Entscheidungsvorlage - A 62/0022/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung hebt die derzeitige Benennung der Straße „Michaelstraße“ in ihrem gesamten Umfang zwischen Annastraße und Jesuitenstraße auf und benennt diese Straße nach Frère Roger  „Frère-Roger-Straße“.

 

Den Straßenschildern ist ein Zusatzschild mit folgendem Inhalt zuzufügen:

„Roger Schutz

Prior der ökumenischen Bruderschaft von Taizé

geboren 12.05.1915, gestorben am 16.08.2005“

 

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Erläuterungen

Umbenennung der Straße „Michaelstraße“ in ihrem gesamten Umfang zwischen Annastraße und Jesuitenstraße in „Frère-Roger-Straße“

 

Erläuterungen:

 

Im November 2005 haben der Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Aachen, Herr Hans-Peter Brockhoff, der Bischof von Aachen, Herr Dr. Heinrich Mussinghof, und der Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Herr Dr. Jürgen Linden, den gemeinsamen Ratsantrag gestellt,  ein Straße nach dem verstorbenen Karlspreisträger Frère Roger zu benennen.

 

Zur Begründung des Antrages wird ausgeführt:

„Frère Roger hat in besonderer Weise durch sein gesamtes Lebenswerk die christlichen Konfessionen und Christen- und Bürgergemeinden in ihrer gemeinsamen Verantwortung gesehen und hier Brücken gebaut. Insofern ist es unser Anliegen, das Erinnern und Gedenken dieses Menschen durch eine Straßenbenennung wach zu halten.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Ehrung durch die Umbenennung der Michaelstraße durchzuführen. Dadurch wird eine für die Ehrung angemessene Straße im Zentrum der Stadt gewählt, an der außerdem wesentliche Einrichtungen der evangelischen Kirche Aachen angrenzen.

 

Die Auswirkungen der Umbenennung auf Anlieger ist relativ gering, da an dieser Straße neben den Einrichtungen der evangelischen Kirche Aachen lediglich ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten angrenzt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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Anlagen

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