Entscheidungsvorlage - FB 61/0333/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere für den Blockinnenbereich

-          Nutzungskonzept für ein verträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnen

-          Konzeption einer maßvollen Nachverdichtung im Blockinnenbereich mit einer klima- und sozialverträglichen Höhenentwicklung und Dichte

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen

-          Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten zur Deckung der Mobilitätsbedarfe im Plangebiet sowie ergänzender Bedarfe aus dem umgebenden Quartier

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Alt-Haarener Straße, Auf der Hüls und Akazienstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere für den Blockinnenbereich

-          Nutzungskonzept für ein verträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnen

-          Konzeption einer maßvollen Nachverdichtung im Blockinnenbereich mit einer klima- und sozialverträglichen Höhenentwicklung und Dichte

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen

-          Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten zur Deckung der Mobilitätsbedarfe im Plangebiet sowie ergänzender Bedarfe aus dem umgebenden Quartier

die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Planbereich zwischen Alt-Haarener Straße, Auf der Hüls, Haarbachtalstraße und Akazienstraße im Stadtbezirk Aachen-Haaren.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.    Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Anlass

Im Dezember 2021 hat ein interfraktionelles Gespräch stattgefunden, in dem die Fraktionen der Bezirksvertretung Haaren ihre Sorge geäußert haben, dass sich in dem Blockinnenbereich zwischen Alt-Haarener Straße, Auf der Hüls, Akazienstraße und Haarbachtalstraße Fehlentwicklungen ergeben könnten. Anlassgebend dafür waren wiederkehrende Grunderwerbsgeschäfte in diesem Blockinnenbereich. Mit dieser Vorlage soll daher zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Alt-Haarener Straße / Auf der Hüls angestoßen werden.

 

Bestand

Das Plangebiet besteht aus einer überwiegend dreigeschossigen Blockrandbebauung zu den Straße Alt-Haarener Straße, Auf der Hüls und Haarbachtalstraße bis Haus Nr. 7. Die Bebauung ist überwiegend nach dem zweiten Weltkrieg entstanden. Der Block ist an der südlichen Haarbachtalstraße und an der Akazienstraße nicht geschlossen. Hier schließt sich eine offene Bebauung mit einem zweigeschossigen Geschäftsgebäude (Lebensmittel-Einzelhandel) und einem achtgeschossigen Wohngebäude mit einem Garagenhof an. Die Bebauung ist aus den 1960er-Jahren.

Große Teile der Bebauung sind auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 3- I. Änderung - der ehemaligen Gemeinde Haaren entstanden (Rechtskraft 30.03.1965). Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet fest und drei Vollgeschosse für die Blockrandbebauung, zwei- und acht Vollgeschosse für die offene Bebauung Ecke Haarbachtalstraße/ Akazienstraße. Die Innenbereiche sahen keine Bebauung vor, lediglich ein Garagenhof für das achtgeschossige Mehrfamilienhaus ist festgesetzt.

In einem Gerichtsverfahren wurden in den 1980er-Jahren Rechtsmängel im Bebauungsplan Nr. 3 – I. Änderung – festgestellt. Seitdem wird der Bebauungsplan nicht mehr angewendet und der Bereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gemäß § 34 BauGB betrachtet. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Gemischte Baufläche dargestellt.

Die überwiegend dreigeschossige Straßenrandbebauung ist durch gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den Obergeschossen geprägt. Die rückwärtigen Teile der Grundstücke bilden einen Blockinnenbereich mit einigen gewerblichen Gebäuden und mit Stellplatzflächen. Auf vielen Grundstücken sind noch Hausgärten vorhanden. Die Gebäude sind ein- bis zweigeschossig und sind beispielsweise als Schreinerei, Kartoffelhandel oder Arztpraxis genutzt. Die Innenbereiche sind teilweise durch Einfahrten oder Tordurchfahrten erreichbar.

 

Ziel und Zweck der Planung

Im Innenbereich des Blocks hat sich im Laufe der Jahre eine bauliche Verdichtung und Versiegelung von Flächen ergeben. Da Flächen knapp werden und auch die Stärkung der Innenentwicklung städtebauliches Ziel ist, besteht die Gefahr, dass eine ungesteuerte Fehlentwicklung entsteht, die nicht allen Nutzungsansprüchen in dem Mischgebiet gerecht wird. Eine zu hohe Verdichtung kann den Grün- und Freiflächenanteil reduzieren und insbesondere die Wohnqualität schmälern.

Dieser Gefahr soll mit einem Bebauungsplan, der eine geordnete städtebauliche Entwicklung verfolgt, begegnet werden. Ziele sind die Erhaltung von Grün- und Freiflächen und ein Konzept zur maßvollen Nachverdichtung. Die Interessen von Gewerbe und Wohnen sind gleichermaßen zu berücksichtigen.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der „Leitlinien der Innenentwicklung“, die der Planungsausschuss am 11.07.2019 beschlossen hat. Darin sind Grundsätze für eine qualitätvolle Weiterentwicklung insbesondere in heute bereits verdichteten Bereichen formuliert, die sich unter baulichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten positiv auf das Gebiet und dessen Umfeld auswirken. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Grundsätze im Plangebiet in verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen konkretisiert werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss können im ersten Schritt zunächst die Sicherungsmittel der Bauleitplanung (z.B. Zurückstellung, Veränderungssperre) angewendet werden. Im zweiten Schritt sind die Ziele der Planung in einem Bebauungsplan festzusetzen.

 

  1.    Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine weiterreichende Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung ermöglicht, als dies ohne einen Bebauungsplan möglich wäre. Im Wege der Bebauungsplanung kann beispielsweise die Bebauungsdichte (Grundfläche und Höhe von Gebäuden, Anteil versiegelter Flächen) begrenzt, Freiräume gesichert, Grünstrukturen geschaffen oder Festsetzungen zur Energieversorgung getroffen werden. Als Hilfsmittel zur Prüfung und Festlegung der CO2-Einsparung und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei jedem Vorhaben hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Diese Liste ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Es kann als Fazit festgestellt werden, dass das Plangebiet innerhalb der Darstellungen „Schutzbereich Stadtklima“ und „Belüftungsbahn Stadtklima“ im Flächennutzungsplan. Daher ist von einer hohen Sensibilität einer Nachverdichtung gegenüber dem Stadtklima auszugehen und ist im Folgenden näher zu untersuchen.

 

  1.    Beschlussempfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet mit folgenden Zielen zu beschließen:

-          Geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere für den Blockinnenbereich

-          Nutzungskonzept für ein verträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnen

-          Konzeption einer maßvollen Nachverdichtung im Blockinnenbereich mit einer klima- und sozialverträglichen Höhenentwicklung und Dichte

-          Erhaltung und Schaffung von Grün- und Freiflächen

-          Umsetzung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten zur Deckung der Mobilitätsbedarfe im Plangebiet sowie ergänzender Bedarfe aus dem umgebenden Quartier

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...