Entscheidungsvorlage - A 62/0021/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die Planstraße A „Arlingtonstraße“, die Planstraße B „Kostromastraße“, die Planstraße C „Ningbostraße“ und die von der Planstraße A ca. 80 m hinter der Grauenhofer Weg nach rechts in Richtung Königsberger Straße abzweigende Straße „Naumburger Straße“.

 

Den Straßenschildern sind folgende Zusatzschilder beizufügen:

 

Zu Arlingtonstraße: „Stadt in Virginia (USA) - Partnerstadt seit 1993“

 

Zu Kostromastraße: „Stadt in Russland - Partnerstadt seit 2005“

 

Zu Ningbostraße: „Stadt in der Provinz Zhejiang (China) - Partnerstadt seit 1986“

 

Zu Naumburger Straße: „Stadt an der Saale in Sachsen-Anhalt - Partnerstadt seit 1988“

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Erläuterungen

Benennung von Straßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 850 „Grauenhofer Weg“

 

 

Erläuterungen:

Im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 850 „Grauenhofer Weg“ sind mehrere Erschließungsstraßen geplant, für die neue Straßennamen benötigt werden.

 

Auf der Liste der Straßenbenennungswünsche stehen seit langem schon die Namen der Aachener Partnerstädte Arlington, Kostroma, Naumburg und Ningbo. Zusätzlich wurde die Benennung einer Straße nach Ningbo durch den Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft Aachen – Ningbo anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft beantragt.

 

In dem neuen Wohngebiet Grauenhofer Weg bietet sich nunmehr die Möglichkeit, Straßen nach diesen Partnerstädten zu benennen. Nach den übrigen Partnerstädten Reims, Halifax, Toledo und Montebourg sind bereits Straßen in Aachen benannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Planstraße A „Arlingtonstraße“, die Planstraße B „Kostroma-straße“, die Planstraße C „Ningbostraße“ und die von der Planstraße A ca. 80 m hinter der Grauenhofer Weg nach rechts in Richtung Königsberger Straße abzweigende Straße „Naumburger Straße“ zu nennen.

 

 

 

 

Anlage/n

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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