Anhörung - AVV/0044/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zum jeweiligen Zeitpunkt im beschriebenen Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mobil-ABO StädteRegion Aachen

Das Mobil-ABO StädteRegion Aachen soll vorerst als zweijähriger Pilot zum 01.06.2022 für Leistungsempfänger eines Sozialträgers der StädteRegion Aachen oder Stadt Aachen eingeführt werden. Nähere Informationen können der Vorlage 3.1 entnommen werden. Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.06.2022 angepasst werden.

 

eTarif AVV

Aufbauend auf den Beschlüssen der Verbandsversammlung zur Einführung eines fahrtenbezogenen Preisdeckels im eTarif AVV am 24.11.2021 ergibt sich eine Ergänzung in den AVV-Tarifbestimmungen.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 2 dargestellt, angepasst werden. Hinsichtlich des Anpassungszeitpunktes befindet sich die Verbundgesellschaft noch im Austausch mit den übrigen Partnern in NRW und den Systemherstellern. Die jetzigen Pläne gehen von einer Umsetzung Anfang Juni 2022 aus.

 

Überarbeitung des Ausnahmekatalogs zum Job-Ticket und Job-Ticket Split

Auf Wunsch von Job-Ticket Kunden und nach vorangegangener Beratung mit den Verkehrsunternehmen schlägt die Verbundgesellschaft die Überarbeitung der Tarifbestimmungen für den Ausnahmekatalog zum Job-Ticket und Job-Ticket Split hinsichtlich der Aufnahme einer Sabbatical Regelung vor. Der betreffende Abschnitt in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 3 dargestellt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst werden.

 

Anpassung Kündigungsfristen ABO

Mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge, welches zum 01.03.2022 in Kraft tritt, werden künftig bestimmte, für Verbraucher nachteilige Vertragsabschluss- und -gestaltungsmethoden für unzulässig erklärt. So werden demnächst Verträge nach einer zulässigen, stillschweigenden Verlängerung jederzeit binnen eines Monats kündbar. Da die heutigen Abonnementbestimmungen eine AVV-weit festgelegte Frist (10. eines Monats) vorsehen und sich hieraus unter Umständen die Monatsfrist nicht einhalten lässt, besteht aufgrund der Gesetzesänderung Anpassungsbedarf. Die hieraus resultierenden Änderungen sind der Anlage 4 zu entnehmen und sollen zum 01.03.2022 in Kraft treten.

 

Entfernung Nachlösen

Gemäß 14.6 der AVV-Tarifbestimmungen haben die Fahrgäste im ÖSPV (Bus) die Möglichkeit, über das dem Fahrer genannte Fahrtziel hinaus im Anschluss an die bereits bezahlte Strecke ein Ticket nachzulösen. Nach Berichten der Verkehrsunternehmen machen die Fahrgäste jedoch von dem Angebot des Nachlösens keinen Gebrauch. Die technische Abbildung, insbesondere im Kontext der Umsetzung der EFM Baustufe 2 und dem Einsatz von Tarifmodulen ist nicht minder komplex und stellt einen hohen vertrieblichen Aufwand dar. Aufgrund der Tatsache, dass das Angebot von den Fahrgästen nicht in Anspruch genommen wird, haben sich die Vertreter der Verkehrsunternehmen im AVV für eine ersatzlose Entfernung der Regelung unter 14.6 „Nachlösen“ und damit Verschlankung der Tarifbestimmungen ausgesprochen. Der Punkt 14.6 „Nachlösen“ in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in der Anlage 5 dargestellt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt entfernt werden.

 

Flugs-Ticket

Der Punkt „Flugs-Ticket“ in den AVV-Tarifbestimmungen weist in seiner bisherigen Fassung darauf hin, dass dieses auch für den NetLiner in Monschau zur Anwendung kommt. Da das „Flugs-Ticket“ nicht zum System der Raumbedienung des NetLiners passt, soll der entsprechende Abschnitt aus den Tarifbestimmungen auf Wunsch der ASEAG entfernt werden und somit die Anwendung des Flugs-Tickets für den NetLiner entfallen.

In den AVV-Tarifbestimmungen würden die entsprechenden Abschnitte, wie in Anlage 6 dargestellt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst werden.

 

Redaktionelle Anpassungen

Azubi-ABO und Azubi-Ticket

Die beiden Tarifprodukte wurden vor geraumer Zeit eingeführt. Nachträglich soll es formulierungstechnische Nachschärfungen hinsichtlich der ganztägigen Gültigkeit an den Tarifbestimmungen geben. In den AVV-Tarifbestimmungen würden die entsprechenden Abschnitte, wie in Anlage 7 dargestellt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt hinsichtlich der ganztägigen Gültigkeit geschärft werden.

 

Herausnahme Abellio / Streichung Abkürzung

Wie aus der Presse bekannt, ist Abellio seit dem 01.02.2022 nicht mehr als Verkehrsunternehmen im AVV vertreten. Zudem wird für die Rurtalbus fälschlicherweise die Abkürzung (RTB) genannt. Daher ergeben sich die in Anlage 8 dargestellten Änderungen der Tarifbestimmungen, welche zum nächstmöglichen Zeitpunkt angepasst werden sollen.

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