Anhörung - AVV/0046/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer erneuten NRW-weiten ABO-Aktion zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgehend von massiven Fahrgastrückgängen infolge der Corona-Pandemie, welche sich mittlerweile auch in den Abonnementzahlen widerspiegeln, gilt es, mit geeigneten Maßnahmen diesen entgegenzuwirken und die bestehenden Kunden an den ÖPNV zu binden und neue Kunden zu gewinnen.

 

Bereits in den vergangenen Jahren 2020 und 2021 hat eine zwischen allen Verbundräumen abgestimmte NRW-weite Kundenbindungs- und Kunden(rück)gewinnungsaktion stattgefunden. Im Rahmen der jeweiligen Sommerferien wurde die räumliche Gültigkeit bestehender oder neuer Abonnements auf ganz NRW samt Mitnahmemöglichkeit ausgeweitet. Die beiden Aktionen haben großen Anklang bei den Abonnenten gefunden und zu zahlreichen positiven Rückmeldungen geführt.

 

Aufbauend auf den erfolgreichen Aktionen der vergangenen Jahre ist beabsichtigt, auch im Jahr 2022 eine attraktive und mehrwertstiftende Aktion mit ähnlich hoher Durchschlagkraft durchzuführen. Die Aktion soll vorrangig erneut das Ziel erfüllen bestehenden Stammkunden für ihre Treue zu danken und neue Kunden für die Abonnementprodukte und somit für den ÖPNV zu gewinnen. Auch eine etwaige Aktion im Jahr 2022 soll NRW-weit einheitlich zur Umsetzung gebracht werden und dadurch ein möglichst großer Teilnehmerkreis angesprochen werden. Dies findet auch Unterstützung bei dem Verkehrsministerium NRW.

 

Der aktuelle Diskussionsstand zwischen den NRW-Verbünden und SPNV-Aufgabenträgern stellt sich wie nachfolgend aufgeführt dar.

 

Zeitraum:   1. Juni – 30. September 2022

Berechtigte: alle Abonnement-Inhaber; Kunden, die während der Aktion einen Abonnement-Vertrag abschließen sind ebenfalls berechtigt

Geltungsraum:   Geografische Grenzen NRW (analog vorherige Aktionen)

Ausprägung:  Abonnements erhalten an Wochenenden (samstags und sonntags) verbundweite und NRW-weite Gültigkeit inkl. Mitnahmekomponente

(2 Personen, 3 Kinder ODER 2 Personen, 2 Fahrräder)

 

Für die Partner im AVV ist es essenziell bei einer etwaigen Aktion darauf zu achten, dass diese Rettungsschirm-unschädlich ist und eine Erlössicherung inklusive der SPNV-Unternehmen sichergestellt wird.

 

Über den Fortgang der Aktivitäten wird im Rahmen der Sitzung berichtet.

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