Entscheidungsvorlage - E 46/47/0034/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den geprüften Jahresabschluss 2018/2019 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2019 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW und vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt (GPA)

-       den Jahresabschluss 2019/2020 per 31.07.2020 festzustellen,

-       den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 zur Kenntnis zu nehmen

-       und die Verrechnung des Jahresüberschusses von 2.654.488,49 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung zu beschließen.

Weiterhin beschließt der Betriebsausschuss Kultur und Theater die Entlastung der Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Darüber hinaus beantragt der Betriebsausschuss Kultur und Theater seine Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen durch den Rat der Stadt gem. § 4 EigVO NRW.

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt den geprüften Jahresabschluss 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2020 einschließlich des Lageberichts zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt (GPA) den geprüften Jahresabschluss 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2020 fest, nimmt den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 zur Kenntnis und beschließt die Verrechnung des Jahresüberschusses von 2.654.488,49 Euro über das Eigenkapital – Rücklagekapital gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Entlastung des Betriebsausschusses Kultur und Theater für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen gem. § 4 EigVO NRW.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach § 16 Nr. 5 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen ist der jeweilige Jahresabschluss von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 ff. der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufzustellen und nach Prüfung dem Betriebsausschuss Kultur und Theater vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.

Dem Rat der Stadt obliegt gem. §§ 4 und 26 Abs. 3 EigVO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Kenntnisnahme des geprüften Lageberichts sowie der Beschluss über den Umgang mit dem Jahresergebnis.

Der Jahresabschluss 2019/2020 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen per 31.07.2020 einschließlich des Lageberichts wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich mit Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 2.654.488,49 Euro, der gem. § 16 Nr. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen ist.

Den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kultur und Theater sowie der Stadtkämmerin wurde der Prüfbericht der vorbezeichneten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorab als gedruckte Ausfertigung zugesandt. Die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen werden in Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ Einsicht in den Prüfbericht zu nehmen.

Die Zustimmung der Gemeindeprüfanstalt (GPA) zum vorliegenden Prüfbericht liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor, wird aber erwartet. Die Beschlussentwürfe enthalten demzufolge einen diesbezüglichen Vorbehalt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

Klimarelevanz:

entfällt

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Anlagen

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