vor Ablauf der 12 Monate entfallen, so ist für die zurückliegenden Monate der Unterschiedsbetrag zum Mobil-Ticket StädteRegion Aachen zu zahlen – es sei denn, der Inhaber des Mobil-ABO StädteRegion Aachen wechselt in ein anderes AVV-Abonnementprodukt (z. B. Monats-ABO, AVV Job-Ticket etc.).
- Mit Erlöschen der Berechtigung hat der Abonnementinhaber dies unverzüglich gegenüber seinem Verkehrsunternehmen, in diesem Fall der ASEAG, anzumelden. Sollte der Abonnementinhaber sein Mobil-ABO StädteRegion Aachen ohne Bezugsberechtigung weiter nutzen, so wird bei Aufdecken des Missbrauchs dem Inhaber für jeden angefangenen Monat seit Erlöschen der ihm durch einen Sozialträger der Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen erteilten Bewilligung eine Nachzahlung in Höhe des jeweils aktuellen Preises des Monats-ABO Erwachsene Preisstufe 2 berechnet. Der monatlich zu entrichtende Nachzahlungsbetrag wird um bereits geleistete Zahlungen für das Mobil-ABO StädteRegion Aachen in vollem Umfang gemindert.
Die entsprechenden Tarifbestimmungen für das Mobil-ABO StädteRegion Aachen sind dem Tagesordnungspunkt „Fortschreibung AVV-Tarifbestimmungen“ zu entnehmen.
Das Mobil-Ticket StädteRegion Aachen als Monatskarte bleibt parallel im freien Verkauf bestehen.
Im Hinblick auf die derzeitigen Überlegungen für eine Stammkundenaktion für Abo-Kunden (s. Top „ABO-Aktion NRW“) wurde seitens der Verbundgesellschaft bewusst der 01.06.2022 als Einführungsdatum für das Mobil-ABO StädteRegion gewählt, so dass auch diese Abonnenten von einer Aktion profitieren können und ein zusätzlicher Anreiz zum Abschluss eines Abonnements gesetzt wird.
Im Hinblick auf die aktuell noch in Papierform ausgegebene Berechtigungskarte durch die Sozialträger arbeitet die Verbundgesellschaft im Rahmen der Digitalisierung des Vertriebs daran, dass diese perspektivisch auch elektronisch auf der Chipkarte hinterlegt werden kann und keine separate Ausweisung bei einer Kontrolle erfolgen muss.
Die Einführung des neuen Tarifproduktes steht unter dem Vorbehalt der parallelen Beschlussfassung des Regionalen Beirates der StädteRegion Aachen.