Entscheidungsvorlage - A 62/0023/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die Zuwegung zu den im rückwärtigen Bereich des ehemaligen Klostergartens an der Friedrich-Ebert-Allee liegenden Grundstücken „Klostergarten“.

Reduzieren

Erläuterungen

Benennung der Zuwegung zu den im rückwärtigen Bereich des ehemaligen Klostergartens an der Friedrich-Ebert-Allee liegenden Grundstücken

 

 

Erläuterungen:

 

Der bislang als Klostergarten genutzte Grundstücksteil des Klosters der Schwestern vom armen Kind Jesu an der Friedrich-Ebert-Allee wird für Wohnbauzwecke und die Errichtung eines Kindergartens erschlossen. Die neu entstehenden Grundstücke entlang der Friedrich-Ebert-Allee werden unmittelbar von dieser Straße erschlossen, während die Erschließung des rückseitigen Grundstücksteils durch Ausbauvereinbarung über eine private Erschließung erfolgt.

 

Um eine gesicherte Orientierung insbesondere auch für Rettungsdienste zu gewährleisten, ist für diese innere Erschließung eine Straßenbenennung vorzunehmen.

 

Der derzeitige Eigentümer und Projektentwickler schlägt vor, einen Straßennamen zu wählen, der den Bezug zu dem Klostergrundstück beinhaltet. Auf Grund der vorherigen Nutzung der Grundstücksfläche als Klostergarten wird diese Nutzung durch die Namensgebung „Klostergarten“ für die Zukunft festgehalten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...