Kenntnisnahme - FB 56/0162/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

„Wegweiser – Gemeinsam gegen Islamismus(früher bekannt als Wegweiser – Gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus) ist ein umfassendes und innovatives Präventionsprogramm des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Bislang wurden in insgesamt 25 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens Beratungsstellen eingerichtet. Das Programm zielt darauf ab, den Einstieg der vorwiegend jungen Menschen in den Islamismus zu verhindern und bewegt sich somit auf den Ebenen der primären und sekundären Prävention.

Kernaufgabe des Programms ist es, die sich radikalisierenden (jungen) Menschen und ihr soziales Umfeld (Familie, Freunde*innen, Arbeitskollegen*innen, Lehrer*innen, Betreuer*innen etc.) zu beraten. Darüber hinaus informieren und sensibilisieren die Wegweiser-Berater*innen die lokale Öffentlichkeit in Vorträgen und veranstalten Workshops in regionalen Institutionen, wie z. B. in Schulen, zu den Themen Islamismus, extremistischer Salafismus sowie Radikalisierung.

Im August 2019 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und StädteRegion Aachen geschlossen, der das Präventionsprogramm „Wegweiser in der Region Aachen – Gemeinsam gegen Islamismus“ auch über die Stadt Aachen hinaus in die Kommunen der Region trägt. Die Beratungsleistung des Präventionsprogramms kann seitdem auch für die Bewohner*innen der StädteRegion vor Ort angeboten werden.

Ab dem 01.10.2021 wurde das bisherige Angebot der Anlaufstelle um den Phänomenbereich des auslandsbezogenen Extremismus (AEX), mit Schwerpunkt auf den türkischen Rechtsextremismus, im Rahmen eines Pilotprojektes ausgeweitet.

Das Team von Wegweiser in der Region Aachen ist multidisziplinär besetzt, aus den Bereichen Islamwissenschaften, Pädagogik und psychosoziale Beratung, Soziale Arbeit sowie Sozialwissenschaften. Die Beratung erfolgt individuell, vertrauensvoll und geschützt und kann in mehreren Sprachen durchgeführt werden.

Anlässlich der Ausweitung des Programms wird der aktuelle Sachstand zu „Wegweiser“ anhand einer Power-Point-Präsentation seitens der Berater*innen in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mündlich vorgestellt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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