Entscheidungsvorlage - E 46/47/0032/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  • Betriebsausschuss Kultur und Theater
    Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  • Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  • Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
     

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2023/2024 basiert grundsätzlich auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
  • Zur Thematik der aus dem politischen Raum angeregten Möglichkeit der Finanzierung von über das bisher übliche Maß hinausgehenden dringend erforderlichen Investitionen "… aus der derzeit vorhandenen Rücklage …" sowie der daraus auch für die Vorläufige Wirtschaftsplanung 2023/2024 hervorgehenden neuen Planbestandteile "Mittelfristige Ergebnisplanung" und "Mittelfristige Finanzplanung" wird auf die Ausführungen in der dieser Vorlage vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 verwiesen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zwecks Abstimmung zugeleitet. Die in der mittelfristigen Planung des Theaters für die Zeit ab 2023/2024 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschüsse (BKZ) weichen dabei von den in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen insoweit ab, als die städtische Haushaltsplanung bislang durchgängig keine Steigerung des BKZ vorsieht.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2020/2021 (Buchungsstand 07.12.2021) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2021 voraussichtlich rund 7,5 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2021/2022 geplanten Jahresergebnisses wird sich die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2022 zwar voraussichtlich auf rd. 6 Mio Euro mindern, dennoch wird hieraus neben dem für die Spielzeit 2022/2023 geplanten Defizit von rund 1,0 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2023/2024 ausgewiesene Plan-Defizit von rund 750 TEuro gedeckt werden können. Letzteres würde auch dann noch voraussichtlich gelten, wenn die in der Planung des Theaters für die Spielzeit 2023/2024 unterstellte und damit von der bisherigen städtischen Haushaltsplanung abweichende Erhöhung des städtischen BKZ um 200 TEuro im Rahmen weiterer Abstimmungen nicht erfolgen würde.

 

Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2023/2024

  • Umsatzerlöse
    Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert auf der optimistischen Annahme, dass die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl bezogen auf das realisierbare Platzangebot als auch auf die Nachfrage der Bevölkerung nach kulturellen Veranstaltungen bis zur Spielzeit 2023/2024 vollständig ausgestanden sein werden. Nach Maßgabe dessen wird im Vergleich zum Planwert für das Vorjahr mit einem Umsatzzuwachs von 150 TEuro geplant.
     

 

  • Sonstige Erträge
    Bei den sonstigen Erträgen ist einerseits das Fördermittelniveau fortgeschrieben, dass gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung zum Ende der Laufzeit (2022) erreicht sein wird. Darüber hinaus sind die bereits aus der Vorjahresplanung bekannten und entsprechend der aktualisierten Projektplanung angepassten projektbezogenen Fördermittel-Erträge für »Akzent Barock« und »MörgensLab« eingeplant, denen wiederum entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 42 gegenüber stehen. Nach gleichem Muster sind die in der Spielzeit 2023/2024 voraussichtlich turnusmäßig wieder anfallenden Erträge und Kosten (vgl. unten, Sachaufwand, Kontengruppe 57) für die Chorbiennale eingeplant.
     
  • Personalaufwand
    Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2022/2023 wurde beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) für die Folgezeit – d.h. ab 01.08.2023 – eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 1 % unterstellt. Darüber hinaus wurde für 2023/2024 das Niveau der zur erwartenden Personalkosteneinsparungen in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wieder auf den ursprünglichen Stand angehoben, d.h. insbesondere Wegfall der Zusatzkosten für einen Wechsel der Intendanz.

Bei Kontengruppe 42 (selbständige Gäste) zeigt sich der ursprünglich schon für das vorangehende Jahr geplante Personalkostenrückgang für die Förderprojekte »Akzent Barock« und »MörgensLab«, der sich in Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Änderungen im Projektverlauf zeitlich entsprechend nach hinten verschiebt, korrespondierend mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben).

Die Fortschreibung der Personalkosten im Übrigen basiert auf den gedanklich fortgeführten Prämissen, die auch die Grundlage für die Planwerte 2022/2023 bilden.

 

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) ist der zusätzliche Aufwand für die Fortsetzung des in der Spielzeit 2022/2023 voraussichtlich beginnenden Projekts zur "Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit" berücksichtigt. Demgegenüber entlastend wirkt sich der für diese Kontengruppe erwartete Wegfall zusätzlicher Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen aus.

Darüber hinaus sollten die Bestrebungen, den derzeit rasant steigenden Rohstoffpreises durch geänderte künstlerische Konzepte bei der Bühnenbildgestaltung zu begegnen, den Kostenanstieg des Vorjahres bei Kontengruppe 54 zumindest teilweise kompensieren.

Bei Kontengruppe 57 fällt turnusmäßig wieder der mit entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale an.

 

 

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse, die eine konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2023/24 erfolgen – in der Hoffnung, dass sich hier dann der aktuelle Trend zur allgemeinen Preissteigerung nicht nachhaltig niederschlagen wird.
 

  • Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen 2023/2024 ist nach demselben Prozedere ermittelt, wie im Wirtschaftsplan 2022/2023, d.h. Werte aus der Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2021, in der auch entsprechende Auflösungen der für erhaltene Investitionszuschüsse jeweils gebildeten bilanziellen Sonderposten berücksichtigt sind, zzgl. der aus der Investitionsplanung 2021/2022 bis 2023/2024 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.
     
  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Der im vorliegenden Planentwurf für 2023/2024 berücksichtigte BKZ weicht in Summe um 200 TEuro von der bisherigen städtischen Haushaltsplanung ab, die bislang für die Zeit ab dem Wirtschaftsjahr 2021/22 durchgängig keine Erhöhung des städtischen BKZ für das Theater vorsieht.

 

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
    Dies gilt insbesondere auch für die Realisierung der Groß-Position "Erneuerung veraltete Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)", zu der die Wirtschaftsplanung der vorherigen Spielzeit 2022/2023 eine dezidierte Vorplanungsphase vorsieht.
  • Die im Rahmen der Projekte «Akzent Barock» und «MörgensLab» geplanten Investitionen werden vollständig aus bewilligten Fördermitteln finanziert. Mögliche zeitliche Verlagerungen der Realisierung in Folge einer sich ändernden Projektplanung würden durch gleichzeitige Verschiebung des entsprechenden Investitionszuschusses nach vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung keinen zusätzlichen betrieblichen Finanzierungsbedarf auslösen.
  • Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2023/2024 insgesamt geplanten Investitionen ist in der zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

 

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024/2025

Die mittelfristige Planung im Rahmen der Vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangegangenen Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 verwiesen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen und Planentwurf

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Anlagen

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