Kenntnisnahme - FB 36/0136/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 176/18 gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Zielsetzung Einrichtung künstlicher Hirschkäfer-Bruthabitate in Aachen hat die AfD-Gruppe im Rat der Stadt Aachen am 09.07.2021 beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Aachen nimmt die existentielle edrohung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) besorgt zur Kenntnis und setzt sich zukünftig aktiv für Schutz und Erhalt dieser Tierart ein.

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Aachener Naturflächen geeignete Standorte für künstliche Hirschkäfer-Bruthabitate zu lokalisieren. An mindestens drei Standorten mit optimalen Voraus-setzungen (Baumart und Zersetzungsgraddes Totoholzes, Höhenlage, Beschattung, Bodenstruktur, Fressfeinde etc.) für eine erfolgreiche Brutzeit werden entsprechende Bruthabitate eingerichtet.

Zu diesem Zweck setzt sich die Verwaltung mit dem Aachener Stadtverband des des NABU sowie dem Umweltamt der Städteregion und ggfls. Weiteren sachkundigen Akteuren ins Benehmen, um weitere Fachexpertise in das Projekt einzubinden.

Der Antrag wird damit begründet, dass dieser größte und markanteste Käfer Mitteleuropas vom Aus-sterben bedroht sei. Wesentlicher Grund r den Rückgang der Hirschkäfer-Populationen sei die profit-orientierte Vernutzung des einheimischen Waldes. Durch übermäßigen Holzeinschlag, Entnahme von lebenswichtigem Altholz und Überfremdung durch nichtheimische Baumarten würde dem Hirschkäfer zunehmend natürlicher Lebensraum entzogen.

Der Ratsantrag Nr. 176/18 wurde durch den Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 01.09.2021 angenommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund der stark vergrößerten Mundwerkzeuge, die an ein Hirschgeweih erinnern, erreichen männli-che Hirschkäfer (Lucanus cervus) eine Körperlänge von bis zu 8 cm. Der Hirschkäfer ist damit die größte Käferart Europas. Als Lebensraum bevorzugt die Art alte Eichen- und Eichenmischwälder so-wie Buchenwälder mit zahlreichen vermodernden Stubben oder absterbenden Althölzern als Brutsub-trat für die Larven. Sekundär werden auch alte Parkanlagen, Gärten und Obstplantagen besiedelt. Der Hirschkäfer gilt als ausgesprochen ortstreu und zeigt trotz seiner Flugfähigkeit nur eine geringe Ten-denz zur Ausbreitung.

 

Während die Larven für ihre Entwicklung in moderndem Holz bis zu 8 Jahre benötigen haben die er-wachsenen Hirschkäfer eine Lebenserwartung von lediglich 3 bis 8 Wochen. In ihrer kurzen aktiven Phase von Mai bis Ende Juli sind die Käfer überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv; Nachweise sind aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise deshalb in der Regel Zufallsfunde.

 

In Deutschland kommt die Art, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, in allen Bundesländern vor. Gemäß Fachinformationssystem des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) kommt der Hirschkäfer in Nordrhein-Westfalen in allen Großlandschaften noch zerstreut verbreitet vor. Kernvorkommen liegen am Unteren Niederrhein, im Münsterland, im Weserbergland, in den Randlagen des Bergischen Landes sowie am Nordrand der Eifel und im Köln-Bonner Raum. Ins-gesamt sind nach 1990 mindestens 30 Vorkommen bekannt.

 

Durch seinen hohen Bestand alter Eichen und Wurzelstubben erfüllt der Augustinerwald die Lebens-raumansprüche des Hirschkäfers in nahezu idealer Weise. Im Aachener Artenschutzkonzept (I. Stufe, 2013) ist eine Aussage des ehemaligen Revierförsters Koch aus dem Jahr 2004 vermerkt, wonach die größte heimische Käferart die altholzreichen Bestände im Beverbachtal besiedelt. Darüber hinaus wird die Entwicklung weiterer geeigneter Habitate im Stadtwald durch die seit Jahren vom städtischen Ge-meindeforstamt praktizierte nachhaltige Forstwirtschaft mit einer deutlichen Erhöhung des Totholzan-teils fortlaufend begünstigt.

 

Aufgrund dieser stetigen Verbesserung seiner Lebensraumansprüche sieht die untere Naturschutzbe-hörde der Stadt Aachen derzeit keine Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Fördermaßnahmen – wie die im Antrag geforderte Einrichtung künstlicher Hirschkäfer-Bruthabitate - im Aachener Stadtwald.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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