Entscheidungsvorlage - FB 61/0332/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zum Umbau der Alt-Haarener Str. gemäß Plan Nr: 2021_009_L1 und 2021_009_L2 (Anlage 1 und 2) zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zum Umbau der Alt-Haarener Str. gemäß Plan Nr: 2021_009_L1 und 2021_009_L2 (Anlage 1 und 2).

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

 

Die Alt-Haarener-Straße wird im Abschnitt zwischen Friedenstraße und Haarener Gracht als Unfallschwerpunkt eingeordnet. Im Jahr 2017 haben sich sechs Unfälle ereignet, in drei Fällen waren Radfahrende beteiligt. Die Unfälle ereigneten sich stadteinwärts aufgrund aufschlagender Türen (Unfallursache „Dooring“). Auf der Alt-Haarener Straße wird der Radverkehr in diesem Abschnitt aktuell im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Neben dem Parken ist beidseitig kein Sicherheitstrennstreifen markiert.

Die Unfallkommission hat am 15.02.2018 aufgrund mehrerer gleichartiger Unfälle mit Radfahrenden beschlossen, dass zum Schutz der Radfahrer*innen eine Veränderung der Straßenaufteilung erfolgen soll. Gemäß Planungsbeschluss vom 21.01.2021 wurde ein einseitiger Radfahrstreifen zwischen Haarener Gracht und Friedensstraße beschlossen.

 

2. Heutige Situation

 

Die Alt-Haarener-Straße liegt im Zentrum des Stadtteils Aachen-Haaren. Sie ist im Trennprinzip ausgebaut. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, im Kurvenbereich ist Tempo-30 ausgeschildert.

 

Die Alt-Haarener Straße ist eine angebaute Hauptverkehrsstraße (HS III) gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Sie erfüllt damit eine wichtige Funktion für den motorisierten Verkehr, sowohl für den Pkw- als auch für den Bus- und Schwerlastverkehr.

Der Knoten Alt-Haarener Straße/Haarener Gracht wird signaltechnisch geregelt. Eine Verkehrserhebung im Februar 2016 ergab für den gesamten Zählzeitraum (7:00-19:00 Uhr) eine Belastung von 4.622 Kfz und 36 Radfahrer*innen in Richtung Friedenstraße. In der Gegenrichtung wurden 4.977 Kfz und 26 Radfahrer*innen gezählt. In den Sommermonaten ist mit deutlich mehr Radverkehr zu rechnen.

Die Alt-Haarener Straße wird in diesem Abschnitt von den Linien 11, 21, 30 und N6 befahren. Die Linien 11 und 21 fahren jeweils im 30-Minuten-Takt.

 

Die Breite der Fahrbahn variiert zwischen 6,28 m und 8,12 m. Die Gehwegbreiten, von 2,00 m bis 4,16 m auf der östlichen Straßenseite und von überwiegend ca. 2,00 m auf der westlichen Straßenseite, erfüllen nicht durchgehend den in der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) definierten Standard für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen (2,50 m inkl. Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Fahrbahn).

Auf beiden Seiten der Alt-Haarener Straße ist das Parken am Fahrbahnrand zwischen Baumfeldern möglich. Zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße stehen 27 Parkplätze zur Verfügung, 18 auf der westlichen und 9 auf der östlichen Fahrbahnseite. Des Weiteren stehen zwischen Friedenstraße und Kochstraße 17 Parkplätze zur Verfügung, fünf auf der westlichen und 12 auf der östlichen Fahrbahnseite.

Zurzeit wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn ohne Schutzstreifenmarkierung geführt. Dementsprechend sind auch keine Sicherheitstrennstreifen vorhanden (vgl. Anlage 1 und 2).

 

3. Planung

 

Um Radfahrende auf dem genannten Abschnitt der Alt-Haarener Straße sicher zu führen und die Unfallursache zu beheben, ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen vorgesehen. Gleichzeitig dürfen die Belange der Fußgänger*innen nicht vernachlässigt werden.

Bei der vorliegenden Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet.

Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Aufgrund von Planüberschneidungen zwischen der Umplanung Alt-Haarener Straße und der Planung für die Platzumgestaltung „Rund um St. Germanus“ (Vorlage FB 61/1293/WP17) wird entgegen dem Planungsbeschluss stadtauswärts ein Schutzstreifen statt eines Radfahrstreifens angelegt.

Dies berücksichtigt den Beschluss der Unfallkommission und entschärft den Unfallschwerpunkt zwischen Friedenstraße und Haarener Gracht durch die Aufgabe der stadteinwärtigen Parkstände.

 

Zum Hintergrund der Planungsänderung:

Die Planung für die Umgestaltung des Kirchenumfeldes St. Germanus sah vor, den im Bestand rd. 2,00 m breiten Längsparkstreifen stadteinwärts entlang der Alt-Haarener Straße und die vorgelagerten Baumbeete, der zukünftigen Gehweg-/Platzfläche zuzuschlagen.

Die ursprünglich beschlossene Maßnahme nach Unfallkommission sah einen 1,50 m breiten Radfahrstreifen stadtauswärts zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken und zur Fahrbahn vor. Die Restfahrbahn wurde mit einer Breite von 6,00 m geplant. Dadurch verblieb an der Kirchentreppe ein nur 2,13 m breiter Gehweg.

Die Überschneidung der Planungen wurde, nach interner Abstimmung so gelöst, dass ein 1,50 m breiter Schutzstreifen mit 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zum Parken und eine Restfahrbahn von 6,00 m festgelegt wurde. Durch diese Planung wird ermöglicht, den Gehweg an der Kirchentreppe auf 2,63 m zu verbreitern, was den Anforderungen der RASt 06 entspricht. Dadurch wird der Unfallschwerpunkt entschärft, der stadtauswärtige Radverkehr erhält eine eigene Fläche und der Fußverkehr wird ebenfalls berücksichtigt.

 

Es wird lediglich die westliche Straßenseite umgebaut. Der östliche Gehweg bleibt unberührt.

Stadtauswärts wird ein 1,50 m breiter Schutzstreifen zzgl. 0,50 m Sicherheitstrennstreifen neben dem Parken markiert. Damit wird auf dieser Seite ein sicheres bergauffahren ermöglicht. Die Fahrbahnbreite wird neben der Radverkehrsanlage mindestens 6,00 m (Vorgaben der RASt zum Begegnungsfall Bus/Bus bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen), im Knoten zur Friedenstraße bis 7,25 m, betragen. Durch die breitere Fahrbahn im Kurvenbereich wird die Situation für den dort verkehrenden Linienverkehr verbessert. Die ASEAG hat dies bereits öfters kritisiert, da es zu kritischen Situationen im Begegnungsverkehr kommt.

Der westliche Gehweg wird im Bereich des Kirchenumfelds geringfügig auf ca. 3,50 m verbreitert. Punktuell (wie an der Kirchentreppe) ergibt sich aufgrund des Wegfalles der Baumbeete und vorgezogenen Seitenräume eine Breite von 2,63 m. Ab Hausnummer 96 wird der im Bestand mit < 2,00 m sehr schmale Gehweg auf min. 2,00 m verbreitert. Er entspricht damit in seiner Breite nicht durchgängig dem Regelmaß der RASt 06 für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen (2,50 m inkl. Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Fahrbahn). Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist dies nicht allen Abschnitten möglich.

 

Am Haus Nr.123 bekommen Radfahrende zunächst einen 1,25 m breiten Schutzstreifen, der sich bis Haus Nr. 127 aufweitet und in den 1,50 m breiten Schutzstreifen übergeht, der am Knoten Alt-Haarener Straße/Kochstraße endet. Er schließt sich dort an den bestehenden Schutzstreifen an. Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und kann bei Bedarf durch den KFZ-Verkehr überfahren werden.

 

Die stadteinwärts, bergab fahrenden Radfahrer*innen fahren weiter im Mischverkehr mit dem fließenden Verkehr und erhalten am Knoten zur Haarener Gracht einen vorgezogenen Aufstellbereich.

Im Bereich von Hausnummer 149 wird eine gesicherte Querungsstelle mit LSA vorgesehen, welche das Überqueren der Alt-Haarener Straße erleichtert und die Wegebeziehung zwischen Germanusstraße und Kirchweg herstellt.

 

Parkraumbilanz

Insgesamt entfallen durch die Umbaumaßnahme zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden 30 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum.

 

 

westliche Fahrbahnseite

östliche

Fahrbahnseite

Summe

Bestand

23

21

44

Planung

5

9

14

Tab. 1: Parkraumbilanz zwischen Haarener Gracht und Kochstraße

 

Baumbilanz

Es müssen drei Hainbuchen zwischen den Parkständen an der Kirche St. Germanus mit einem Stammdurchmesser von 0,15 bzw. 0,20 m entfernt werden. Die Bäume unterliegen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.

 

Bestand

10

Planung

7

Tab. 2: Baumbilanz - Anzahl der Straßenbäume zwischen Haarener Gracht und Kochstraße

 

 

 

 

Barrierefreiheit

Im Zuge des Gehwegausbaus wird für Blinde und Sehbehinderte durchgängig ein taktiles Leitsystem auf der westlichen Straßenseite eingerichtet.

 

Beleuchtung

Aufgrund der Verschiebung der Bordsteinlinie müssen zwei Straßenleuchten in Abstimmung mit der STAWAG versetzt werden.

 

Ausbauelemente
Für den Umbau des Querschnitts der Alt-Haarener Straße wird teilweise der Verlauf der vorhandenen Bordsteine auf der westlichen Straßenseite verändert. Für den Einbau der neuen Bordsteine muss sowohl in der Fahrbahn als auch im Bereich der Gehwege in Anpassungsbereichen ein Ausbau erfolgen.

Die im Folgenden aufgeführten Schichtdicken sind anhand der notwendigen Belastungsklasse in Verbindung mit der RStO 12 geplant.

 

Aufbau Gehweg (ab Alt-Haarener Str. Nr. 96)

  8 cm

Betonplatten 30/30, grau (mit Fugenverbundsystem)

  4 cm

Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5

15 cm

Dränbetontragschicht

18 cm

Frostschutzschicht 0/45

45 cm

Gesamtaufbau

 

Hinweis: Dieser Aufbau gilt für den Umbau des Gehweges ab Hausnummer 96. Der übrige Teil des Gehweges ab der Kirche St. Germanus bis Hausnummer 96 wird im Rahmen der Umbaumaßnahme „Rund um St. Germanus“ mit den dort geplanten Oberflächenmaterialien / Aufbauten ausgeführt. Weitere Informationen hierzu unter dem Punkt „Umsetzung“ 

 

Aufbau Zufahrt (ab Alt-Haarener Str. Nr. 96) 

10 cm

Betonsteinpflaster 10/20, grau (mit Fugenverbundsystem)

  4 cm

Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5

20 cm

Dränbetontragschicht

16 cm

Frostschutzschicht 0/45

50 cm

Gesamtaufbau

 

Hinweis: Dieser Aufbau gilt für die Zufahrten ab Hausnummer 96. Die Zufahrt zur Germanusstraße wird, wie auch die Gehwege in diesem Bereich zusammen mit der Umbaumaßnahme „Rund um St. Germanus“ ausgeführt.

 

Aufbau Fahrbahn (gem. RStO 12, Tafel 1, Zelle 1, Bk 3,2)

  4 cm

Asphaltdeckschicht

  6 cm

Asphaltbinder

12 cm

Asphalttragschicht

43 cm

Frostschutzschicht

65 cm

Gesamtaufbau

 

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung wird die Ausschreibung zur Durchführung der Maßnahme vorbereitet. Mit einer Vergabe der Maßnahme kann voraussichtlich im 3. Quartal 2022 gerechnet werden. Der Beginn der Umbaumaßnahme kann darauf im 4. Quartal erfolgen.

Die in der Planung dargestellte Anpassung der Gehwegfläche entlang der Alt-Haarener Straße (Kirche bis Hausnummer 96) ist Bestandteil der Baumaßnahme „Umgestaltung Rund um St. Germanus“ (Vorlage FB 61/0331/WP18), welche ebenfalls Ende 2022 begonnen werden soll. 

Die Umgestaltung der Oberflächen rund um die Kirche reicht bis an die Bordsteinkante der Alt-Haarener Straße. Bei einem gleichzeitigen Baubeginn besteht die Gefahr, dass die Baumaßnahmen sich gegenseitig behindern oder schon durchgeführte Arbeiten beschädigt werden. Daher ist folgender Ablauf angedacht:

 

1. Bauabschnitt:

Als Vorabmaßnahme werden zur Beseitigung des Unfallschwerpunktes die vorgezogenen Seitenräume inkl. der Baumbeete zurückgebaut, die Baumbeete werden verfüllt und die Oberflächen werden an die vorhandene Fahrbahn angeglichen.

Im Bereich der Zufahrt zur Germanusstraße muss die Gehwegüberfahrt an die neue Höhenlage angepasst werden.

Ab Haus Nummer 96 erfolgt eine Verbreiterung des Gehweges bis zur Friedensstraße. Die Markierung der Parkstreifen am westlichen Fahrbahnrand bis zur Friedensstraße werden abgefräst und Parkverbotsschilder aufgestellt. Die so entstehende gradlinige Bordsteinführung ohne Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand, entschärft die Situation für stadteinwärts fahrende Radfahrer*innen deutlich.

Zusammen mit den Umbaumaßnahmen erfolgen auch die Markierungsarbeiten inkl. der Roteinfärbung des Schutzstreifens.

 

2. Bauabschnitt (im Auftrag St. Germanus)

Im Zuge des Ausbaus St. Germanus wird die in der Planung dargestellte neue Bordsteinführung am westlichen Fahrbahnrand zusammen mit der Platzgestaltung ausgeführt. Hierdurch wird erreicht, dass die Erneuerung der Gehwegoberflächen und die Anpassung der Bordsteinführung in einer Maßnahme gebündelt wird. 

Ausbauende der Platzgestaltung ist bei Hausnummer 96.

 

5. Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für den Umbau und die Markierungsarbeiten belaufen sich inkl. Roteinfärbung der Radverkehrsanlage überschlägig auf ca. 215.000 €. Die Maßnahme ist nicht KAG-beitragspflichtig.

 

Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, zur Verfügung unter PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 "Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission".

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

301.357,76*

301.357,76

180.000

180.000

0

0

Ergebnis

301.357,76

301.357,76

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

37.957,06**

37.957,06

60.000

60.000

0

0

Abschreibungen

20.000,00

20.000,00

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

57.957,06

57.957,06

90.000

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 201.357,76 €

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 20.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 17.957,06 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Daher ist ihre Umset-zung nicht explizit durch das Erreichen der Ziele des Klimaschutzes motiviert.

Es werden ca. 50 m2 Grünfläche zu Gunsten der Radverkehrsanlagen versiegelt. Dabei müssen drei Hainbuchen mit einem Stammdurchmesser von 0,15 bzw. 0,20 m entfernt werden. Die Bäume unterlie-gen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen.

Durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die besseren Bedingungen für Radfahrer*innen im Straßenverkehr, wird sich die Attraktivität des Radverkehrs erhöhen. Dadurch ist langfristig zu erwar-ten ist, dass Pendler vom Pkw auf das Rad umsteigen werden.

 

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Anlagen

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